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Audio: Inforadio | 03.06.20 | Oliver Soos | Quelle: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/ZB

Brandenburger Fraktion fordert sofortiges Ende von Beschränkungen

Verfassungsgericht prüft AfD-Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen

Die Brandenburger AfD-Fraktion hält das vorgeschriebene Tragen von Masken zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus nicht für verfassungskonform. Nun entscheidet das Landesverfassungsgericht über einen Eilantrag der Landtagsfraktion.

Das Brandenburger Verfassungsgericht will am Mittwoch über einen Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die Maßnahmen zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus entscheiden. Die Brandenburger AfD fordert die sofortige Beendigung der Beschränkungen, ihre Abgeordneten bezweifeln laut ihrer Argumentation, dass die Schutzmaßnahmen mit der Landesverfassung vereinbar sind. Die Fraktion begründete ihren Eilantrag mit der niedrigen Zahl von Neuinfektionen in Brandenburg. 

Am Dienstag teilte das Gesundheitsministerium in Potsdam mit, dass innerhalb von 24 Stunden keine Neuinfektion gemeldet worden sei. Die AfD-Fraktion fordert das Landesverfassungsgericht auf zu prüfen, ob die Einschränkungen der persönlichen Kontakte und der Versammlungsfreiheit und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes mit der Verfassung vereinbar sind.  

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Im Moment gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Auf Antrag können Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 150 Teilnehmern genehmigt werden. Privatpersonen dürfen sich zu zehnt oder mit Personen aus zwei Haushalten treffen. Gibt das Gericht dem Antrag der AfD am Mittwoch in vollem Umfang statt, werden die Regelungen vorläufig außer Kraft gesetzt. 

Die Fraktion hatte neben dem Antrag eine Klage gegen die Bestimmungen eingereicht. Wann das Gericht über diese entscheiden wird, ist derzeit aber noch offen.

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