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Audio: rbb | 25.06.2020 | Kirsten Buchmann | Quelle: imago images/Westend61

Berliner Schüler brauchen Negativ-Test

Rückkehrern aus Risikogebieten drohen unentschuldigte Fehltage

Ab in die Türkei, nach Schweden oder in die USA: Einige Berliner Familien sind schon in den Ferien - manche davon auch in Risikogebieten. Kommen sie kurz vor dem Schulstart erst zurück, dürfen ihre Kinder laut Bildungsverwaltung nur mit negativem Corona-Test in die Schule.

Berliner Schülern, die im Urlaub in Risikogebieten waren, drohen unentschuldigte Fehltage. Darauf weist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in einem Brief an alle allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen hin. Über das Schreiben, das rbb|24 vorliegt, hatte zuerst der "Tagesspiegel" berichtet.

Demzufolge müssen Schüler, die 14 oder weniger Tage vor dem Schulstart am 10. August aus einem Risikogebiet nach Berlin zurückkehren, in zweiwöchige Quarantäne, wenn sie keinen negativen Corona-Test vorweisen. Diese Quarantäne gelte bei laufender Schule als unentschuldigtes Fehlen. Welche Länder als Risikogebiet gelten, geht aus dieser Liste des Robert Koch-Insituts hervor [rki.de].

Rückkehr spätestens 14 Tage vor Schulbeginn

Der Rundbrief wurde am letzten Schultag verschickt. Die darin mitgeilte Regelung soll mit der neuen Sars‐Cov‐2‐Infektionsschutzverordnung des Senats [berlin.de] am 27. Juni in Kraft treten. Bis dahin werden die bereits geltenden Quarantäneregelungen beibehalten.

Die Senatsbildungsverwaltung empfiehlt dem Rundbrief zufolge den Familien, "spätestens 14 Tage vor Unterrichtsbeginn von einer Ferienreise mit auch nur zeitweisem Aufenthalt in einem Risikogebiet zurückzukehren". Die notwendige Qurantäne würde dann nämlich noch in die Ferienzeit fallen.

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Wer später aus einem Risikogebiet nach Berlin zurückkehrt, muss einen Negativ-Test vorlegen, der laut Rundbrief höchstens 48 Stunden vor der Rückkehr nach Deutschland gemacht worden sein muss. Er sei in deutscher oder englischer Sprache vorzulegen. Wer also nach dem 26. Juli mit schulpflichtigen Kindern aus beispielsweise Schweden kommt, muss noch in Schweden einen Corona-Test machen lassen und diesen der Schule vorlegen. Aus welchen Ländern Tests akzeptiert werden, geht aus dieser Liste des Robert Koch-Instituts hervor. [rki.de] Es ist außerdem möglich, sich nach der Rückkehr und vor Schulbeginn in Berlin testen zu lassen.

Wer keinen Negativ-Test vorlegen könne, fehle an den betroffenen Tagen "unwiderruflich unentschuldigt", heißt es in dem Rundbrief weiter. "Ist bei Unterrichtsbeginn die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen und kann kein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, gilt das Fehlen im Unterricht als unentschuldigt."

Dass der Brief der Senatsbildungsverwaltung erst am letzten Schultag versandt wurde, stößt auf Kritik. "Das hätte man den Eltern früher sagen können", zitiert der "Tagesspiegel" Landeselternsprecher Norman Heise.

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