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Audio: Inforadio | 02.04.2020 | Björn Haase-Wendt | Quelle: Fabian Sommer/dpa

Coronavirus in Brandenburg

Landrat verteidigt Einreisesperre nach Ostprignitz-Ruppin

Der Kreis Ostprignitz-Ruppin hat im Kampf gegen die Corona-Pandemie ein Einreiseverbot für Touristen verhängt. Ministerpräsident Woidke hält diese Maßnahme nicht für zielführend. Nun verteidigt Landrat Ralf Reinhardt die Einreisesperre. 

Landrat Ralf Reinhardt (SPD) hat die im Kreis Ostprignitz-Ruppin verhängte Einreisesperre für Touristen vor Kritik verteidigt. Zahlreiche Anfragen von Menschen, die gerne ihre Urlaube im Landkreis machen würden, hätten gezeigt, dass "Appelle allein nicht ausreichen", erklärte Reinhardt am Donnerstag in einer Mitteilung. 

Das Landratsamt hatte zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus Urlaube in Ostprignitz-Ruppin untersagt. In seiner Regierungserklärung sagte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Mittwoch, dass er solche Sperrungen nicht für zielführend halte. 

Das Verwaltungsgericht Potsdam gab den Eilanträgen von zwei Berlinern statt, die sich dagegen gewehrt hatten, bis zum 19. April nicht zu ihren Zweithäusern in den Landkreis reisen zu können. Der Landkreis hat am vergangenen Donnerstag beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen diese Entscheidungen eingelegt. Die Allgemeinverfügung gelte damit weiterhin, sagte Landrat Reinhardt. Ein Sprecher des Gerichts sagte am Dienstag, dass das Gericht noch in dieser Woche über den Touristen-Stopp entscheiden.

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"Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung von geschlossenen Grenzen und Zehntausenden Pendlern gesprochen, die betroffen wären", kritisierte Reinhardt seinen Parteikollegen Woidke. "Niemand spricht von geschlossenen Grenzen. Und Berufspendler sind überhaupt nicht betroffen. Wer arbeitet und andere triftige Gründe zur Einreise nach Ostprignitz-Ruppin hat, darf das weiter tun", so Reinhardt. Die Allgemeinverfügung richtet sich laut Reinhardt nur gegen Touristen. 

"Viele, die uns jetzt für unsere Gesundheitsschutzmaßnahmen kritisieren, verweisen auf das Recht am Eigentum. Dabei ist das größte Gut, was wir besitzen, unsere Gesundheit", so der Landrat, der vor einer Überlastung der Krankenhäuser im Landkreis warnte.

Das Potsdamer Verwaltungsgericht hingegen hatte nicht feststellen können, dass das Einreiseverbot für Touristen und Besitzer von Zweitwohnungen oder Häusern zur Verhinderung des Coronavirus erforderlich ist. Auch sei nicht ersichtlich, dass durch die Einreise von Zweitwohnungsnutzern eine Überlastung der Krankenhäuser drohe. 

Sendung: Brandenburg aktuell, 02.04.2020, 19:30 Uhr

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