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Video: Brandenburg aktuell | 31.03.2021 | Anja Meyer | Quelle: dpa/Patrick Pleul

Gesundheitsministerium erteilt Weisung

Brandenburg zwingt Frankfurt (Oder) zur Notbremse

Erst wollte die Frankfurt (Oder) die Sieben-Tage-Inzidenz künstlich unter der 100er-Marke halten, dann sollten Geschäfte trotz dreistelliger Inzidenzwerte offen und Sport im Freien möglich bleiben. Doch das Land Brandenburg hat nun ein Machtwort gesprochen.

Die Brandenburger Landesregierung hat den Frankfurter Sonderweg und die jüngste Allgemeinverfügung zu den Corona-Regeln der Stadt kassiert. Demnach müssen ab Freitag Läden und Kultureinrichtungen geschlossen bleiben, Gruppen-Sport im Freien ist ebenfalls untersagt, wie ein Sprecher des Gesundheitsministerium dem rbb sagte. Die von der Oder-Stadt angeordnete Verschärfung der Regeln beim Zutritt zu Supermärkten bleibt hingegen bestehen, betonte ein Stadtsprecher.

Noch am Montag verkündete Wilke, dass er Amazon im Ostergeschäft nicht unterstützen wolle und schon deshalb sämtliche Läden offenbleiben sollten. Weil Bewegung im Freien gesund sei, wollte Wilke Sport in Kleinstgruppen weiter zulassen. Diese Ausnahmen seien Laut Gesundheitsministerium jedoch unzulässig.

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Mit seiner aktuellen Anordnung setzt Brandenburg auch in Frankfurt die sogenannte Notbremse im Corona-Lockdown durch, die in allen Kreisen und Kommunen gilt, die mit ihrem Inzidenzwert drei Tage lang über 100 liegen, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Der Wert in Frankfurt (Oder) beträgt 187.

Frankfurts Oberbürgermeister Rene Wilke (Linke) sagte nach der Weisung: "Ich bin weiter davon überzeugt, dass unser Weg, lokale Infektionsschutzmaßnahmen verstärkt am tatsächlichen Infektionsgeschehen, differenziert und nach den Erkenntnissen vor Ort auszurichten, richtig war und ist." Gleichwohl müsse er akzeptieren und respektieren, dass ihm und der Stadt diese Weisung des Gesundheitsministeriums keine lokalen Handlungsspielräume mehr lässt, hob Wilke hervor.

Landesweit über Ostern dennoch zarte Lockerungen

Allerdings sei es Frankfurt gelungen, dem Land eine "Karenzzeit für die Umsetzung" abzutrotzen, heißt es in einer Mitteilung. Die Aufhebung der Frankfurter Allgemeinverfügung erfolge mit Ablauf des Donnerstags. Ansonsten tritt am 1. April die neue Brandenburger Eindämmungsverordnung in Kraft, so die Brandenburger Staatskanzlei. Bis zum 6.April gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung. Fast überall im Land müsse die Notbremse gezogen werden, da die regionale Sieben-Tage-Inzidenz von 100 oder mehr an drei Tagen in Folge vielerorts überschritten sei, heißt es weiter.

Für Ostern selbst werde dennoch etwas gelockert: Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz sind private Treffen mit den Angehörigen von zwei Haushalten erlaubt, insgesamt dürfen sich jedoch höchstens fünf Personen treffen, so die neue Verordnung. Kinder bis 14 Jahren sind davon ausgenommen. Auch Besuche in Pflegeheimen sind ohne Begrenzung möglich, wenn mindestens 75 Prozent der Bewohner seit mindestens zwei Wochen die zwei notwendigen Impfungen erhalten haben. Zudem müssen die Beschäftigten geimpft sein, in der Einrichtung darf außerdem aktuell kein Corona-Ausbruch vorliegen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 31.03.2021, 17:30 Uhr

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