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Video: rbb|24 | 12.06.2020 | Quelle: imago-images.de

Ab Montag

Keine Kontaktbeschränkungen mehr in Brandenburg

Ab dem 15. Juni müssen die Menschen in Brandenburg keine Kontaktbeschränkungen mehr befolgen, öffentliche und private Veranstaltungen dürfen mit bis zu 1.000 Menschen stattfinden. Die Maskenpflicht wird allerdings ausgeweitet.

Die Brandenburger Landesregierung hat am Freitag weitreichende Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sprach nach einer Kabinettssitzung am Freitag vom "bisher größten Schritt, den wir auf dem Weg zur Normalität während der Corona-Pandemie gegangen sind".

Das Kabinett verabschiedete jetzt eine sogenannte Umgangsverordnung, die die vorherige Eindämmungsverordnung ablöst und vom 15. Juni bis 16. August gilt.

Neben den bereits bekannten Lockerungen an Kitas und Schulen, über die am Dienstag informiert worden war, sieht die neue Verordnung folgende Lockerungen vor:

Die bisher geltende Kontaktbeschränkung von maximal zehn Personen oder Mitgliedern zweier Haushalte entfällt gänzlich. Auch Begrenzungen für öffentliche und private Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern, die nicht als Großveranstaltungen zählen, entfallen. Das gilt auch für Gottesdienste oder Konzerte. In geschlossenen Räumen muss aber auf Frischluft geachtet und Teilnehmer müssen erfasst werden.

Die Abstands- und Hygieneregelungen gelten grundsätzlich weiter, aber nicht im Bereich der Kitas. Dort gibt es ab dem 15. Juni wieder eine Regelbetreuung. Ab 25. Juni müssen auch die Schüler unter sich und zu den Lehrern nicht weiter die 1,5 Meter Mindestabstand zueinander einhalten. "Diese Abstandsregel bleibt allerdings für die Lehrkräfte und Beschäftigten der Schulen bestehen", betonte Woidke.

Die Maskenpflicht wird hingegen verschärft. Sie gilt weiterhin im Einzelhandel und Öffentlichen Nahverkehr - ab 15. Juni gilt sie dann auch bei Besuchen in Krankenhäusern und Pflegeheimen.

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In Krankenhäusern und Pflegeheimen werden die Besuchszugänge gelockert. Bisher dürfen höchstens zwei verschiedene Personen solche Besuche abstatten, ab 15. Juli entfällt diese Begrenzung.

Gaststätten dürfen ohne zeitliche Begrenzung öffnen, die Sperrstunde zwischen 22 Uhr und 6 Uhr fällt weg. Es gibt eine Dokumentationspflicht der Besucher, allerdings ohne Adressen. Es genüge der Name sowie eine Mailadresse oder Telefonnummer, sagte Woidke.

Bei genehmigten Demonstrationen gibt es, wie in Berlin, keine Obergrenzen mehr. "Die Anmelder und Organisatoren der Demonstrationen müssen die Abstands- und Hygieneregeln durchsetzen", betonte Ministerpräsident Woidke. Die Polizei könne auch in Einzelfällen Maskenpflicht anordnen, ergänzte Innenminister Michael Stübgen (CDU). Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bleiben bis zum 31. August untersagt.

Mit der neuen Umgangsverordnung bleiben nur noch Clubs, Diskotheken, Bordelle, Swingerclubs, Dampfsaunen, Dampfbäder und ähnliche Einrichtungen geschlossen.

Stübgen: "Werden reagieren, sobald Infektionszahlen wieder steigen"

Woidke betonte, die Lockerungen seien aufgrund positiver Entwicklungen möglich: "Bezogen auf ganz Brandenburg zeigen die Zahlen der letzten sieben Tage, dass das Land mit insgesamt 0,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner deutlich unter der Marke von 50 Fällen pro 100.000 liegt." Er appellierte zugleich an die Menschen in Brandenburg, die nach wie vor geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. "Wir alle müssen gemeinsam eine zweite Welle verhindern", so Woidke.  

Neue Teststrategie: Stichproben in Kitas und Schulen

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) gab bekannt, dass Brandenburg eine neue Teststrategie verfolgen werde. Dafür sollen nur nur routinemäßige Testungen bei Symptomen und bei direktem Kontakt zu Infizierten durchgeführt werden, sondern auch gezielte, stichprobenartige Untersuchungen in Schulen, Kitas und stationären Pflegeeinrichtungen. "Auch ohne Bezug zu Infektion sollen sich Lehrer und Erzieher testen lassen", betonte sie. Durch Rahmenverträge mit der Kassenärztlichen Vereinigung sollen auch von den gesetzlichen Krankenversicherungen Tests für Menschen ohne Symptome bezahlt werden.

Beschäftigte in Kitas und Schulen sollen nach den Sommerferien die Möglichkeit bekommen, "sich alle zwei Wochen für drei Monate auf SARS-CoV-2 testen zu lassen", heißt es in einer Mitteilung des Gesundheitsverwaltung. Das Angebot könnte um bis zu sieben Monate verlängert werden, falls die Fallzahlen im Herbst ansteigen. Außerdem sollen in den kommenden drei Monaten jede zweite Woche 1 Prozent aller Kita- und Schulkinder getestet werden.

Stübgen: "mustergültig durch die Corona-Pandemie gekommen"

Ein Expertenrat aus Ärzten und Wissenschaftlern werde das Testgeschehen beobachten und analysieren, hieß es weiter. Derzei sind laut Gesundheitsministerium 9.000 Corona-Tests am Tag in Brandenburg möglich.

Innenminister Michael Stübgen (CDU) sagte, Brandenburg sei "mustergültig durch die Corona-Pandemie gekommen". Man könne mit der Umgangsverordnung einen "Paradigmenwechsel" vornehmen: "Für das öffentliche Leben in Brandenburg gelten ab jetzt nicht mehr generelle Verbote mit einigen Ausnahmen, sondern die grundsätzliche Erlaubnis mit nur noch sehr wenigen Einschränkungen", so Stübgen. Die Entwicklungen in anderen Ländern zeigten jedoch, dass die Corona-Gefahr nicht gebannt sei. "Wir werden mit dieser Bedrohung bis auf weiteres leben müssen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir das können." Man werde reagieren müssen, wenn die Infektionszahlen wieder steigen sollten, so der Innenminister.

Sendung: Brandenburg aktuell, 12.06.2020, 19:30 Uhr

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