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Audio: Inforadio | 05.06.2020 | J. Göbel | Quelle: www.imago-images.de/Müller-Stauffenberg

Städtische Wohnungsunternehmen

Kaum Mietstundungen wegen Corona in Berlin

Die Corona-Krise hat in Berlin viele Menschen den Job gekostet, Tausende mussten in die Kurzarbeit gehen. Die Senatsverwaltung hat für die 300.000 Wohnungen im Landesbesitz bisher dennoch relativ wenige Anträge auf Mietstundungen registriert.

Die große Mehrheit der Berliner kann die Miete weiter vertragsgemäß zahlen. Das zeigt eine repräsentative Erhebung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, die rbb24 Recherche vorliegt.

Laut Senatsverwaltung für Wohnen wurden für die 300.000 Wohnungen im Landesbesitz bis Ende Mai 1.157 Anträge auf Mietstundungen gestellt und weitere 76 Anträge auf Mietverzicht. Das betrifft demnach weniger als ein halbes Prozent der Mieter. "Es ist sehr erfreulich, dass es so wenig sind", kommentiert David Eberhardt, Sprecher der Berlin-Brandenburgischen Wohnungsunternehmen die Zahlen.

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Mietern darf derzeit nicht gekündigt werden

Die schnellen Hilfsmaßnahmen von Bund und Land würden offenbar greifen. Die Sorge vieler Berlinerinnen und Berliner, wegen der Pandemie-Folgen ihre Miete nicht mehr zahlen zu können, sei bislang unbegründet. Infolge der Mietstundungen fehlen den Wohnungsbaugesellschaften aktuell 743.793 Euro. Diese Summe ist von den Mietern allerdings später nachzuzahlen.

In der Corona-Krise soll Mietern nicht gekündigt werden dürfen, wenn sie Mietschulden haben. Das trifft auf Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020 zu. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen. Auch anderen Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtlichen Folgen drohen. Bei Darlehen soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben.

Sendung: Inforadio, 05.06.2020, 06:00 Uhr

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