rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Audio: Inforadio | 25.06.2020 | Anke Michel | Quelle: imago images/Ralph Peters

S- und Regionalbahnen

Kontrollen ja, Bußgelder nein: Wie die Bundespolizei Verstöße gegen die Maskenpflicht ahndet

Maskenverweigerern droht ab Samstag in Berliner Bussen und Bahnen ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 500 Euro. Unklar bleibt jedoch, wer für die Umsetzung der Verordnung zuständig ist.

Ab Samstag können Maskenverweigerer in Berliner Bussen und Bahnen mit einem Bußgeld belangt werden. Allerdings ist noch die Frage offen, wer die Verordnung in Regionalbahnen und S-Bahnen umsetzen wird. Denn S- und Regionalbahnen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei.

Wie eine Sprecherin der Bundespolizei rbb|24 am Donnerstag sagte, kann die Bundespolizei keine Bußgelder für Maskenverweigerer verhängen. Grundsätzlich verfolge die Bundespolizei Verstöße gegen die Maskenpflicht. "Wir sind aber nicht die zuständige Behörde im Sinne der Verordnungen." Die Bundespolizei könne aber Personalien der Fahrgäste, die gegen die Verordnung verstoßen, an die zuständigen Behörden, in diesem Fall die Gesundheitsämter, weiterleiten.

Der Senat hatte am Dienstag ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 500 Euro für Verstöße gegen die Maskenpflicht beschlossen.

Mehr zum Thema

Bußgeld für Maskenverweigerer kommt

Berlin schafft Kontaktbeschränkungen ab

Polizei kann nicht flächendeckend kontrollieren

Die Pläne des Senats sehen vor, dass die Polizei kontrolliert, ob Menschen in Bussen und Bahnen Masken tragen. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) erklärte dazu: "Wir setzen Polizei nicht dauerhaft und flächendeckend dazu ein, die Maskenpflicht zu kontrollieren. So wie in anderen Bereichen auch. Wir setzen Schwerpunkte, wie zum Beispiel jetzt bei Gastronomie, bald im ÖPNV."

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, die Polizei werde unterstützen und gegen Verstöße vorgehen, eine flächendeckende Kontrolle sei aber nicht möglich.

Bußgelder nicht nur im ÖPNV

Der Berliner Senat hat mit der Verordnung nicht nur die Fahrgäste in Bussen und Bahnen im Blick. Die Bußgelder drohen an allen Orten, an denen Maskenpflicht gilt - beispielsweise auch im Einzelhandel, in Flughäfen oder Bahnhöfen. Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderung.

Die 500 Euro Bußgeld werden laut Müller nur bei "dauerhafter Renitenz" verhängt, also wenn jemand mehrfach ohne Maske erwischt wird.

Artikel im mobilen Angebot lesen