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Audio: Inforadio | 22.04.2020 | Holger Hansen | Quelle: dpa/Binh Truong

Schutzmasken im Öffentlichen Nahverkehr

BVG wird Einhaltung der Maskenpflicht nicht kontrollieren

Ab Montag ist in den Bussen und Bahnen der BVG und auch der S-Bahn das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Doch wer soll das kontrollieren? Die Mitarbeiter der BVG jedenfalls nicht. Dazu hätten sie kein Recht, betont die BVG-Sprecherin im rbb.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden keine Kontrollen durchführen, um die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr durchzusetzen. In Bussen und U-Bahnen werde es immer wieder Durchsagen geben, sagte BVG-Pressesprecherin Petra Nelken am Dienstag dem rbb. So sollen die Fahrgäste auf die Maskenpflicht hingewiesen werden. Sie gehe davon aus, dass die Menschen die neue Regelung akzeptieren und umsetzen werden.

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Kontrollieren könne die BVG das aber nicht, so Nelken. Dazu habe sie kein Recht. "Wir sind ein Verkehrsunternehmen, wir sind keine Ordnungsmacht", betonte die Sprecherin. Grundsätzlich halte die BVG die Maskenpflicht für eine gute und vernünftige Entscheidung. Die Fahrgäste sollten verstehen, um was es geht: um Respekt und gegenseitige Rücksichtnahme.

Auch ein Tuch oder ein Schal gilt

In Berlin müssen Fahrgäste in Bussen, U- und S-Bahnen ab Montag (27. April) einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Senat am Dienstag. Vorerst werden aber keine Strafen fällig, sollte die Mundschutz-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr missachtet werden. Das betonte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) nach einer Senatssitzung am Dienstag. Sein Eindruck sei, dass die Berliner die bislang beschlossenen Regeln beachtet hätten, so Müller. Man werde aber beobachten, ob ein Bußgeld irgendwann nötig werde.

Der Mund-Nasen-Schutz kann laut Müller ein einfaches Tuch oder Schal sein. Kleinstkinder oder Menschen mit Handicap, die beispielsweise schwer Luft bekämen, seien von der Regelung ausgenommen.

BVG gibt keine Schutzmasken aus

Um die Schutzmaske müssen sich die Fahrgäste selbst kümmern. Die Berliner Verkehrsbetriebe wollen Masken weder verteilen noch verkaufen, erklärte am Mittwoch eine Sprecherin. Angesichts der erwarteten steigenden Zahl der Fahrgäste sei das nicht machbar. "Unsere Mitarbeiter haben natürlich Masken. Wenn ein Kontrolleur kommt, hat der auch eine Maske, das ist klar", so die Sprecherin.

Möglicherweise richtet aber die Stadt Ausgabestellen ein: In den Geschäften gebe es Zugangsbeschränkungen und eine Quadratmeter-Begrenzung als Steuerungsmöglichkeiten, sagte Müller am Dienstagabend in der rbb-Abendschau. "Im Nahverkehr habe ich das nicht. Da kann ich nicht sagen, rund um einen Fahrgast sollen drei, vier Quadratmeter frei sein." Wer keine Maske besitze, könne sich kostenlos eine bei einer Ausgabestelle abholen. "Wir überlegen noch, ob das Bezirksämter oder soziale Einrichtungen sein werden", so Müller.

Für den Einzelhandel gilt die Maskenpflicht nicht. Die Berliner Opposition kritisierte, die Maskenpflicht gehe nicht weit genug. Er halte eine Maskenpflicht "im Einzelhandel auch aus Rücksichtnahme auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort und auch die anderen Kunden für geboten", sagte CDU-Fraktionschef Burkard Dregger dem rbb. AfD-Fraktionschef Pazderski warf dem Senat auch vor, nicht ausreichend Masken beschafft zu haben.

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