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Video: Abendschau | 29.07.2020 | Marek Walde | Quelle: imago-images

Außerhalb der Klassenräume

Bildungsverwaltung bereitet Maskenpflicht an Berliner Schulen vor

Am 10. August soll in Berlin der reguläre Schulbetrieb wieder starten. Die Bildungsverwaltung prüft, ob die Maskenpflicht außerhalb der Klassenräume in Fluren, Treppenhaus, in den Pausen und in den Gemeinschaftsräumen gelten soll.

Beschlossen ist es noch nicht, aber die Senatsverwaltung für Bildung beschäftigt sich aktuell mit der Maskenpflicht in Schulen. "Es wird eine Maskenpflicht vorbereitet für die Schulen, die auf dem Schulflur, in Treppenhäusern, Begegnungszonen, Pausenflächen und Gemeinschaftsräumen gelten soll," sagt Martin Klesmann, Sprecher der Bildungsverwaltung, am Mittwoch dem rbb.

Geplant sei noch ein Treffen mit Schulleitungsverbänden, zudem liefen noch rechtliche Prüfungen. Die Planungen liefen darauf hinaus, dass die Pflicht nicht im Unterricht gelten solle, auch nicht in AGs oder bei der Betreuung im Hort.

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Maskenpflicht auf Anregung von Schulleitern

Bisher war eine Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule zu tragen, nicht vorgesehen. Es gebe solche Anregungen aber von Seiten einiger Schulleiter, sagte Dieter Haase aus dem Vorstand der Berliner GEW am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. "Das kann in den höheren Klassen, Sekundarstufe I und II, relativ einfach durchgesetzt werden. Es sollte aber den schulischen Möglichkeiten angepasst sein."

Grundsätzlich sieht Haase das Maskentragen in der Schule positiv und befürwortet auch, dass eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen wird, es verpflichtend zu machen. Allerdings sei es keine gute Idee, sie verbindlich für alle Schule anzuordnen.

"In einer Förderschule würden die Kollegen mit dem Kopf schütteln, wenn eine Maskenpflicht eingeführt würde", sagte Haase. "Und auch in der Grundschule kann ich mir das relativ schlecht vorstellen. Man muss die rechtlichen Möglichkeiten schaffen, aber es sollte eine Kann-Bestimmung sein." Schulleitungen und Gesamtkonferenz müssten sich dann darüber verständigen, wo es geht und wo nicht.

In Brandenburg ist keine Maskenpflicht an Schulen vorgesehen

In Brandenburg soll zum geplanten Start des regulären Schulbetriebs nach bisherigem Stand keine Maskenpflicht für Lehrer oder Schüler gelten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sei als Regel nicht notwendig, wie aus einer Ergänzung zum Hygieneplan des Gesundheitsministeriums für Schulen hervorgeht, die am Mittwoch öffentlich wurde. Es gehe um eine Abwägung vor allem mit Blick auf die Bedeutung von Mimik oder Blickkontakt. Dem pädagogischen Personal wird aber empfohlen, im Kontakt zu Kollegen, Eltern und anderen Besuchern, bei der Schülerbeförderung und in Pausen auf dem Schulhof Masken zu tragen, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.

Die Abstandsregel gilt für den Kontakt zwischen Lehrern, zwischen Lehrern und Eltern und anderen Besuchern - vor allem beim Betreten und Verlassen oder bei Anwesenheit mehrerer Menschen im Lehrerzimmer, in Pausenbereichen oder der Teeküche. Für Schüler ist eine Abstandsregel nicht explizit vorgeschrieben. Die Sitzplätze der Schüler sollen aber so angeordnet werden, dass enge Kontakte von Angesicht zu Angesicht während des Unterrichts auf ein Minimum reduziert werden, heißt es in dem Plan. Ein Wechsel von Klassenräumen soll soweit möglichst vermieden werden. Außerdem wird regelmäßiges Händewaschen und Lüften von Räumen vorgeschrieben. Die "Märkische Oderzeitung" hatte am Mittwoch über den Hygieneplan berichtet.

Sendung: Abendschau, 29.07.2020, 19:30 Uhr

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