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Quelle: dpa/Christoph Soeder

Schwaches Weihnachtsgeschäft

Einzelhandel beklagt massiven Kundenrückgang

Die 2G-Regel schreckt offenbar viele Menschen ab: In der eigentlich umsatzstärksten Zeit des Jahres begrüßen die Händler deutlich weniger Kunden in ihren Geschäften als vor Corona. Der Branchenverband attestiert eine "dramatische" Lage.

Der Einzelhandel in Berlin und Brandenburg zählt in diesem Weihnachtsgeschäft deutlich weniger Kunden als in der Vor-Corona-Zeit. Die Frequenz in den Läden sei um bis zu 45 Prozent weniger als im Jahr 2019, teilte der Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB) am Mittwoch dem rbb auf Anfrage mit.

Auch an den beiden verkaufsoffenen Sonntagen in Berlin habe sich diese Tendenz gezeigt. Am vergangenen Sonntag (19. Dezember) seien im Vergleich zum Jahr 2019 etwa 45 Prozent und am ersten verkaufsoffenen Sonntag zuvor (5. Dezember) sogar 50 Prozent weniger Kunden registriert worden, teilte der Handelsverband weiter mit. Verkaufsoffene Sonntage gehören laut HBB üblicherweise zu den umsatzstärksten Tagen im Jahr.

Übergriffe auf Mitarbeitende bei Kontrollen

Handelsverband und Verdi fordern Hilfe zur Durchsetzung von 2G

Handel entstehen zusätzliche Personalkosten

Auch im Brandenburger Einzelhandel seien die Kundenrückgänge "dramatisch", weil hier mit den gestrichenen Weihnachtsmärkten "ein Frequenzbringer völlig aus dem Spiel" sei, so der Handelsverband weiter.

Zahlen zu erwarteten Umsatzrückgängen in diesem Weihnachtsgeschäft nannte der Verband nicht. Klar sei aber, dass die 2G-Regelung ein wichtiger Grund für die schwache Kundenfrequenz sei. Auch bei Geimpften herrsche Verunsicherung, weil durch die Einschränkungen suggeriert werde, es drohe eine Gefahr. Der Einzelhandel verfüge aber über eingespielte Hygienekonzepte mit Masken, Abstand und Desinfektionsmitteln, so der HBB.

Hinzu komme, dass die Einzelhändler zusätzliches Personal einstellen müssten, um an den Eingängen den Impf- oder Genesenenstatus zu kontrollieren. "Hier wird der Handel doppelt getroffen. Eine Boutique beispielsweise mit einer Verkäuferin muss eine weitere Person an die Tür stellen, um die Kontrollen durchzuführen. Die Personalkosten verdoppeln sich. Kontrolliert niemand an der Tür und diese ist geöffnet, drohen Strafen", teilte der HBB mit.

Sendung: Inforadio, 22.12.2021, 16:40 Uhr

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