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Quelle: rbb

Protest in Potsdam für Geflüchtete

Demonstranten versammeln sich in "Warteschlange"

Aktuell gilt wegen der Coronapandemie das Versammlungsverbot. Um das zu umgehen, haben Aktivisten in Potsdam einen anderen Protestweg gesucht: Sie bildeten eine "Warteschlange" und forderten so die Aufnahme von Flüchtlingen. Brandenburgs Polizei sah einen Verstoß.

Unter dem Motto "#WirHabenPlatz" haben sich nach rbb-Informationen am Sonntag in Potsdam rund 200 Menschen versammelt, um für die Aufnahme von Geflüchteten während der Corona-Krise zu demonstrieren.

Die Teilnehmer der Aktion forderten, dass vor allem Kinder aus griechischen Flüchtlingslagern in Deutschland aufgenommen werden sollen.

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"Zufälligerweise" Schilder dabeigehabt

Weil eine zuvor geplante Kundgebung mit Hinweis auf die Eindämmungsverordnung nicht genehmigt wurde, stellten sich die Demonstranten mit Abstand zueinander in eine Warteschlange vor eine Bäckerei.

Die Veranstalter - zu der Aktion aufgerufen hatte die Bewegung "Seebrücke" - nehmen für sich in Anspruch, die geltenden Abstandsregeln und Hygienebestimmungen zum Schutz vor dem Coronavirus zu beachten.

Einige der Beteiligten hätten "zufälligerweise" Schilder dabei gehabt, um auf die katastrophale Lage der Menschen in griechischen Flüchtlingslagern hinzuweisen, teilte der Linken-Bundestagsabgeordnete Norbert Müller auf Twitter mit. Aus dem Kreis der Teilnehmer hieß es, dass sich rund 200 Menschen an der Aktion beteiligt hätten. Diese Einschätzung bestätigt eine rbb-Reporterin.

Definition einer Versammlung

Die Brandenburger Polizei nahm nach eigenen Angaben Personalien von Protestierenden auf und leitete mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Gegenüber dem rbb machte die Polizei keine Angaben, um wie viele Verfahren es sich handelt. Nach Beobachtungen einer rbb-Reporterin löste die Polizei die Versammlung anschließend auf - einer der Teilnehmer allerdings, Holger Zschoge, sagte rbb|24, dass sich die Teilnehmer "selbstbestimmt" um 12.45 Uhr vom Ort entfernt hätten. Das sei so verabredet gewesen.

Versammlungen sind momentan generell durch das Infektionsschutzgesetz verboten. Diese Grundrechtseinschränkung darf nur vorübergehend gelten und muss immer wieder auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden.

Die Polizei bewertete die Aktion als eine Versammlung, die nach der Eindämmungsverordnung nicht erlaubt ist. Für die Zusammenkunft der Aktivisten gebe einen "örtlichen Zusammenhang" und "einen thematischen Zusammenhang", erklärte Heiko Schmidt, Sprecher der Polizei Brandenburg. Und dies bleibe auch so, wenn sie drei Meter auseinander ständen. Dies mache sie zu "Versammlungsteilnehmern, die ihre Meinung mit Plakaten auch zu einem gemeinsamen Thema kundgegeben haben". Dies sei die Definition einer Versammlung.

Unangemeldete Demonstrationen in anderen Städten

Bereits am Samstag hatten in Berlin und anderen großen Städten unangemeldete Demonstrationen stattgefunden. Alle wurden von der Polizei nach kurzer Zeit aufgelöst. In allen Fällen schrieben Beamte Anzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz.

Sendung: rbb24, 12.04.2020, 16 Uhr

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