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Video: Brandenburg aktuell | 11.08.2020 | Stefanie Teistler | Ursula Nonnemacher im Gespräch | Quelle: dpa/Soeren Stache

Corona-Maßnahmen

Woidke: Reiserückkehrer aus Risikogebieten sollten Coronatests selber zahlen

Urlaubs-Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich auf Corona testen lassen - kostenlos. Brandenburgs Ministerpräsident Woidke findet das nicht gut. Final verabschiedet wurde jetzt auch die Maskenpflicht in Schulen außerhalb von Unterrichtsräumen.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke hat sich dafür ausgesprochen, dass Rückkehrer aus Risikogebieten Coronatests selber bezahlen sollten. "Es ist nicht gut, dass Menschen, die bewusst in Risikogebiete reisen, diese Tests vom Steuerzahler bezahlt bekommen", sagte der SPD-Politiker auf einer Pressekonferenz am Dienstag. "Es ist nicht zu vermitteln, dass die Allgemeinheit für das risikounbewusste Handeln von Einzelnen die Kosten zu tragen hat."

Flächendeckende Tests in Brandenburg sollen möglich gemacht werden. Der Bund soll nach Woidkes Vorstellung nachbessern und mehr Geld für die Tests zur Verfügung stellen als die bisherigen 15 Euro für Ärzte, die diese Tests durchführen. Man sei in Verhandlungen mit dem Bund.

Man müsse Angebote an die Ärzte im Land machen, damit sich alle Menschen testen lassen können, die darauf Anspruch haben oder die dazu aufgefordert werden, sagte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Hausärzte seien mit den Tests nicht überfordert. Man werde genügend finden. "Das ist freiwillig, niemand wird dazu verpflichtet." Man müsse Lösungen finden, damit sich die Ärztinnen und Ärzte an den Testangeboten beteiligen.

Lockerungen für Weiterbildungen

Das Brandenburger Kabinett hat am Dienstag die Maskenpflicht in den Schulen außerhalb von Unterrichtsräumen und Pausenhöfen beschlossen. Dies hatten Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) und Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) bereits in der vergangenen Woche angekündigt. Die Maskenpflicht gilt auch für Horte.

Neu sind auch Erleichterungen für Weiterbildungen zu beruflichen Zwecken. Auch hier gilt nun keine Abstandsregel mehr, wenn Mund-Nasen-Schutz getragen wird und die Schulungen in festen Gruppen stattfinden. Das gilt laut Staatskanzlei für Aus-, Fort- und Weiterbildungen.

Das Training von Indoor-Kontaktsportarten wie Judo und Ringen bleibt Erwachsenen in Brandenburg aus Infektionsschutzgründen auch weiter untersagt. Wenn man Schülern eine Maskenpflicht verordne, sei es schwer, Kontaktsportarten in der Halle Lockerungen zu geben, so Nonnemacher.

Abstandsregeln und MNS bis 4. September verlängert

Für öffentliche Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen wurde die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase um mindestens rund drei Wochen verlängert. Auch der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Hygieneregeln werden beibehalten. Die aktualisierte Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 4. September. Anfang September will das Kabinett die Corona-Verordnungen erneut anpassen.

Das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bleibt vorerst bis zum 31. Oktober bestehen, doch für Autokinos gibt es nun in Einzelfällen Ausnahmen - etwa für Konzerte. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern für Autokinos im Juli vorläufig außer Vollzug gesetzt und auf Besonderheiten wie den Aufenthalt im Auto verwiesen. Damit konnte im Juli ein Konzert mit Popsängerin Nena und anderen im Autokino in Schönefeld stattfinden.

Eine Ausnahme vom Abstandsgebot wurde für Flughäfen geschaffen, "wenn diese andernfalls den ordnungsgemäßen Betrieb nicht aufrechterhalten können", es zum Beispiel sehr lange Schlangen gibt. In Bereichen mit Publikumsverkehr muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Landeselternrat: "Sehr widersprüchlich"

Nach fast fünfmonatiger Zwangspause wegen der Corona-Pandemie hatte am Montag für 294.000 Brandenburger Schüler der Unterricht im Regelbetrieb wieder begonnen. Aktuell sind die Schulen angehalten, eine freiwillige Maskenpflicht für alle Schüler und Lehrkräfte einzuführen. Sie soll in Fluren, Treppenhäusern und anderen gemeinschaftlich genutzten Räumen gelten.

Der Vorsitzende des Landeselternrats, René Mertens, bezeichnete die aktuelle Handhabung mit der Maskenpflicht am Montagabend bei Brandenburg Aktuell als "sehr widersprüchlich". Im Unterricht müssten keine Masken getragen werden, in den Fluren der Schulgebäude dafür schon. Im Hort sei indes gar keine Mund-Nase-Bedeckung nötig. Das sei für Schüler, Lehrer und Eltern nur schwer nachzuvollziehen.

Keine Pflicht bei gesundheitlichen Problemen

In Berlin gilt Maskenpflicht bereits im Schulgebäude auf Fluren, in Aufenthalts- und Gemeinschaftsräumen oder der Toilette. Nicht vorgesehen ist sie In Unterrichtsräumen, auf dem Pausenhof oder im Hort.

Sowohl für Berlin als auch Brandenburg gilt: Für Personen, die auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sind von der Pflicht ausgenommen. Eltern müssen wie alle schulfremden Personen immer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, sobald sie das Schulgebäude betreten.

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