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Video: Abendschau | 17.10.2020 | Friedrich Herkt | Quelle: imago images/Manuel Geisse

Beherbergungsverbot aufgehoben

Woidke spricht nach OVG-Urteil von "falschem Signal"

Die Tourismusbranche in Brandenburg jubelt - und der Ministerpräsident wirkt zerknirscht: Am Montagmorgen verteidigte er erneut das gekippte Beherbergungsverbot. Gleichwohl wird am Dienstag der entsprechende Paragraf aus der Corona-Verordnung gestrichen.

Der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat am Montag erneut das inzwischen gerichtlich aufgehobene Beherbergungsverbot verteidigt.

Sein Land habe diese Regelung bereits im Juni eingeführt. "Es ist bedauerlich, wenn jetzt so diskutiert wird, als hätten wir das erst vor drei Tagen eingeführt", sagte Woidke im ARD-Morgenmagazin. Brandenburg habe das Beherbergungsverbot nach einer Ministerpräsidentenkonferenz im Mai beschlossen, in einer Zeit der allgemeinen Lockerungen. Man habe dies vorsorglich getan, um Risiken von Ansteckungen ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen unter 100.000 Menschen binnen sieben Tagen zu vermeiden.

Die am späten Freitagabend gefällte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sende ein "falsches Signal", denn Deutschland stehe am Beginn eines exponentiellen Wachstums, so Woidke.

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Nonnemacher kündigt Streichung des Verbots an

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hatte bereits am Samstag angekündigt, das Beherbergungsverbot aus der Verordnung zum Umgang mit dem Coronavirus zu streichen. "Wir leben in einem funktionierenden Rechtsstaat, in dem staatliches Handeln stets durch die Gerichtsbarkeit überprüft werden kann", sagte Nonnemacher. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts werde selbstverständlich akzeptiert. Die Umgangsverordnung werde am Dienstag im Kabinett angepasst.

"Mit der unnötigen Niederlage verspielt die Brandenburger Landesregierung das Vertrauen der Bürger in die angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie", sagte Brandenburgs FDP-Landesvorsitzende Linda Teuteberg.

Hoteliers schöpfen neue Hoffnung

Derweil weckt der vorläufige Stopp des Beherbergungsverbots in Brandenburg Hoffnungen in der Reisebranche. "Ich hoffe, dass wir einige Gäste gewinnen können und sich Touristen auf den Weg in den Kurzurlaub machen", sagte der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Brandenburg, Olaf Schöpe, am Samstag.

Wegen des Beherbergungsverbots in Brandenburg seien etwa die Hälfte aller Buchungen in den Herbstferien verloren gegangen, sagte Schöpe. Darum sei die Entscheidung nun eine Erleichterung und eine Verpflichtung, weitere Maßnahmen zu ergreifen, damit die Gäste nun kommen und sich auch sicher fühlen könnten.

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Wirte sorgen sich um ihre wirtschaftliche Existenz

Auch der Landestourismusverband zeigte sich erleichtert über die Entscheidung: "Für die Gastgeberinnen und Gastgeber in Brandenburg ist das eine überaus wichtige Entscheidung. Das bestehende Beherbergungsverbot drohte der Branche in den nächsten Wochen die wirtschaftliche Existenz zu entziehen", sagte Markus Aspetzberger, Geschäftsführer des Landestourismusverbands Brandenburg.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Freitag zwei Eilanträgen eines Hotels und einer Vermieterin von Ferienwohnungen gegen das Beherbergungsverbot für Gäste aus Corona-Risikogebieten stattgegeben. Das Beherbergungsverbot sei voraussichtlich unverhältnismäßig, begründete das Gericht die Entscheidung. Die zu erwartende Eindämmung des Infektionsgeschehens stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den Einschränkungen, die das Hotel und die Vermieterin hinnehmen müssten.

Sendung: Inforadio, 19. 10. 2020, 9:00 Uhr

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