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Quelle: ZB

Systemrelevante Berufe

Senat lockert Regeln für Notfallbetreuung von Kindern

Polizei, Feuerwehr, Pflegekräfte, Einzelhandel: Bisher durften nur Eltern die Notfallbetreuung ihrer Kinder in Anspruch nehmen, die beide in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Nun steuert der Berliner Senat nach. Bisher reicht die Betreuung nicht aus.

Der Berliner Senat lockert die Bedingungen für die Notfallbetreuung von Kindern während der Corona-Krise. Statt beiden Eltern muss künftig nur noch ein Elternteil in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeiten, um die staatliche Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können.

Darauf hat sich der Senat am Samstag nach Angaben der Bildungsverwaltung in einer Telefonkonferenz verständigt. In der nächsten Senatssitzung soll die Neuregelung formal beschlossen werden. 

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Regelung für sieben Berufsgruppen

Diese angepasste Regelung gilt künftig laut Angaben des Senats für folgende Berufsgruppen:

- Medizinisches Personal (Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken)

- Pflege

- Polizei

- Feuerwehr

- Justizvollzug

- Behindertenhilfe

- Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte)

Sechs Prozent werden betreut, 15 Prozent sollten es sein

Die Betreuung für die Ausnahmefälle wird innerhalb der bisherigen Kita-Gruppen angeboten. Dazu hatten dem Senat Virologen geraten, um neue Kontakte zu vermeiden. Bisher funktioniert die Notfallbetreuung der Kinder in Berlin noch nicht ausreichend. Nur etwa sechs Prozent der Kinder von Eltern in "systemrelevanten Berufen" werden betreut, 15 Prozent wären laut der Bildungssenatorin Sandras Scheeres (SPD) nötig.

In Berlin stellten Schulen und Kitas seit 16. März stufenweise ihren Betrieb ein. Als erstes schlossen die Oberstufenzentren, seit 17. März sind alle Schulen und Kitas dicht. Zunächst gilt diese Regelung bis zum Ende der Osterferien am 19. April.

Sendung: rbb24, 21.03.2020, 16 Uhr

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