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Quelle: dpa/Lech Muszynski

Hochrisikogebiet

Diese Einreisebestimmungen gelten nun aus Polen nach Deutschland

Deutschland stuft Polen seit Sonntag als Corona-Hochrisikogebiet ein. Dadurch gelten für nicht geimpfte oder genesene Personen, die in die Bundesrepublik einreisen, verschärfte Bestimmungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

Wegen anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen stuft die Bundesregierung seit Sonntag Polen als Hochrisikogebiet ein. Wer aus dem Nachbarland nach Deutschland einreist und dabei weder vollständig geimpft noch genesen ist, müsse sich grundsätzlich direkt nach Ankunft zu Hause für zehn Tage in Quarantäne begeben und könne diese frühstens nach fünf Tagen durch einen negativen Corona-Test vorzeitig verlassen, teilte das Robert-Koch-Institut am Freitag mit. Kinder unter zwölf Jahren müssen nur fünf Tage in Quarantäne.

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Einreise muss angemeldet werden

Personen, die aus Polen oder einem anderen Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen, müssen bestimmte Regeln beachten. Nach einem Aufenthalt sind diese verpflichtet, eine digitale Einreiseanmeldung [www.einreiseanmeldung.de] auszufüllen und die daraufhin erfolgte Bestätigung bei der eigentlichen Einreise in das Bundesgebiet mit sich zu führen.

Auch ein Test-, Impf- oder Genesennachweis muss demnach stets mitgeführt werden und zudem auf die Internetseite hochgeladen werden. Nur wer einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis vor der Einreise erbringt, muss nicht in Quarantäne.

Die Stadt Frankfurt (Oder) teilte am Montag mit, dass als Testnachweis folgendes gelte: Das negative Ergebnis eines Antigentests, der maximal 48 Stunden alt ist oder ein PCR-Tests, der maximal vor 72 Stunden durchgeführt wurde. Diese dürfen in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorliegen.

Kleiner Grenzverkehr nicht betroffen

Der sogenannte kleine Grenzverkehr ist von den Einreisebestimmungen nicht betroffen. Wer sich demnach im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in Polen aufgehalten hat, muss sich weder anmelden noch in häusliche Isolation begeben. Jedoch sind Grenzpendler, die über keinen Impf- oder Genesennachweis verfügen, verpflichtet, sich zweimal pro Woche auf Corona testen zu lassen.

Ausnahmen auch für Transitverkehr

Laut einer Mitteilung der Stadt Frankfurt (Oder) am Montag sind noch weitere Personen von der Anmeldepflicht ausgenommen. Darunter Personen, die sich weniger als 72 Stunden in Deutschland oder in Polen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades oder aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts aufgehalten haben. Außerdem ausgenommen ist der Transitverkehr über Deutschland oder Polen wie auch das Transportpersonal. Diese Personen sind auch unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind von der Quarantäne freigestellt.

Weitere Länder ebenfalls als Hochrisikogebiete ausgewiesen

Zudem stuft die Bundesregierung wieder weitere Länder als Hochrisikogebiete ein. Neben Polen betrifft dies ab Sonntag auch das Nachbarland die Schweiz. Darüber hinaus gelten dann auch Jordanien, Lichtenstein und Mauritius als "Gebiete mit besonders hohem Infektionsrisiko durch besonders hohe Inzidenzen für die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2", wie es offiziell auf der Internetseite des RKI heißt.

Sendung: Antenne Brandenburg, 03.12.2021, 14 Uhr

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