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Video: Brandenburg aktuell | 14.12.2020 | Hanno Christ | Quelle: dpa/Andreas Franke

Harter Lockdown

Brandenburg fährt öffentliches Leben stark herunter

Geschäfte sind geschlossen, auf Einkaufsfahrten nach Polen folgt die Quarantänepflicht, der Schulbetrieb ist eingeschränkt, nachts gelten Ausgangsbeschränkungen: Brandenburg ist seit Mittwoch im harten Lockdown. Alle Regelungen wurden mit Berlin abgestimmt.

Der von Bund und Ländern beschlossene harte Lockdown ist am Mittwoch auch in Brandenburg in Kraft getreten. "Die Lage in Brandenburg ist dramatisch", sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) bereits am Montag auf einer Pressekonferenz zur Begründung.

Alle Bürger seien verpflichtet, physische Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, teilte die Staatskanzlei anschließend mit. Das Betreten des öffentlichen Raumes soll vorläufig bis zum 10. Januar nur gestattet sein, wenn ein "trifftiger Grund" vorliegt.

Ein triftiger Grund können demnach etwa beruflich bedingte Wege sein, aber auch Besuche bei Verwandten ersten Grades, Ehepartnern oder von Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind, die gepflegt werden müssen oder im Sterben liegen. Auch Termine vor Gericht beim Steuerberater oder ähnliches gehören dazu. Sport treiben allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt im Freien ist weiterhin erlaubt.

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Einzelhandel und Dienstleistungen

Der Einzelhandel muss ab Mittwoch in großen Teilen geschlossen werden. Ausnahmen gelten für Supermärkte, Wochenmärkte, Apotheken und Drogerien, der Zeitungshandel und wie in Berlin Buchgeschäfte, Banken und Sparkassen, Reinigungen und Postfilialen. Bau- und Gartenmärkte dürfen für Handwerker und andere Unternehmer mit Gewerbeschein öffnen.

Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, wenn sie keine notwendige medizinische Behandlung darstellen. Frisörgeschäfte oder Kosmetikstudios müssen demnach schließen; Arztpraxen, Physiotherapen oder ähnliche nicht.

Der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten. Vom Zünden wird dringend abgeraten. Ministerpräsident Woidke wies am Montag darauf hin, dass Böller und Raketen aus Polen generell nicht nach Deutschland gebracht werden dürfen.

Schulen und Kitas

Die Präsenzpflicht an den Brandenburger Schulen wurde bereits ab Montag ausgesetzt. Der Unterricht findet bis zum Beginn der Weihnachtsferien am Freitag statt, aber die Sorgeberechtigten entscheiden, ob ihre Kinder in die Schule ihm in der Schule folgen oder von zu Hause.

"Wir brauchen ein paar Tage um eine Notbetreuung zu organisieren", sagte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) dem rbb. "Wir entleeren die Schulen durch das Handeln der Eltern und dann im Januar ganz auf Distanz", sagt sie Brandenburg aktuell. Im neuen Jahr soll der Schulunterricht generell im Homeschooling stattfinden. Für die Abschlussklassen an den Mittelschulen, Gymnasien und Berufsschulen gelten andere Regeln, sie sollen weiterhin in Präsenz unterrichtet werden.

Kitas, Krippen und andere Vorschulbetreuungsangebote sollen offen bleiben, die Kinder aber wenn möglich zu Hause betreut werden. Eine Ausnahme ist der Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Aufgrund der hohen Zahl an Neuinfektionen mit Sars-CoV-2 dort werden die Kitas dort in dieser Woche geschlossen. Für bestimmte Berufsgruppen wird eine Notbetreuung organisiert.

Krankenhäuser und Pflegeheime

Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern sind nach Angaben von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) nur noch für eine Person pro Tag und Patient möglich. Personen, die Symptome von Covid-19 zeigen, sind nach wie vor von Besuchen ausgeschlossen.

Die Beschäftigen sollen FFP-2-Schutzmasken tragen und sich pro Woche an mindestens zwei Arbeitstagen auf das Coronavirus testen lassen.

Berlin

Harter Lockdown

Umfassende Einschränkungen in Berlin ab Mittwoch

Grenzverkehr ins Ausland

Der sogenannte "kleine Grenzverkehr" - Aufenthalte bis zu 24 Stunden - sind nicht mehr grundsätzlich von der zehntägigen Quarantänepflicht befreit. Das betrifft insbesondere Menschen, die zum Einkaufen oder Tanken nach Polen fahren. Aber auch beim Grenzverkehr gelten Ausnahmen aus "triftigen Gründen": Berufspendler oder Schüler und Studenten, die im Nachbarland eine Bildungseinrichtung besuchen, müssen auch künftig nicht in Quarantäne.

Laut Brandenburger Landesregierung wurden die neuen Regelungen zum Grenzverkehr "eng mit Berlin abgestimmt" [brandenburg.de]. Allerdings wurde der entsprechende Passus noch nicht in die Berliner Eindämmungsverordnung übernommen.

Ob sich auch Menschen aus Berlin nach einem Kurzaufenthalt in Polen zum Zweck des Einkaufens in eine zehntägige Quarantäne begeben müssen, wollte der Sprecher der Senatsgesundheitsverwaltung gegenüber rbb|24 weder bestätigen noch dementieren. Auf den fehlenden Passus in der Berliner Verordnung angesprochen antwortete Behördensprecher Moritz Quiske: "Sollte sich es so verhalten und für verbesserungswürdig erachtet werden, gehen wir davon aus, dass dies an die politischen Verantwortungsträger herangetragen wird."

Alkoholverbot, Ausgangsbeschränkungen, Versammlungsverbot

Landesweit ist der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum untersagt. Angebote wie "Glühwein to go" sind deshalb verboten.

Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gelten nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Während dieser Zeit sind die Bürger dazu angehalten sich in ihrem eigenen Zuhause aufzuhalten, keine Freunde aufzusuchen oder zu joggen. Arbeitswege, Pflegebesuche, Versorgung von Tieren und einige andere Ausnahmen sind weiterhin erlaubt - zusammengefasst kann man diese als nicht verschiebbare Situationen beschreiben, die keinen freizeitlichen oder anderen privaten Zweck beinhalten. An Heiligabend gelten die Ausgangsbeschränkungen erst ab 2 Uhr nachts am 25. Dezember, an Silvester erst ab 2 Uhr nachts Neujahr.

An Silvester und Neujahr gilt außerdem ein Versammlungsverbot, auch Demonstrationen sind dann untersagt.

[Die neue Verordnung der Brandenburger Landesregierung zum sogenannten "harten Lockdown" finden Sie hier.]

Korrekturhinweis: In der vorherigen Fassung dieses Berichts schrieben wir, dass die neuen Quarantäne-Regelungen für den "Kleinen Grenzverkehr" zu Polen auch für Menschen aus Berlin gelten. Allerdings haben wir dafür noch keine Bestätigung der Berliner Senatsgesundheitsverwaltung bekommen. Wir haben wegen dieser Unklarheit die Formulierung des entsprechenden Textabsatzes geändert. Wir bemühen uns weiter um eine Klarstellung dieses Sachverhaltes.

Die Pressekonferenz zum Nachschauen auf Facebook

Sendung: Brandenburg aktuell, 14.12.2020, 19.30 Uhr

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