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Video: Abendschau | 01.09.2020 | Quelle: dpa/SULUPRESS

Ab 100 Teilnehmern

Berliner Senat beschließt Maskenpflicht für Demonstrationen

Ab 100 Demo-Teilnehmern gilt in der Hauptstadt künftig die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase mit einer Maske. Bei Privatfeiern soll es vorerst keine Beschränkung der Teilnehmerzahl geben - dafür aber Auflagen, die denen für Gaststätten ähneln.

Der Berliner Senat hat Änderungen bei der Anordnung zum Infektionsschutz beschlossen. Wie Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Dienstag bei einer Pressekonferenz mitteilte, sei dies sowohl eine Reaktion auf das derzeitige Infektionsgeschehen als auch auf die Demonstrationen in der Stadt vom vergangenen Wochenende. Folgende Maßnahmen hat der Senat demnach beschlossen:

- bei Demonstrationen ab 100 Teilnehmern gilt künftig ein Maskengebot

- bei privaten Feiern ab 50 Teilnehmern muss der Veranstalter künftig ein Hygienekonzept erarbeiten

- Besuchern von Gaststätten, die absichtlich falsche Kontaktdaten hinterlassen, müssen künftig mit einem Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro rechnen

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Maskenpflicht bei Demonstrationen

Die Maskenpflicht soll grundsätzlich bei Demonstrationen ab 100 Personen gelten - kann aber auch von Ordnungsbehörden verlangt werden, wenn während der Veranstaltung zum Verstoß des Infektionsschutzes aufgerufen oder gesungen wird. Das bestätigte Kalayci am Dienstagmittag.

Kalayci sagte: "Wir haben heute im Senat die aktuelle epidemiologische Lage, aber auch die Ereignisse vom Wochenende besprochen." Deswegen sei es notwendig, Verordnungen zum Infektionsschutz anzupassen. "Wenn die Infektionszahlen steigen, kommen wir an unsere Grenzen." Sollte dies geschehen , werde es unmöglich, Infektionsketten nachzuverfolgen.

Abstandsgebot und Kontaktlisten bei privaten Feiern

Bei privaten Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstagspartys müssen die Gastgeber künftig ein Hygienekonzept vorlegen. Das gilt ab einer Größe von 50 Teilnehmern und zwar für Veranstaltungen drinnen wie draußen. Es muss zum Beispiel dafür gesorgt werden, dass die Abstandsregel von 1,50 Meter eingehalten wird. Sich darüber keine Gedanken zu machen, das gehe nicht mehr, sagte Kalayci.

Die Gastgeber müssen auch sicherstellen, dass sich die Kontakte nachverfolgen lassen, wenn einer der Gäste positiv auf Covid-19 getestet werden sollte. An der Obergrenze für solche Veranstaltungen ändert sich dagegen nichts. Sie liegt aktuell bei 750 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und bei 5.000 im Freien. Sie setze voll auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, sagte Kalayci. Es könne aber auch zu Hause kontrolliert werden, wenn es Informationen gebe, dass sich jemand nicht an Regeln halte.

Die Regelungen für Gaststätten werden nun explizit auch auf geschlossene Gesellschaften in Gaststätten, aber auch in anderen für private Feierlichkeiten angemieteten Räumen ausgedehnt. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung für Personal mit Gästekontakt und für Gäste, sofern sie sich nicht auf ihrem Sitzplatz aufhalten.

Strengere Vorgaben für Gaststätten, Bußgelder für Besucher

In Berliner Gaststätten gelten von diesem Mittwoch an strengere Regeln für die mögliche Kontaktverfolgung in der Corona-Pandemie. Die Pflicht zur Erfassung von Gästedaten gilt künftig nicht nur für die Innenräume der Gaststätten, sondern auch für Plätze außerhalb, so Kalayci.

Zudem werden in der geänderten Corona-Verordnung auch die Gäste in den Blick genommen: Sie sind nun verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. "Sie können nicht mehr reinschreiben 'Mickey Maus' oder irgendwas", so Kalayci. Andernfalls droht ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro.

Reaktion auf die Demonstrationen am vergangenen Wochenende

Die Verschärfung der Auflagen ist eine Reaktion auf die Demonstrationen am vergangenen Wochenende. Zehntausende hatten in der Mitte Berlins protestiert. Abstände wurden von den Teilnehmern nur vereinzelt eingehalten. Auch Masken waren die Ausnahme.

Die Berliner Versammlungsbehörde hatte schon im Vorfeld genau diese Regelverstöße befürchtet. Auch weil Gegner der Corona-Verordnungen und der Maskenpflicht für die Veranstaltungen mobilisiert hatten. Aus Gründen des Infektionsschutzes war zunächst ein Demonstrationsverbot verhängt worden, das vor den Verwaltungsgerichten aber keinen Bestand hatte.

"Berlin war schon immer ein Kandidat für einen Hotspot", so Kalayci. Angesichts der hohen Bevölkerungsdichte und vieler junger Menschen, die sehr mobil seien. Man sehe derzeit an Städten wie Madrid, wie Situationen außer Kontrolle geraten können, sagte sie. Den vielen Berlinern, die sich an Hygieneregeln hielten, sei zu verdanken, dass die Zahl von Covid-19-Kranken in der Stadt bisher überschaubar sei. "Wir haben in Deutschland und insbesondere in Berlin diese Pandemie bisher gut im Griff, auch im Vergleich zu anderen. Schauen Sie, was los ist in Spanien oder jetzt wieder in Schweden", so Kalayci.

Sendung: Inforadio, 01.09.2020, 12:20 Uhr

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