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Video: Abendschaui | 21.04.2020 | Bruha, Kell, Störmann | Michael Müller im Studio | Quelle: dpa-tmn

Maskenpflicht im ÖPNV

Das sind die aktuellen Corona-Verordnungen in Berlin

Ein Mundschutz ist in den öffentlichen Bussen und Bahnen Berlins ab Montag Pflicht. Kleinere Geschäfte dürfen öffnen. Gottesdienste können wieder besucht werden, Theater bleiben geschlossen. Großveranstaltungen bleiben verboten, kleinere Demos werden erlaubt.

Die Menschen in Berlin müssen ab kommenden Montag (27. April) in Bussen, S- und U-Bahnen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das ist Teil einer neuen Eindämmungsverordnung, die der Senat am Dienstag in einer Sondersitzung beschlossen hat. Im Unterschied zu etlichen anderen Bundesländern soll die Maskenpflicht indes nicht für den Einzelhandel gelten. Dort sowie bei Kontakt mit Risikopersonen wird ein solcher Schutz nur "dringend empfohlen".

Im öffentlichen Nahverkehr könnten die Abstandsregeln nicht immer eingehalten werden, begründete der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) nach der Sondersitzung die Mundschutzpflicht. 

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Kostenloses Angebot für arme Menschen

Als Mund-Nasen-Bedeckung gelten nicht nur einfache OP-Masken oder selbstgenähte Modelle, sondern auch ein Tuch oder ein Schal. Für Menschen, die sich die Masken finanziell nicht leisten können, soll es über dezentrale Ausgabestellen ein kostenloses Angebot geben. Wie und wo die Verteilung stattfindet, will der Senat noch klären.

Auch kleine Kinder sollen textile Masken tragen, sofern sie dazu in der Lage sind, betonte Müller. Ausnahmen seien möglich etwa für Menschen mit Handicaps, die mit Mund-Nasen-Schutz Einschränkungen beim Atmen hätten. Fahrgäste, die den Mundschutz nicht tragen, müssen vorerst nicht mit einem Bußgeld rechnen, so Müller. Sein Eindruck sei, dass die Berliner die bislang beschlossenen Regeln beachtet hätten, so Müller. Man werde aber beobachten, ob ein Bußgeld irgendwann nötig werde.

Ein Nasen-Mund-Schutz kann nach Auskunft von Virologen verhindern, dass der Träger das Coronavirus auf andere überträgt. Nicht zu verwechseln ist ein solcher Schutz mit medizinischen Masken, mit der sich auch der Träger vor Ansteckung schützen kann. Die Maskenpflicht gilt auch für Pendler, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aus Brandenburg nach Berlin fahren. 

Kritik an dem Senatsbeschluss kommt von der Berliner CDU. Landeschef Kai Wegner teilte auf Twitter mit, eine Maskenpflicht nur für den Öffentlichen Personennahverkehr sei "halbherzig und nicht konsequent". Hier sei wieder einmal ein fauler Kompromiss zwischen den Senatsparteien gefunden worden, statt die Priorität auf den Gesundheitsschutz zu legen, so Wegner. Seine Partei fordert in Berlin eine Maskenpflicht auch im Einzelhandel.

Geschäfte

Läden mit einer Fläche von 800 Quadratmetern können ab Mittwoch öffnen, wie Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) mitteilte. Die Geschäfte selbst müssen den Zutritt steuern, als Faustregel gilt eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Das gelte auch für die großen Einkaufszentren, in denen die einzelnen Läden entsprechend der 800-Quadratmeter-Regelung öffnen dürfen, so Pop. Die Malls sind demnach aber verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Kunden auf dem Weg in die Geschäfte die Abstands- und Hygieneregeln einhalten. 

Pop mahnte, die Öffnung der Läden solle die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs sicherstellen, "es muss nicht die fünfte oder sechste Handtasche sein". Die Kunden sollten nicht flanieren oder länger verweilen. In Geschäften ist ein Mundschutz nach der neuen Verordnung nicht verpflichtend, das Tragen einer Maske wird aber vom Senat "dringend empfohlen". 

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Friseure und Restaurants

Friseure sollen ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen.

