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Quelle: Eberhard Thonfeld/imago

Weitere Corona-Lockerungen

Brandenburg will Veranstaltungen bis 1.000 Teilnehmer zulassen

Die Brandenburger Landesregierung will die Auflagen für Veranstaltungen weiter lockern. Am Freitag soll die entsprechende Verordnung so geändert werden, das Versammlungen bis 1.000 Teilnehmer stattfinden dürfen - unter Beachtung der weiter gültigen Hygieneregeln.

Veranstaltungen in Brandenburg können voraussichtlich noch im Juni wieder weitgehend ohne Teilnehmerbegrenzung stattfinden. Die Landesregierung will am Freitag eine entsprechende Änderung der Eindämmungsverordnung beschließen, kündigte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) am Dienstag an.

Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmer weiter untersagt

So sollen Demonstrationen trotz der Corona-Pandemie bald wieder ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl erlaubt sein - aber weiter mit Abstand. Die rot-schwarz-grüne Landesregierung plant nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung.

Weitere Lockerungen sind geplant - etwa für Konzerte: "Vorgesehen ist, dass künftig auch wieder sonstige Veranstaltungen, zum Beispiel im kulturellen Bereich, mit mehr Beteiligten durchgeführt werden können", sagte Regierungssprecher Florian Engels auf Anfrage. "Aber auch dabei gilt die 1,5-Meter-Abstandsregel." Damit werde sich das Kabinett in der Sondersitzung am Freitag abschließend befassen. Das Verbot für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern soll allerdings bestehen bleiben - es ist bisher bis 31. August gültig.

Verfassungsgericht kippt Auflagen für kleine Veranstaltungen

Seit dem 28. Mai waren in Brandenburg Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern im Einvernehmen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt erlaubt, in Räumen mit bis zu 75 Teilnehmern.

Das Verfassungsgericht Brandenburg entschied am 3. Juni nach einem Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion vorläufig, dass Versammlungen mit mehr als 150 Teilnehmern wieder zulässig sind - sie müssen aber ebenso wie Versammlungen mit bis zu 75 Menschen in geschlossenen Räumen genehmigt werden. Versammlungen mit bis zu 150 Teilnehmern sind laut Gericht grundsätzlich erlaubt, können aber bei Gefahr verboten werden. Die Maskenpflicht hob das Gericht nicht auf. 

Sendung: Inforadio, 09.06.2020, 17:30 Uhr

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