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Audio: Antenne Brandenburg | 16.07.2020 | Oliver Soos | Quelle: dpa

Eilverfahren vor Oberverwaltungsgericht

Betreiber des Autokinos Schönefeld klagt für mehr Zuschauer

Bei Großveranstaltungen gilt in Brandenburg wegen der Corona-Pandemie eine Obergrenze von 1.000 Teilnehmern. Doch was ist, wenn die getrennt in Autos sitzen? Die Betreiber eines Autokinos wollen eine Ausnahmeregelung und haben ein Eilverfahren angestrengt.

Die Betreiber des Autokinos am Flughafen Schönefeld gehen gerichtlich gegen die Teilnehmer-Obergrenze für ihre Showveranstaltungen vor.

Zugelassen sind auf dem Autokinogelände 928 Kraftfahrzeuge, mit einer Kapazität von etwa 3.000 Zuschauern. Das Landratsamt von Dahme-Spreewald besteht nun auf einer Obergrenze von 1.000 Personen auf dem Gelände, auch wenn die Besucher in Autos voneinander getrennt sind. Der Landkreis beruft sich dabei auf die Corona-Großveranstaltungsverbotsverordnung des Brandenburger Gesundheitsministeriums. Autokinos sind darin nicht gesondert erwähnt.

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Entscheidung schon am Montag?

Gegen die Verordnung haben die Veranstalter nun vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein Eilverfahren eingeleitet, über dass das Gericht voraussichtlich am kommenden Montag entscheiden wird. Ein Sprecher des Gesundheitsministerium sagte aber, die Großveranstaltungsverbotsverordnung gelte grundsätzlich auch für Autokinos. Wenn das Gericht anders entscheide, müsse sich das Ministerium dann dazu verhalten.

Bei den Behörden gibt es Bedenken, dass von 3.000 Menschen auch in einem Autokino eine größere Infektionsgefahr ausgehen könnte als von 1.000 Personen.

Das Autokino zu betreiben, bedeute einen hohen – auch finanziellen – Aufwand, sagte Maximilian Schulze-Brockhausen, einer der Betreiber des Schönefelder Autokinos, in dem auch Konzerte stattfinden. Mit nur 1.000 Besuchern rechne sich das "ab einer gewissen Stelle" nicht mehr. Im Juli stehen in dem Autokino Auftritte des Hundetrainers Martin Rütter, der Sängerin Nena und des Rappers Alligatoah, dessen Konzert bereits ausverkauft ist, auf dem Programm.

Sendung: rbb 88.8, 16.07.2020, 17:40 Uhr

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