rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Quelle: dpa/Bernd Thissen

Brandenburg | AfD-Eilantrag gegen Corona-Maßnahmen

Maskenpflicht bestätigt, Versammlungsregel gekippt

Die Brandenburger AfD-Fraktion hat mit einem Eilantrag einen Teilerfolg erzielt: Die Grenze von 150 Teilnehmern bei Versammlungen unter freiem Himmel gilt künftig nicht mehr. Ein Mund-Nasen-Schutz in ÖPNV und Geschäften aber sei eine zumutbare Einschränkung.

Das Verfassungsgericht Brandenburg hat die Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bestätigt und die Versammlungsregeln angepasst: Die Maskenpflicht sei vorläufig hinzunehmen, entschieden die Richter am Mittwoch.

Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel mit mehr als 150 Teilnehmern sind dagegen künftig grundsätzlich erlaubt. Im Einzelfall kann die Versammlungsbehörde sie aber wegen einer konkreten Infektionsgefahr untersagen. Bislang gab es nur für begründete Einzelfälle eine Genehmigung.

Mehr zum Thema

"Nur noch wenige Ausnahmen, wo Dinge nicht erlaubt sein werden"

Brandenburg plant weitere Lockerungen ab 15. Juni

    

Über Klage noch nicht entschieden

Die AfD-Landtagsfraktion hatte sich gegen die beiden Regelungen der Corona-Verordnung mit einem Eilantrag und einer Klage gewandt. Sie hatte gefordert, die Maßnahmen sofort aufzuheben und begründete ihren Antrag mit der niedrigen Zahl von Neuinfektionen im Land. Über die Klage will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Vor allem das Verbot von Versammlungen mit mehr als 150 Teilnehmenden ohne Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung sei ein besonders schwerer und unumkehrbarer Eingriff in die Versammlungsfreiheit, begründete das Gericht.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln aber beeinträchtige die Menschen in Brandenburg in der Regel nur kurzzeitig und nur in bestimmten Situationen. Da der Eingriff die Gefahren einer möglichen Infektion nicht deutlich überwiege, sei die Regel vorläufig hinzunehmen.

AfD wertet Entscheidung als Erfolg

Die Brandenburger AfD-Fraktion wertete die Entscheidung als Erfolg. "Auch zukünftig wird sich die AfD-Fraktion weiter gegen die Maßnahmen der Eindämmungsverordnung wehren und die Unverhältnismäßigkeit sowie Beschneidung der Grund- und Freiheitsrechte nicht hinnehmen", hieß es am Abend in einer Pressemitteilung.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) zeigte sich überrascht von der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes. "Bisher hatten wir noch nie eine Niederlage kassiert", sagte sie am Mittwoch im rbb in Bezug auf die Aufhebung der Versammlungsregel. Allerdings wäre die Regelung ohnehin bei der nächsten Verordnung der Landesregierung gefallen, so Nonnemacher im Interview bei Brandenburg Aktuell.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 03.06.2020, 19:30 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen