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Audio: Inforadio | 03.11.2020 | Nina Amin | Quelle: dpa/B. Pedersen

Zehn Tage Quarantäne

Berlin lockert Auflagen für Rückkehrer aus Risikogebieten

Der Berliner Senat hat seine Quarantäneregeln für Einreisende aus Risikogebieten den bundesweiten Vorgaben angepasst. Das bringt Betroffenen ein paar Erleichterungen. So verkürzt sich beispielsweise die Quarantänezeit um vier Tage.

Wer aus einem Risikogebiet nach Berlin einreist, muss künftig nur noch zehn Tage in Quarantäne. Der Senat hat dazu am Dienstag die Infektionsschutzverordnung geändert. Damit setzt Berlin auf Vorlage der Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) die auf Bundesebene abgestimmten neuen Regelungen zur Einreisendenquarantäne um. Die Infektionsschutzverordnung tritt am Mittwoch in Kraft.

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Ausnahme von Quarantänepflicht erfordert negativen Test

Laut neuer Verordnung ist eine Quarantäne für Einreisende nur noch erforderlich, sobald sich die Person in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Die Quarantäne endet ab dem fünften Tag frühzeitig, wenn ein dann erfolgender Test negativ ausfällt.

Es gibt zudem ein gestuftes System von Ausnahmen von der grundsätzlichen Pflicht zur Quarantäne bei Einreise aus einem Risikogebiet. Das betrifft beispielsweise Bundestagsabgeordnete. Grundsätzlich beziehen sich Ausnahmen auf bestimmte Tätigkeiten und Zwecke von Reisen, heißt es in der Neufassung der Verordnung weiter. Einzelfallbefreiungen durch das zuständige Gesundheitsamt seien weiterhin möglich. Die Ausnahme von der Quarantänepflicht erfordert jedoch einen negativen Test.

Einzelfallbefreiungen durch das zuständige Gesundheitsamt sind weiterhin möglichDie Quarantäne kann frühzeitig beendet werden, wenn nach dem fünften Tag ein Corona-Test gemacht wird und der negativ ausfällt. Außerdem sind einige Personen weiterhin von der Quarantänepflicht ausgenommen, wie beispielsweise Bundestagsabgeordnete.

Weiterhin ist es möglich, dass einzelne Personen durch das Gesundheitsamt von der Quarantänepflicht ausgenommen werden.

Die Quarantäne kann frühzeitig beendet werden, wenn nach dem fünften Tag ein Corona-Test gemacht wird und der negativ ausfällt. Außerdem sind einige Personen weiterhin von der Quarantänepflicht ausgenommen, wie beispielsweise Bundestagsabgeordnete.

Weiterhin ist es möglich, dass einzelne Personen durch das Gesundheitsamt von der Quarantänepflicht ausgenommen werden.

Auch Brandenburg hat die Quarantäne-Regelungen so wie Berlin überarbeitet. Für Einreisende aus Risikogebieten gelten ab kommenden Montag (9. November) dieselben Regeln wie in der Bundeshauptstadt sowie in allen anderen Bundesländern, wie die Landesregierung am Dienstag in Potsdam bekannt gab.

Testpflicht bleibt bestehen

Nach wie vor sind Einreisende aus Risikogebieten dazu verpflichtet, sich unmittelbar nach der Ankunft einem Corona-Test zu unterziehen. Möglich ist das wegen des stark gesunkenen Reiseverkehrs derzeit nur noch am BER-Flughafen. Die Teststellen am Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) sowie am Hauptbahnhof wurden inzwischen geschlossen. Die Teststelle am Flughafen Tegel ist wegen der in Kürze bevorstehenden Schließung ebenfalls schon geschlossen.

Sendung: Abendschau, 3.11.2020, 19:30 Uhr

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