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Video: Abendschau | 10.10.2020 | Riccardo Wittig | Quelle: ZB/Jens Büttner

Beherbergungsverbot

Berliner brauchen für Urlaub in Brandenburg jetzt negativen Corona-Test

Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen in der Hauptstadt greift in Brandenburg seit Freitag ein Beherbergungsverbot für Berliner. Ohne negativen Corona-Test darf nicht in Hotels, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen übernachtet werden.

Berlinerinnen und Berliner dürfen sich von Freitag an nicht mehr einfach so in Hotels und Ferienwohnungen in Brandenburg einmieten. Das teilte das Brandenburger Gesundheitsministerium am Freitag mit. Grund sei, dass in der Hauptstadt am Donnerstag der Grenzwert von 50 Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Bewohner in den vergangenen sieben Tagen erreicht worden sei.

Seit Freitag gilt daher ein Beherbergungsverbot. Betroffen sind "Beherbergungsstätten, Campingplätze oder Wohnmobilstellplätze sowie private und gewerbliche Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und vergleichbaren Räumlichkeiten", heißt es laut Mitteilung.

Im Fokus seien kurzfristige, kommerzielle Vermietungen, erläuterte Pressesprecher Gabriel Hesse. Langfristig gepachtete oder gemietete Datschen zum Beispiel dürften hingegen weiter genutzt werden. Auch das Übernachten bei Freunden oder Verwandten sei erlaubt. Der Sprecher betonte aber, dass beim Kontakt von Menschen, die nicht dauerhaft in einem Haushalt leben, die Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden müssten. Entsprechend müsse es genug Platz pro Person in einer Wohnung oder in einem Haus geben.

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Ausnahmen für schon Angereiste oder Negativ-Getestete

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer zudem schon bis Donnerstag (08.10.) im Land Brandenburg in einer Beherbergungsstätte eingecheckt hat, darf bleiben. Pressesprecher Hesse sagte, es wäre "unverhältnismäßig", hier eine Abreise zu erzwingen.

Ausgenommen von dem Beherbergungsverbot seien auch Gäste, die über einen negativen Covid-19-Test verfügen, der höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist, sowie Personen, "die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen". Das gelte aber nur so lange, wie die Personen ohne Symptome seien.

Keine Einschränkungen gibt es für Berufspendler, Tagesausflüge und -besuche: Das Beherbergungsverbot sei kein Einreiseverbot, betonte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher. "Berlinerinnen und Berliner dürfen selbstverständlich weiter sehr gerne nach Brandenburg zur Arbeit, zum Einkaufen, zu Besuch und zur Erholung kommen." Eine Pflicht, sich in Brandenburg umgehend in Quarantäne zu begeben, besteht nur für Menschen, die aus Risikogebieten im Ausland zurückkehren.

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Regelung nur für ganz Berlin

Die grundsätzlichen Regelungen finden sich in der Corona-Umgangsverordnung von Juni 2020 [bravors.brandenburg.de]. Laut Pressesprecher Hesse gilt das Beherbergungsverbot so lange, wie der Neuinfektions-Wert in Berlin über 50 pro 100.000 Einwohner liegt. Gesetzt den Fall dieser liege Montag und Mittwoch über 50 - und Dienstag darunter, würde das Beherbergungsverbot für diesen Tag aufgehoben. Hesse räumte ein: "Das wäre in der Praxis tricky." Allerdings gehe er davon aus, dass die Zahlen in Berlin erst einmal steigen.

Zu möglichen Ausnahmeregelungen für Berliner Bezirke mit niedrigeren Werten sagte Hesse. "Wir sehen Berlin als Einheitsgemeinde." Die Brandenburger Verordnung sehe zwar vor, dass das Beherbergungsverbot bei einem "lokal begrenzten Infektionsgeschehen" entsprechend begrenzt werden könne - dies sei aber in Berlin nicht der Fall. "Das Infektionsgeschehen in den Bezirken ist diffus." Berlin weise keine solchen lokal begrenzten Infektionsgeschehen aus. das sei zwar ärgerlich für Bewohner von Bezirken mit niedrigerer Inzidenzrate, viele würden sich aber ja auch im ganzen Stadtgebiet bewegen.

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