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Video: Brandenburg Aktuell | 31.03.2020 | Andreas König | Quelle: dpa/Patty Varasano

Corona-Verstöße in Brandenburg

Bußgeld bis zu 25.000 Euro für Uneinsichtige

Seit knapp zwei Wochen gelten in Brandenburg Bestimmungen, mit denen die Ausbreitung von Covid-19 eingedämmt werden soll. Wer dagegen verstößt, soll demnächst mit hohen Bußgeldern bestraft werden können - bis zu mehreren Tausend Euro.

Wer in Brandenburg gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Viruserkrankung Covid-19 verstößt, muss demnächst mit hohen Bußgeldern rechnen. Die Landesregierung beschloss am Dienstag einen Bußgeldkatalog, der sich auf die Eindämmungsverordnung vom 17. März bezieht [brandenburg.de].

Feste Regelsätze soll es für einzelne Verstöße nicht geben. Stattdessen hat das zuständige Gesundheitsministerium einen breiten Rahmen vorgeschlagen, der den Gesundheitsämtern der Kommunen relativ große Freiheiten für die Höhe eines Bußgelds einräumt.

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Ein Entwurf des Bußgeldkatalogs liegt dem rbb vor. So sollen beispielweise folgende Verstöße geahndet werden mit ...

Bußgeld in Höhe von 50 bis 500 Euro

- für die Teilnahme an öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, die derzeit untersagt sind.

- für den Besuch eines Spielplatzes, Freizeitbads, Fitnessstudios oder ähnlichem, obwohl diese Stätten derzeit geschlossen sein müssen.

- wer andere Angebote von Sport- oder Bildungseinrichtungen wahrnimmt, die derzeit untersagt sind.

- wer mit Personen Kontakt hat, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Weiterhin gelten hier die Ausnahmen, etwa für Menschen, die andere pflegen.

Bußgeld in Höhe von 100 bis 1.000 Euro

- bei Verstößen gegen die aktuellen Besuchsregeln für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder andere Betreuungsangebote.

- bei Verstößen gegen die Einschränkungen, denen Rückkehrer aus Risikogebieten unterstehen.

Bußgeld in Höhe von 250 bis 2.500 Euro

- bei Verstößen gegen die derzeitigen Regeln für Lieferdienste.

- wenn Träger von Notbetreuungseinrichtungen, die verschärften Hygiene- und Abstandsregeln unterliegen, nicht sicherstellen, dass diese eingehalten werden.

- wer gegen die Abstandsregel von 1,5 Metern in Warteschlangen verstößt oder zulässt, dass sich mehr als die erlaubten zehn Personen in Wartebereichen aufhalten oder der Mindestabstand verletzt wird.

- wer eine private oder öffentliche Veranstaltung organisiert, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 2.500 Euro rechnen.

Bußgelder zwischen 1.000 und 10.000 Euro

Richtig teuer werden Verstöße von allen, die in irgendeiner Weise Betreiber und Inhaber von Geschäften oder Einrichtungen oder Ausrichter von Events sind, die derzeit untersagt sind. Dazu gehören unter anderem, aber nicht nur:

- Ladenbetreiber im Einzelhandel, für die keine Ausnahmen gelten; Betreiber von Kultureinrichtungen oder anderen Vergnügungseinrichtungen; Betreiber von Sport- oder Wellnessstätten, der derzeit nicht geöffnet haben dürfen; Gaststätten und ähnliche, die sich nicht an die Einschränkungen bei der Bewirtung halten; Krankenhäuser, die Vorgaben im Umgang mit Covid-19 nicht einhalten, so wie es in der Verordnung der Landesregierung beschrieben ist.

Wer wiederholt gegen Bestimmungen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.

Die Bußgelder sollen ab dem 2. April gelten. An diesem Tag sollen sie im Amtsblatt veröffentlicht werden.  

Sendung: Brandenburg aktuell, 31.03.2020, 19.30 Uhr

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