Restaurants sollen vorerst weiter nur Take-away und Lieferdienste bieten dürfen. Die Industrie- und Handelskammer Berlin reagierte darauf mit Unverständnis. Dass es für den Gastronomiebereich keine Öffnungspespektiven gebe, bereite der IHK große Sorgen, sagte IHK-Präsidentin Beatrice Kramm. Eine Öffnung mit den gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im Einzelhandel sei durchaus denkbar.

Großveranstaltungen

Kulturelle und sportliche Großveranstaltungen in Berlin mit mehr als 5.000 Teilnehmern bleiben wegen der Corona-Krise bis zum 24. Oktober verboten. Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern dürfen bis 31. August nicht stattfinden. 

Das betreffe auch die Spiele der Fußball-Bundesliga, sagte Müller. Dazu müsse es aber noch eine bundeseinheitliche Regelung geben. 

Demonstrationen

Ab dem 4. Mai sind nach der neuen Verordnung auch wieder kleinere Demonstrationen zugelassen. Versammlungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmern seien grundsätzlich genehmigungsfrei, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, teilte Kultursenator Klaus Lederer (Linke) nach der Senatssitzung mit.

Bereits von Mittwoch an soll das bestehende weitgehende Verbot gelockert werden. Bei Demonstrationen mit bis zu 20 Teilnehmern könne die Versammlungsbehörde in besonders gelagerten Einzelfällen Ausnahmen zulassen.

Taufen, Hochzeiten, Trauerfeiern, Gottesdienste

Ab Mittwoch sollen Taufen, Hochzeiten und Trauerfeiern mit bis zu 20 Personen möglich sein. Voraussetzung ist, dass die Abstandsregelungen eingehalten werden können.

Auch der Besuch von Gottesdiensten wird ab dem 4. Mai wieder möglich sein. Dann sollen bis zu 50 Teilnehmer erlaubt sein.

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Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken, Theater und Opern

Museen, Gedenkstätten und vergleichbare Einrichtungen dürfen ab dem 4. Mai wieder geöffnet werden unter Einhaltung der Hygieneregeln. Auch Biblotheken dürfen dann wieder für den Leihbetrieb öffnen.

Theater und Opern hingegen werden bis zum Ende der Spielzeit am 31. Juli schließen, wie Kultursenator Lederer mitteilte. Hintergrund sei, dass die Häuser um Planungssicherheit gebeten hätten.

Sportstätten

Der Betrieb in Sportstätten, Fitnessstudios oder Schwimmbädern bleibt weiterhin untersagt. Erlaubt ist aber "das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen in Freien. Auch hier müssen die Abstands- und Hygieneregeln gewahrt werden.

"Um es vereinfacht darzustellen: Sport ist wieder möglich jenseits von Mannschaftssport, wo man wieder den direkten, unmittelbaren Kontakt hat", sagte Müller. Gebäude dürfen aber betreten werden, um beispielsweise Sportgeräte zu nehmen oder zurückzustellen. 

Kinderbetreuung

Berlin will noch vor August wieder ein flächendeckendes Angebot für Kinderbetreuung geben. Berlin sei als Stadtstaat in einer besonderen Situation, auch weil hier besonders viele Alleinerziehende lebten, sagte Müller. Wie die Betreuung ausgebaut werden soll, will der Senat demnach in den kommenden Tagen konkretisieren. Das müsse auch mit den Trägern verabredet werden.

Müller: Kontakte weiterhin möglichst reduzieren

Müller warnte trotz der Lockerungen eindringlich davor, die Corona-Pandemie jetzt auf die leichte Schulter zu nehmen. "Es ist keinesfalls eine Situation da, wo man sagen kann: Allgemeine Entwarnung." Es gelte weiter der Grundsatz, "dass jede Person angehalten ist, Kontakte zu anderen Menschen auf absolutes Minimum zu reduzieren", sagte Müller.

Laut der vom Senat aktualisierten Verordnung gilt im Freien weiter ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Ansammlungen von mehr als zwei Personen im Freien sind verboten. Nur bei Familien darf die Gruppe größer sein. Aber: Der Passus, wonach sich alle Berliner abgesehen von Ausnahmen "ständig in ihrer Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft" aufhalten müssen, wurde gestrichen.

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