Alexanderplatz - Polizei nimmt Mann ohne Mundschutz in der U8 fest

Fr 03.07.20 | 18:36 Uhr
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U Bahn fährt auf dem Bahnhof Alexanderplatz ein (Quelle: dpa/Ingo Schulz)
Bild: dpa/Ingo Schulz

Die Polizei hat in Berlin-Mitte einen Mann festgenommen, der ohne Mund-Nasen-Schutz in einer U-Bahn der Linie 8 gefahren ist.

Der 28-Jährige habe am Donnerstagmittag mehrfach die Herausgabe seines Personalausweises verweigert und Widerstand geleistet, als ihm Handfesseln angelegt werden sollten, teilte die Polizei am Freitag mit. Einsatzkräfte hatten ihn zuvor auf seine fehlende Maske angesprochen und stiegen mit ihm am U-Bahnhof Alexanderplatz aus, um seine Identität festzustellen.

Seit dem 27. Juni Bußgeldandrohung für Verstöße

Er sei dann zu einer Polizeidienststelle gebracht worden, wo seine Identität festgestellt und er anschließend entlassen wurde. Der Mann muss ich sich jetzt wegen Verstoßes gegen die Infektionsschutzverordnung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Weil zuletzt in Bussen und Bahnen immer mehr Fahrgäste keine Maske zum Schutz vor Corona-Infektionen trugen, hatte der Senat vergangene Woche ein Bußgeld beschlossen: Bei Verstößen gegen die seit Ende April geltende Maskenpflicht können seit dem 27. Juni 50 bis 500 Euro fällig werden. Die Polizei kündigte Kontrollen an, unter anderem im Zuge der ohnehin praktizierten gemeinsamen Streifen mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVB).

Sendung: Inforadio, 3.7.2020, 18 Uhr

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67 Kommentare

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  1. 67.

    Bitte kehren Sie zu den Fakten zurück und nehmen Sie endlich die Statstiken PRO KOPF der jeweiligen Bevölkerung zur Kenntnis. Danke.

  2. 66.

    Am Bahnhof Spandau laufen die Polizisten ohne maske rum.

  3. 65.

    Ab heute 09.07.2020 wieder zum Teil in Österreich Maskenpflicht, in Geschäften, Einkaufszentren, Dienstleistung Betrieben, Gastronomie verbindlich. Neuinfektionen deutlich angestiegen. Die Ereignisse zeigen, wie schnell sich die Situation wenden kann und dass Österreich immer noch in der Corona Krise steckt. Wie andere Länder auch.

  4. 64.

    In Österreich besteht seit drei Wochen keine Maskenpflicht mehr in Läden. Und es trägt auch tatsächlich keiner mehr eine.
    Man kann sich nun gerne die Fallzahlen für Österreich ansehen und sich einen Reim darauf machen. Sie steigen tatsächlich, jedoch in einem absolut vertretbarem Rahmen. Von einer zweiten Welle ist man weit entfernt.
    Ausgerechnet in Berlin wird aber durchgegriffen und vereinzelte (!!) Maskenverweigerer kriminalisiert. Das ist nicht verhältnismäßig.

  5. 63.

    Markie, Berlin, Samstag, 04.07.2020 | 19:16 Uhr:
    "Antwort auf [Frank] vom 04.07.2020 um 16:37
    Haben Sie bestätigte Studien, die ernsthaft Langzeitschäden beweisen?
    Diese Studie, möchte ich gerne sehen, ansonsten bitte bei den Tatsachen bleiben."

    Wenn Sie sich informiert hätten, dann wüssten Sie über die Gefahr von Langzeitschäden Bescheid, so z.B. in Frontal 21 dokumentiert. Wenn Sie erst auf Studien warten, dann machen Sie es wie damals Grünenthal: Contergan solange verkaufen und einnehmen, bis die Conterganschäden erst zweifelsfrei bewiesen sind. Opfer? Egal! Die Devise "Lieber zu spät reagieren als zu früh" ist unverantwortlich!

  6. 62.

    Ovid, Berlin, Freitag, 03.07.2020 | 22:44 Uhr:
    "Die irrationale Angst vor dem Virus ..."

    Die Gefährlichkeit des Virus ist aber real, so z.B. zu sehen in Italien, USA, Brasilien, ...

  7. 61.

    Wie Sie der Überzeile entnehmen können, wohne ich Berlin. Sie haben wahrscheinl. überlesen, dass sich mein Beitrag auf die Tschechische Hauptstadt Prag bezieht - aber kann ja mal passieren, Gerd.

  8. 60.

    Ab Juli gilt in Tschechien keine grundsätzliche Maskenpflicht mehr - die Hauptstadt Prag ausgenommen. Sie gilt derzeit noch in Innenräumen wie Geschäften sowie im öffentlichen Nahverkehr. Nicht aufgehoben wird der Maskenzwang in Gebieten mit einer höheren Zahl an Corona-Neuinfektionen. Die Masken werden allerdings weiter in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln in Prag getragen werden.

  9. 59.

    Nein, der Knackpunkt ist,dass Sie eine für alle gültige Verordnung nicht wegdiskutieren können, nur weil Sie keinen Sinn darin sehen. Entweder Sie halten sich daran oder weisen eine Bescheinigung über die Befreiung von der Maskenpflicht vor. Gleiches gilt übrigens im Straßenverkehr für die Gurtpflicht. Bei Kontrollen wird dann nicht in jedem Einzelfall mehr diskutiert,ob der Betreffende das sinnvoll findet sondern nur von einem Bußgeld abgesehen,wenn eine Befreiung nachgewiesen wird.

