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Video: Abendschau | 14.04.2020 | Tobias Schmutzler | Studiogespräch mit Michael Müller | Quelle: dpa/Gateau

Corona-Krise

Müller: Lockerungen in Berlin frühestens ab 27. April

Die Hoffnung auf erste Lockerungen der Corona-Einschränkungen in Deutschland nach den Osterferien ist groß. Mittwoch wollen die Ministerpräsidenten darüber diskutieren. Der Berliner Regierungschef Müller rechnet allerdings frühestens zum Monatsende damit.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) geht nicht davon aus, dass mögliche Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen schnell greifen werden. Wenn man zu dem Ergebnis komme, Einschränkungen aufheben zu wollen, dann müsse es dafür einen Vorlauf geben, um beispielsweise Verordnungen zu ändern oder auch das BVG-Angebot wieder hoch zu fahren, sagte er am Dienstag im rbb. Es sei noch völlig unklar, was wann gelockert werden könne.

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Lockerungen nur mit Auflagen und Regeln

Im Interview mit Radioeins sagte Müller: "Ich gehe davon aus, dass vielleicht ab dem 27. [April] oder dem 1. Mai wir dann Veränderungen haben werden in diesen Ausgangsbeschränkungen." Er hoffe sehr, dass dann beispielsweise auch wieder Demonstrationen und politische Kundgebungen, wenn auch nur in einem begrenzten Rahmen, möglich sein werden, da es sich dabei um ein Grundrecht handle. Dasselbe gelte für Gottesdienste sowie eine schrittweise Öffnung des Einzelhandels.

Gleichzeitig schränkt Müller aber ein: "Aber es wird alles nicht mehr so sein wie vorher, es wird alles - wenn es überhaupt möglich ist - nur möglich sein mit Auflagen und Regeln." Eine solche Regel könnte beispielsweise das Tragen von Masken sein. Allerdings glaube er nicht, dass es eine allgemeine Maskenpflicht für den öffentlichen Raum geben werde, so Müller. Für bestimmte Situationen sei eine Maskenpflicht allerdings gut denkbar: "Zum Beispiel, wenn die Friseure wieder öffnen könnten, dass man dann sagt, sowohl der Kunde wie auch der Friseur müssen eine Maske tragen, weil man da in einen sehr engen, direkten Kontakt ist zwischen zwei Menschen."

Abgesehen davon, so Müller, würde die Schutzausrüstung, die derzeit "fortlaufend" in Berlin eintreffe, zunächst praktisch ausschließlich an die Kliniken und Gesundheitseinrichtungen verteilt.

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Müller hofft auf "bundeseinheitliche Maßnahmen"

In Hinblick auf die für Mittwoch vorgesehenen Beratungen über etwaige Lockerungen der Corona-Beschränkungen zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte Müller, er hoffe auf "bundeseinheitliche Maßnahmen". Zudem müssten sämtliche Beschlüsse zu Lockerungen daran gemessen werden, ob sie vielleicht auch wieder zu erhöhten Infektionszahlen führen könnten, die wiederum das Gesundheitssystem überlasten würden. "Diese Situation haben wir jetzt seit einigen Wochen und diese Situation ist nicht weg, dass wir uns genau diese Frage stellen müssen und daran müssen wir auch jede Lockerung und jede Maßnahme weiter messen", so Müller.

Mit Blick auf das vergangene Osterwochenende sagte Müller, er habe den Eindruck, dass die Berlinerinnen und Berliner recht diszipliniert mit den Einschränkungen umgegangen seien. "Es war was los auf den Straßen, aber man achtet doch auf den anderen, man achtet auf Abstand, man achtet beim Einkaufen auch da drauf und es gibt durchaus - dafür sind die Berliner ja auch bekannt - deutliche Ansprachen, wenn sich mal einer nicht dran hält." 

Kontaktverbot seit 23. März

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus hatte der Senat eine Verordnung verabschiedet, nach der sich seit 23. März alle Berliner "ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft" aufhalten müssen. Es gibt aber Ausnahmen vom sogenannten Kontaktverbot wie Arztbesuche, den Einkauf, das Gassi-Gehen mit dem Hund oder Sport und Spaziergänge an der frischen Luft. Dazu muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt sein, Ansammlungen von mehr als zwei Personen im Freien sind verboten. Bei Familien und anderen Menschen, die im selben Haushalt wohnen, darf die Gruppe hingegen größer sein.

Zu den Maßnahmen in Berlin zur Verhinderung von Übertragungen und damit zur Eindämmung des Virus zählt auch die Schließung von Schulen, Kitas, Geschäften, Theatern, Kinos oder Restaurants. Diese Einschränkungen wurden bereits einige Tage vor dem Kontaktverbot beschlossen und gelten ebenfalls zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April.

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