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Quelle: dpa/Sebastian Gollnow

Urlaub in den Herbstferien

Was Brandenburger bei der Rückkehr aus Risikogebieten beachten müssen

Die Herbstferien beginnen, für Brandenburger werden die Möglichkeiten zu verreisen immer unübersichtlicher. Was folgt für Brandenburger nach einem Urlaub in einem Risikogebiet? Und welche Auswirkungen hat das auf die Arbeit? Ein Überblick.

In Brandenburg befindet sich aktuell kein Risikogebiet, Reisen in den Ferien sind innerhalb Deutschlands für Brandenburger damit deutlich einfacher als für Berliner.

Doch ganz so einfach ist das nicht: Reisen in klassifizierte Risikogebiete wie Berlin und Bremen oder auch ausländische Ziele wie Spanien geschehen auf eigene Verantwortung. Denn die Bundesländer sind sich einig und fordern die Bürger auf, nicht erforderliche Reisen in besonders betroffene Gebiete zu vermeiden. Das gilt besonders für touristische Reisen mit Übernachtung. Familienbesuche und Pendler sind ausgenommen.

Was gilt für Brandenburger, die aus einem Risikogebiet zurückkehren?

Die bundesweite Regelung, die auch in Brandenburg gilt, besagt, dass Rückkehrer aus einem ausländischen Risikogebiet derzeit für 14 Tage in Quarantäne müssen, sich aber durch einen negativen Test davon vorzeitig befreien lassen können. Außerdem sollen sich die Rückkehrer selbsttätig beim Gesundheitsamt melden.

Eine Quarantänepflicht nach Aufenthalt in innerdeutschen Risikogebieten besteht aktuell nicht.

Kann der Arbeitgeber Einfluss auf mein Reiseziel nehmen?

Der Arbeitgeber kann keinen Einfluss darauf nehmen, was der Arbeitnehmer privaten macht, erklärt Nina Lepsius, Pressesprecherin DGB Bezirk Berlin Brandenburg: "Er kann nicht darauf bestehen, dass ein Urlaub im Risikogebiet unterlassen wird. Beispielsweise darf der Arbeitgeber auch nicht den Arbeitnehmer bitten auf einen Skiurlaub zu verzichten wegen möglicher Verletzungsgefahr." Arbeitgeber haben generell kein Auskunftsrecht über die Urlaubspläne des Arbeitnehmers.

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Kann mein Arbeitgeber einen Test von mir verlangen?

Der Arbeitgeber darf keine Tests von Arbeitnehmern verlangen. Hier gelten die Weisungen des Gesundheitsamtes. Aber auch hier gibt es juristische Einzelfällen, erklärt Lepsius, wenn es beispielsweise zum Schutz von Risikopatienten dient. In bestimmten Bereichen wie Krankenhäusern, sind im Rahmen eines betrieblichen Arbeitsschutzes regelmäßige Testung vorgesehen.

 

Kann mein Arbeitgeber den Lohn bei Quarantäne verweigern?

Der Arbeitgeber kann die Lohnzahlung nicht verweigern, wenn der Arbeitnehmer in Quarantäne muss. Wenn jedoch eine Weiterführung der Arbeit im Home Office nicht möglich ist und der Lohn verloren geht, dann steht bei einer durch das Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne eine staatliche Entschädigung in Höhe des ausgefallenen Lohnes nach dem Infektionsschutzgesetz zu. Der DGB Berlin-Brandenburg verweist aber darauf, dass es umstritten ist, ob diese Regelung auch für diejenigen greift, die bewusst in eine Risikogebiet gefahren sind und die Quarantäne absehbar war.

 

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Beitrag von Larissa Mass

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