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Audio: Radioeins | 26.03.2020 | Amelie Ernst | Quelle: dpa/Skolimovska

Eltern ohne Notbetreuung

Brandenburg übernimmt Kita-Beiträge in der Corona-Krise

Erst hatten es nur einzelne Kommunen und Städte beschlossen, nun können Eltern in ganz Brandenburg aufatmen: Alle, die in der Corona-Krise keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, müssen ab April vorerst keine Kita-Beiträge zahlen. Dafür stellt das Land Millionen bereit.

Eltern in Brandenburg, die ihre Kinder derzeit nicht in eine Notbetreuung geben können, sollen ab April vorerst keine Beiträge zahlen müssen. Für die Dauer der Kita-Schließungen würden sie von Beiträgen freigestellt, kündigte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) am Mittwoch nach Gesprächen mit den Kommunen an.

Das Ministerium schätzt das voraussichtliche Fördervolumen auf rund 14 Millionen Euro pro Monat. Seit einer Woche sind Kitas wegen der Corona-Krise geschlossen, es gibt aber eine Notbetreuung für Kinder von Eltern wichtiger Berufe, etwa im Gesundheitswesen, bei der Polizei oder im Einzelhandel.

Am Mittwoch hatte bereits die Landeshauptstadt Potsdam diese Regelung beschlossen, in der Landeshauptstadt gilt auch für Kinder, die in die Notbetreuung aufgenommen wurden, dass keine Zahlungen der Elternbeiträge erfolgen.

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Sieben Prozent aller Kita-Kinder in Notbetreuung

Nach Ministeriumsangaben werden in Brandenburg normalerweise rund 187.000 Kinder in Kindertagesstätten und Kinderpflegestellen betreut, davon sind derzeit rund sieben Prozent in Notbetreuung. Die übernommenen Beiträge sollen an die Kreise und kreisfreien Städte fließen, die im Land für die Betreuung zuständig sind.

Öffentliche und freie Träger von Kitas können bei den Kommunen die Zuwendung für den Ausfall von Elternbeiträgen ab 1. April beantragen. Pro Kind und Monat sollen 160 Euro für die Krippe, 125 Euro für den Kindergarten und 80 Euro für den Hort gezahlt werden. Wer Transferleistungen erhält, Geringverdiener ist oder Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung hat, braucht bereits keine Beiträge zahlen.

Verdienstausfall wird teilweise ersetzt

Zuvor hatte der Bundestag beschlossen, dass für Eltern, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, der Staat einspringt und den Verdienstausfall zumindest teilweise ersetzt [tagesschau.de]. 67 Prozent des Nettoeinkommens sollen diejenigen erhalten, die wegen fehlender Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen und nicht arbeiten können. Gezahlt wird für maximal sechs Wochen und maximal 2016 Euro im Monat, heißt es in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes.

Den Verdienstausfall ersetzt bekommen können allerdings nur Eltern von Kindern unter zwölf Jahren. Und: Für Ferienzeiten, in denen Schule oder Kita ohnehin geschlossen hätten, fließt kein Geld.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 25.03.2020, 19:30 Uhr

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