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Video: rbb|24 | 16.10.2020 | Material: rbb|24, Abendschau | Quelle: dpa/Christophe Gateau

Elf Bars dürfen nach 23 Uhr offen bleiben

Berliner Senat scheitert mit Sperrstunden-Widerspruch

Es bleibt vorerst dabei: Jene elf Kneipen, für die bereits das Berliner Verwaltungsgericht die Sperrstunde aufgehoben hatte, dürfen ab sofort nach 23 Uhr geöffnet bleiben. Das Oberverwaltungsgericht lehnte einen ersten Widerspruch des Senats am Freitagabend ab.

Der Berliner Senat ist zunächst mit dem Versuch gescheitert, die Sperrstunde in der Hauptstadt weiter flächendeckend durchzusetzen. Das teilte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am Freitagabend mit. Der Senat hatte eine sogenannte Zwischenverfügung beantragt. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass elf Gastronomen - unter anderem Bars und Kneipen - wieder nach 23.00 Uhr öffnen dürfen, jedoch weiterhin ab diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr ausschenken dürfen.

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Gegen die Sperrstunde waren elf Gastronomen mit Eilanträgen vorgegangen. Nach ihrer Ansicht gibt es keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten von 23.00 bis 6.00 Uhr. Der Senat hob hervor, dass sich nur die elf Gastronomen auf den Beschluss berufen könnten. Der Hotel- und Gaststättenverband ging am Freitag aber davon aus, dass nun viele Wirte länger öffnen werden.

Vom Oberverwaltungsgericht hieß es am Freitagabend, das Verwaltungsgericht habe nachvollziehbar begründet, "dass von einer Öffnung von Gaststätten über die Sperrstunde hinaus keine die Anordnung einer Sperrstunde rechtfertigende Gefahr ausgehe." Gaststätten hätten keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Ablehnung der Senats-Verfügung. Da lediglich die elf Gaststätten der Antragsteller über die Sperrstunde hinaus geöffnet bleiben dürften, sei auch nicht mit einer großen Zahl von Besuchern zu rechnen. Zudem gelte ab 23.00 Uhr ein Alkoholausschankverbot, heißt es in der Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts weiter.

Womöglich folgen weitere Eilanträge gegen das Alkoholverbot

Der Anwalt der elf Bars, Niko Härting, sagte am Freitagabend im rbb, inzwischen hätten sich weitere neue Mandanten bei ihm gemeldet, die Eilanträge auch gegen das nächtliche Alkoholverbot in Berlin einreichen möchten. Seine Kanzlei werde dies über das Wochenende prüfen, so Härting. Nach Angaben des Gaststättenverbands Dehoga sind bereits Eilanträge gegen das Alkoholverbot gestellt worden.

Der Senat hatte wegen der erheblich gestiegenen Infektionszahlen in der vergangenen Woche beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte zwischen 23.00 und 6.00 Uhr geschlossen bleiben müssen. Die Regelung war am vergangenen Wochenende in Kraft getreten.

Sendung: Abendschau, 16.10.2020, 19:30 Uhr

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