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Audio: Inforadio | 06.07.2020 | Birgit Raddatz | Quelle: dpa/Christoph Seoder

Bus und Bahn

BVG soll Einhaltung der Maskenpflicht selbst kontrollieren

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Berliner U-Bahnen und Bussen wird derzeit sporadisch von der Polizei kontrolliert. Doch schon ab Dienstag könnte die BVG das selbst in die Hand nehmen. Ein Bußgeld von 50 Euro droht.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sollen die Einhaltung der Maskenpflicht in Bussen und U-Bahnen ab dieser Woche selbst kontrollieren können. Wie eine BVG-Sprecherin am Montag dem rbb sagte, will der Senat am Dienstag die rechtlichen Voraussetzungen dafür beschließen. Direkt danach soll die BVG mit den Kontrollen beginnen können. Zunächst hatten "Berliner Morgenpost" [Paywall] und "B. Z." berichtet.

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Vertragsbruch kostet 50 Euro

Laut "Morgenpost" soll die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in die Nutzungsbedingungen der BVG aufgenommen werden. Fahrgäste, die sich nicht daran halten, begehen somit künftig einen Vertragsbruch, den die Verkehrsbetriebe mit 50 Euro Strafe ahnden. Mit den Kontrollen solle sofort nach dem Senatsbeschluss begonnen werden. Nach "B. Z."-Informationen sollen dafür 200 BVG-Sicherheitsleute eingesetzt werden.

Die Berliner Polizei hatte am 27. Juni damit begonnen, die Maskenpflicht in U-Bahnen und Bussen zu kontrollieren. Für S-Bahnen ist die Bundespolizei zuständig. Bei Verstößen können Bußgelder von 50 bis 500 Euro verhängt werden. In den meisten Fällen beließen es die Beamten bei Ermahnungen. Am Freitag wurde jedoch ein Mann in der U-Bahnlinie 8 festgenommen, der keine Maske trug und sich nicht ausweisen wollte.

Polizei-Einsatz nicht auf Dauer geplant

Zur Kontrolle der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr hatte der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) bereits deutlich gemacht, dass die Polizei dafür nicht dauerhaft und flächendeckend eingesetzt werden könne.

Müller erläuterte, dass die Polizei nicht nur Busse und U-Bahnen im Blick haben müsse, sondern alle Orte, an denen die Maskenpflicht gilt, beispielsweise den Einzelhandel. Die 500 Euro Bußgeld würden nur bei "dauerhafter Renitenz" verhängt, also wenn jemand mehrfach ohne Maske erwischt werde.

Sendung: Abendschau, 06.07.2020, 19.30 Uhr

 

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