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Video: Brandenburg Aktuell | 16.10.2020 | Rico Herkner | Quelle: dpa/Patrick Pleul

Steigende Coronazahlen

Cottbus verhängt Maskenpflicht für Fußgängerzonen und Sperrstunde für Gaststätten

In der Cottbuser Innenstadt ist der Einkaufsbummel ab Samstag nur noch mit Maske möglich. Die Stadt verfügte die Maskenpflicht aufgrund der steigenden Infektionszahlen. Außerdem wurde für 23 Uhr die Sperrstunde verkündet.

In den Fußgängerzonen von Cottbus gilt ab Samstag die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske. Ebenfalls wurde für das Stadtgebiet die 23-Uhr-Sperrstunde verfügt, das heißt Ausschankschluss und Verkaufsverbot von Alkohol bis 6 Uhr. Das teilte die Verwaltung der Stadt am Freitag mit. Hintergrund für diese Entscheidung sind die steigenden Fallzahlen.

Als Beispiel für die Gültigkeit der Verordnung zum Tragen der Maske nannte die Stadt die Fußgängerzone auf der Spremberger Straße in der Innenstadt von Cottbus, die Sprem.

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Allgemeinverfügung der Stadt zur Eindämmung der Pandemie

Die Verwaltung habe dazu eine so genannte "Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus'" erlassen [cottbus.de]. Ziel sei es, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, zu unterbrechen bzw. zu vermeiden, wie es in der Begründung für diese Verfügung heißt.

Die Pflicht, in Fußgängerzonen in den größeren Stadtteilen Mund und Nase zu bedecken, wenn der Abstand von mindestens 1,50 Metern untereinander nicht eingehalten werden kann, sei hier nun erstmals von der Stadt ergangen, hieß es. Die Maskenpflicht gelte zudem auch für Wochen-und andere Märkte sowie für Einkaufszentren und andere Gebäude mit Verkaufsstellen.

Sperrstunde Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen begrenzt

Die Verordnung regelt überdies ein begrenzte Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und sie legt die Sperrstunde für Gaststätten und ein Alkoholverkaufsverbot fest für die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr.

Sendung: Antenne Brandenburg, 16.10.2020, 19 Uhr

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