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Quelle: dpa/Marc Vorwerk

"Ungutes" oder "richtiges Signal"

Pro und Contra zum Verbot der Corona-Demos in Berlin

Die große Demo der Corona-Leugner wurde vom Berliner Senat abgesagt. Olaf Sundermeyer hält es für den richtigen Schritt. Uwe Lueb sieht darin hingegen "ein ungutes Signal an die freie Gesellschaft".

Quelle: dpa/Christoph Soeder

"Ein Demoverbot auf wackligen Füßen" - Uwe Lueb, ARD-Hauptstadtstudio Berlin

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Und an Grundrechten sollte man auch in Corona-Zeiten nicht allzu sehr herumschrauben. Auflagen – ok, aber ein Verbot? Nein! Artikel acht des Grundgesetzes garantiert uns, dass wir uns versammeln dürfen – ohne Anmeldung, ohne Erlaubnis. Das gilt zunächst für geschlossene Räume. Bei Versammlungen unter freiem Himmel sieht das etwas anders aus. Hier gelten Sicherheitsbedenken und es können Auflagen verhängt werden.

Eine seit langem sehr umstrittene Auflage ist das Vermummungsverbot. Die Polizei hat es immer wieder teils mit großem Aufwand und recht robust durchgesetzt. Jetzt ist es zwar nicht so, dass man sich auf einmal vermummen muss, aber doch einen Mund-Nase-Schutz tragen sollte. Denn den Sicherheitsabstand einzuhalten, kann bei einer Demonstration schwierig sein. Und warum sollte so eine Auflage nicht durchsetzbar sein? Beim Vermummungsverbot ging das auch.

Ganz abgesehen davon sagen Virologen übrigens übereinstimmend, dass man sich unter freiem Himmel längst nicht so leicht ansteckt wie in geschlossenen Räumen. Ein Demoverbot steht also auf wackligen Füßen. Und es sendet ein politisch ungutes Signal in eine freie Gesellschaft. Auch wenn das Anliegen der Gegner von Corona-Maßnahmen vielen im Land nicht passt: das Recht zu demonstrieren gilt auch für sie.

 

Quelle: dpa/Marc Vorwerk

"Die Zurückhaltung im Umgang mit der massenhaften Unvernunft ist zu Ende" - Olaf Sundermeyer, rbb24-Recherche

Ganz gleich, ob das Berliner Demo-Verbot Bestand hat, oder ob die Gegner der Regierungspolitik in der Corona-Krise doch noch demonstrieren dürfen: Die politische Botschaft hinter dem Verbot ist das richtige Signal in Zeiten steigender Infektionszahlen. Und genau darum geht es der Berliner Innenbehörde: Wer Abstandsregeln und Maskenpflicht bewusst missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen.

Zumal bei einer Demonstration mit Tausenden Teilnehmern, die sich den Hygieneregeln als Zeichen des politischen Widerstands kollektiv widersetzen, und durch dieses Verhalten schon einmal die Versammlungsfreiheit missbraucht haben. Darin lag das Wesen der "Querdenken"-Demo vom 1. August, die unter der polizeilichen Auflage der "Hygieneregeln" überhaupt stattgefunden hat.

In der zu erwartenden, erneuten Missachtung des Infektionsschutzes am kommenden Wochenende hat die Versammlungsbehörde ihr Verbot begründet. Natürlich rechnen der Berliner Innensenator Andreas Geisel und die Polizei damit, dass sich die Initiatoren von "Querdenken" mit Erfolg gegen das Verbot wehren könnten. Sie haben das Verwaltungsgericht angerufen, außerdem eine Vielzahl alternativer Demo-Anmeldungen ausgelöst.

Dieses Mal ist die Politik aber willens, die Hygieneregeln nicht nur einzufordern, sondern auch von der Polizei durchsetzen zu lassen.

Seit Mittwoch ist die Zurückhaltung im Umgang mit der massenhaften Unvernunft zu Ende, das Demo-Verbot markiert den Präzedenzfall: Es entspricht auch den Maßnahmen, auf die sich Bund und Länder heute verständigt haben: Ein Bußgeld zur Maskenpflicht, die Begrenzung privater Feierlichkeiten, sowie ein generelle Verbot von Großveranstaltungen bis zum Jahresende.

Sendung: Antenne Brandenburg, 27.08.2020, 17:10 Uhr

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