Berlin - Rettungssanitäter können weiter bei der Feuerwehr aushelfen

Mo 15.04.24 | 13:32 Uhr
Symbolbild:Rettungsassitenten versorgen eine verletzte Person mit einem Kopfverband.(Quelle:picture alliance/dpa-Zentralbild/J.Kalaene)
Audio: rbb 88,8 | 15.04.2024 | Christoph Reinhardt | Bild: picture alliance/dpa-Zentralbild/J.Kalaene
  • Feuerwehr darf bei einfachen Einsätzen Rettungs- statt Notfallsanitäter schicken
  • Seit 2022 bestehende Ausnahmeregelung soll dauerhaft gelten
  • Opposition fordert umfassende Reform des Rettungsdienstes

Hochqualifizierte Notfallsanitäter sollen weiterhin durch Rettungssanitäter entlastet werden dürfen. Das hat am Montag der Innenausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen. Damit soll eine zunächst befristete Ausnahmeregelung dauerhaft gelten.

Schon seit 2022 hatte das Abgeordnetenhaus der Feuerwehr vorübergehend erlaubt, auf die hohen gesetzliche Qualitätsanforderungen beim Rettungsdienst zu verzichten - mit dem vorhandenen Personal ließen sich die Anforderungen nicht durchgehend einhalten. Diese Ausnahme wird jetzt dauerhaft erlaubt. Die Praxis habe sich bewährt, sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD).

Rettungsassistenten für oberflächliche Verletzungen

Die Leitstelle der Feuerwehr darf demnach bei einfachen Rettungseinsätzen auch zwei weniger qualifizierte Rettungsassistenten schicken, etwa bei oberflächlichen Verletzungen wie Tierbissen oder leichten Verbrennungen.

Die Qualität der Hilfe für die Betroffenen sei dadurch nicht abgesenkt, sondern verbessert worden, sagt Spranger. Nur in einem Prozent der Fälle habe ein Notarzt nachalarmiert werden müssen, auf der anderen Seite seien die Rettungswagen im Durchschnitt schneller eingetroffen.

Opposition fordert grundlegende Reform

Zur Kritik der Opposition, die eine umfassende Reform des Rettungsdienstes einfordert, räumte Spranger ein, dass weiterer Änderungsbedarf bestehe. Dieser solle bis Ende des Jahres umgesetzt werden. Unter anderem soll der Fachkräftemangel durch attraktivere Arbeitsbedingungen besser bekämpft werden, zudem geht es um Regeln für Großveranstaltungen sowie engere Abstimmungen mit den Krankenhäusern und den Krankentransport-Unternehmen.

Sie habe zunächst eine Änderung in der Bundesgesetzgebung zu Krankentransporten abwarten wollen, sagte die Innensenatorin, habe aber wegen des ungewissen Zeitrahmens nun entschieden, die Novellierung des Berliner Rettungsdienstgesetzes im Alleingang umzusetzen.

Der Beschlussempfehlung der zuständigen Fachausschüsse muss noch durch das Abgeordnetenhaus bestätigt werden. Die Zustimmung am Donnerstag gilt als sicher.

Sendung: rbb 88,8, 15.04.24, 16:30 Uhr

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