  10. 58.

    Falsch. Masken halten Tröpfchen, die beim Sprechen und Ausatmen freigesetzt werden, nachweislich davon ab, in die Luft abgegeben zu werden, wo sie von anderen Personen noch Minuten später eingeatmet werden können.

    Es existiert eine Maskenpflicht im ÖPNV - dabei ist es vollkommen irrelevant, ob andere Fahrgäste in der (unmittelbaren) Nähe sitzen oder nicht. Man hat diese Maske aus obigen Gründen zu tragen. Punkt.

  11. 56.

    Der Knackpunkt ist aber ob von der Person eine Gefahr ausging. Wenn dieser alleine und mit Abstand gegenüber anderen Fahrgästen hatte ist diese Maßnahme ungerechtfertigt! Nicht Verhältnismäßig und reine Willkür. Es muss auch immer ein Anlass zur Kontrolle der Personalen vorliegen und wenn dieser nicht gegeben ist sind beide Vorwürfe haltlos.

    Genau ist ja das Problem dieser Verordnung, sie ist unverhältnismäßig. Warum soll man sich einen Lappen ins Gesicht ziehen wenn man niemanden gefährdet ? Welche Studien werden hier denn angeführt ? Man ist sich im Prinzip einig, das Masken keinen Ausreichenden Schutz bieten und nur Abstand zu anderen dies ermöglicht.

  12. 55.

    Die Maskenpflicht wurde nicht komplett aufgehoben, sie gilt weiterhin in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen sowie der Prager U-Bahn. In einigen Hotspots des Landes gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen des MNS in der Öffentlichkeit.

  13. 54.

    SARS-CoV-2-Infektions-
    schutzverordnung
    vom 23.06.2020
    befristet bis zum 24.10.2020 vgl. Paragraph12
    https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
    Es handelt sich um eine befristete Verordnung.
    Wer sich daran nicht halten will hat die Möglichkeit des Rechtsweges.

  14. 53.

    Nachtrag:
    Nachzulesen unter
    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ovg-thueringen-maskenpflicht-bleibt-im-oepnv-und-in-geschaeften.

  15. 52.

    "Thüringen: Maskenpflicht im ÖPNV und in Geschäften bleibt
    In Thü­rin­gen gilt wei­ter­hin die Ver­pflich­tung, im öf­fent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr (ÖPNV) und in Ge­schäf­ten eine Mund-Nasen-Be­de­ckung zu tra­gen. Die ent­spre­chen­de Ver­ord­nung werde nicht außer Voll­zug ge­setzt, ent­schied das Thü­rin­ger Ober­ver­wal­tungs­ge­richt am 13.06.2020, denn es be­stehe wei­ter eine An­ste­ckungs­ge­fahr, gegen die das Tra­gen einer Maske helfe, wie Stu­di­en be­leg­ten."
    Natürlich sieht nicht jeder den Sinn im Maske tragen,darum geht es aber nicht. Denn es gibt dazu auch in Berlin eine befristete Verordnung und an die müssen sich dann eben auch alle halten ,es sei denn,sie haben sich aus gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Maskenpflicht ausstellen lassen,die sie dann im eigenen Interesse auch immer mitführen sollten.
    Thüringen hat die dortige Verordnung zur Maskenpflicht bestätigt und wer gegen die Berliner Verordnung ist,dem steht ja auch der Rechtsweg offen.

  16. 51.

    Interessant. Danke für die Info. Und jetzt sollten alle mal darübern nachdenken, WARUM man in Prag keine Masken trägt.

  17. 50.

    Die Studien kann man schlecht machen, solange noch keine lange Zeit vergangen ist, meinen Sie nicht? Der gesunde Menschenverstand gebietet aber Vorsicht, wenn die Datenlage unzureichend ist.

  18. 49.

    Laut meiner Info ist keine Gesetz zur Maskenphlicht erlassen worden..sondern es ist lediglich eine Phlicht.
    Jedoch wiederspricht diese Phlicht dem Gesetz über die Vermummung in Deutschland nach Paragraph 17 absatz 2 des Grundgesetzes ist eine Vermummung in Deutschland Verboten worden...dieses Gesetzt hat bestand. Auch wenn nach dem Infektionsgesetz eine Maske erfoderlich macht..ist dies jedoch nicht Gesetzlich Akzeptabel. Eine Maske wäre somit eine Phlicht auf Freiwilliger Basis. Auch wenn Polizisten jemanden festnehmen und Bußgelder aushängen..heißt es noch lange nicht das man dieses Bußgeld auch bekommt...und wenn doch müsste es ein Gesetz erlassen worden sein was dieses Bußgeld Rechtskräftig zur Zahlung beurkundet.Fakt ist..sollte dies so sein..beginnen wir mit den Bußgeld gleich mal im Bundestag. .dort wird keinerlei Maske oder Abstandsregelungen eingehalten. Wo beginnt etwas wo endet es.

  19. 48.

    "Polizei nimmt Mann ohne Mundschutz in der U8 fest."
    Man sollte doch beim Thema bleiben. Kommentare gibt es hier, man, man, man.
    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat die aktuellen Corona- Regeln zu Mindestabstand und Mund- Nasen- Schutz in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr bestätigt. Trotz des deutlichen Rückgangs der Neuinfektionen sei weiter davon auszugehen, dass Covid-19 nach wie vor eine weltweit verbreitete und zu bekämpfende Infektionskrankheit sei.

    Sich und andere schützen, Corona gibt es weiter hin.

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