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Video: Abendschau | 27.08.2020 | Quelle: www.imago-images.de/Friedel

Masken, Reisen, Feiern

Diese Corona-Regeln haben Bund und Länder vereinbart

Verstöße gegen die Maskenpflicht sollen künftig bundesweit mit 50 Euro Bußgeld geahndet werden. Darauf haben sich Bund und Länder am Donnerstag geeinigt. Regeländerungen sind auch vereinbart bei Reisen in Risikogebiete - Großveranstaltungen bleiben verboten.

Erstmals seit Juni haben die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über die Lage in der Corona-Krise beraten. Dabei ging es um bundeseinheitliche Maßnahmen und Regelungen zur Eindämmung der Pandemie. Einen Schwerpunkt bildeten Reiserückkehrer aus Risikogebieten.

Merkel sagte, dass das Infektionsgeschehen einen "neuen Anlauf" notwendig mache. Sie rief die Bundesbürger dazu auf, auf Reisen in ausgewiesene Risikogebiete zu verzichten - "wo immer es möglich ist".

Die Vereinbarungen im Überblick:

- Bundesweit soll ein Bußgeld bei Verstößen gegen das Maskengebot von mindestens 50 Euro gelten. Allerdings macht Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland nicht mit.

- Reisende aus Risikogebieten sollen die verpflichtende Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beenden können. Die Regelung soll "möglichst ab 1. Oktober" gelten. Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert und bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder verhängt werden. Der Bund will auf die Pflicht zu der 14-tägigen Quarantäne stärker hinweisen - "an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten". Angestrebt wird, dass sich Rückkehrer künftig noch im Risikogebiet testen lassen müssen.

- Angestrebt wird, dass in Zukunft Einkommensausfälle nicht entschädigt werden, wenn die Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.

- Die Möglichkeit zu kostenlosen Coronavirus-Tests für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommen, soll ab dem 16. September auf Rückkehrer aus Risikogebieten begrenzt werden.

- Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Eine Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende Oktober Regelungen für einen einheitlichen Umgang mit Publikum bei bundesweiten Sportveranstaltungen vorschlagen.

- Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.

- Digitalisierung in Schulen soll vorangetrieben werden. Der Bund will die Länder mit einem Sofortprogramm von weiteren 500 Millionen Euro unterstützen.

- Keine Einigung erzielten Bund und Länder bei Obergrenzen für Feiern im Familien- und Freundesbereich. Hier sollen die Bürger gebeten werden, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar sind.

Sendung: Abendschau, 27.08.2020, 19:30 Uhr

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