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Quelle: dpa/S. Gabsch

Beschluss von Bund und Ländern

Großveranstaltungen bleiben bis Ende Oktober verboten

Das bis Ende August geltende Verbot von Großveranstaltungen wird um zwei Monate verlängert. Das haben die Ministerpräsidenten der Länder bei einem Treffen mit Kanzlerin Merkel beschlossen. Auch ein Ende der Abstandsregel ist nicht in Sicht.

Bund und Bundesländer haben am Mittwoch beschlossen, Großveranstaltungen grundsätzlich bis mindestens Ende Oktober zu verbieten. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte nach dem Treffen: Veranstaltungen sollten dann nicht stattfinden, wenn angemessene Hygienemaßnahmen und eine Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten nicht möglich seien. Die einzelnen Länder behalten hier also einen Spielraum. "Das wird von einem Land strenger interpretiert, von einem anderen nicht", sagte Söder. Er sprach in diesem Punkt von "einem Kompromiss".

Bei dem Treffen verständigten sich Bund und Länder auch darauf, an den bisherigen Regeln zu Mindestabstand und Hygienemaßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie festzuhalten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte, der Mindestabstand von 1,5 Metern, verstärkte Hygiene-Maßnahmen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in bestimmten öffentlichen Bereichen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen hätten sich bewährt und sollten fortgeführt werden.

Die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzlerin Merkel waren zu dem Treffen in Berlin zusammengekommen. Dort berieten sie sich über die Umsetzung des von der großen Koalition beschlossenen Konjunkturprogramms und über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. Zum ersten Mal seit einem Vierteljahr treffen sich die Länderchefs und Merkel persönlich. Seit Mitte März hatte es nur Video- und Telefonkonferenzen gegeben.

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Sachsen will frühere Aufhebung der Sanktionen

Schon der Beschlussvorschlag war umstritten, so RTL/N-TV [n-tv.de]: Während Bayern für eine strikte Linie sei, wollten Sachsen und andere Länder bereits früher die Sanktionen aufheben. Derzeit gilt das Verbot von Großveranstaltungen bis Ende August.

Im Land Berlin ist in der Corona-Verordnung [berlin.de] bereits jetzt ein Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern bis zum 24. Oktober festgeschrieben. Zu Großveranstaltungen zählen ausdrücklich nicht Demonstrationen und andere Versammlungen, die durch das Grundgesetz besonders geschützt sind.

Regelbetrieb an Schulen nach den Ferien?

Auch für die Schulen beschlossen Bund und Länder am Mittwoch Lockerungen: Sie sollen  spätestens nach den Sommerferien in allen Ländern in den Regelbetrieb zurückkehren. Dies gelte, falls sich die Infektionslage in der Corona-Krise weiterhin gleichbleibend gut entwickle. Für Berlin hatte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) bereits angekündigt, dass ab dem 10. August wieder Regelbetrieb an den Schulen herrschen sollte. Auch in Brandenburg wird eine schrittweise Rückkehr zum Regelbetrieb praktiziert.   

Sendung: Abendschau, 17.06.2020, 19.30 Uhr

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