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Quelle: dpa/Tack

Wissenschaftlicher Dienst

Rechtsgutachten stellt Berliner Pop-up-Radwege infrage

Die vom rot-rot-grünen Senat eingerichteten temporären Radfahrstreifen könnten rechtlich nicht zulässig sein. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses, das die FDP in Auftrag gegeben hat.

Die Einführung so genannter Pop-up-Radwege in Berlin zu Beginn der Corona-Pandemie war in dieser Form möglicherweise rechtlich nicht zulässig. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Berliner Abgeordnetenhaus hervor, das die FDP in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten liegt dem rbb vor. Zuerst hatte am Montag die "Berliner Morgenpost" darüber berichtet.

Generelle Gefährdung reicht nicht aus

Die Errichtung temporärer Radstreifen ist laut dem Gutachten zwar grundsätzlich möglich. Allerdings könnten die Begründungen nicht ausreichend gewesen sein. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Pop-up-Radwege nur dann zulässig sind, wenn Radfahrer auf der Strecke besonders gefährdet sind. Die Annahme, dass der Straßenverkehr generell gefährlich für Radfahrer sei, reiche nicht aus.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kam Ende Juni in seiner Bewertung allerdings zu einem anderen Ergebnis. Damals hieß es, dass die Verkehrssicherheit an Straßen ohne Radweg "schon aufgrund der bloßen Anzahl an Fahrradfahrern" gefährdet sei.

Verkehrsbeschränkungen dienen ausschließlich dem Verkehr

Der Senat hatte als Begründung für die Einrichtung temporärer Radfahrstreifen angeführt, für Radfahrer bestehe aufgrund der Corona-Pandemie ein erhöhtes Infektionsrisiko, weil ein Mindestabstand von 1,5 Metern oftmals nicht eingehalten werden könne. Deshalb wurden besonders breite Radfahrspuren angelegt.

Im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Berliner Abgeordnetenhauses heißt es nun dazu, dass sämtliche Verkehrsbeschränkungen nur aus Gründen der Sicherung und Ordnung des Verkehrs zulässig seien. Zudem seien Radfahrer gesetzlich verpflichtet, einzeln hintereinander zu fahren - damit müsste auch der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein.

FDP fordert Einzelfall-Prüfung

Für die FDP zeigt das Gutachten, dass die Pop-up-Radwege auf keiner soliden Rechtsgrundlage stünden. "Der Senat muss jetzt jeden Radweg noch einmal prüfen und begründen", forderte Fraktionschef Sebastian Czaja. Sollte ein Radweg nicht unmittelbar zur Verbesserung der Verkehrslage beitragen, müsse er "unmittelbar beseitigt" werden, so Czaja.

Sendung: Inforadio, 24.08.2020, 11.00 Uhr

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