Harter Lockdown - Brandenburg fährt öffentliches Leben stark herunter

Mi 16.12.20 | 15:07 Uhr
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Cottbuser Altmarkt (Quelle: Andreas Franke/dpa)
Video: Brandenburg aktuell | 14.12.2020 | Hanno Christ | Bild: dpa/Andreas Franke

Geschäfte sind geschlossen, auf Einkaufsfahrten nach Polen folgt die Quarantänepflicht, der Schulbetrieb ist eingeschränkt, nachts gelten Ausgangsbeschränkungen: Brandenburg ist seit Mittwoch im harten Lockdown. Alle Regelungen wurden mit Berlin abgestimmt.

Der von Bund und Ländern beschlossene harte Lockdown ist am Mittwoch auch in Brandenburg in Kraft getreten. "Die Lage in Brandenburg ist dramatisch", sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) bereits am Montag auf einer Pressekonferenz zur Begründung.

Alle Bürger seien verpflichtet, physische Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, teilte die Staatskanzlei anschließend mit. Das Betreten des öffentlichen Raumes soll vorläufig bis zum 10. Januar nur gestattet sein, wenn ein "trifftiger Grund" vorliegt.

Ein triftiger Grund können demnach etwa beruflich bedingte Wege sein, aber auch Besuche bei Verwandten ersten Grades, Ehepartnern oder von Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind, die gepflegt werden müssen oder im Sterben liegen. Auch Termine vor Gericht beim Steuerberater oder ähnliches gehören dazu. Sport treiben allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt im Freien ist weiterhin erlaubt.

Einzelhandel und Dienstleistungen

Der Einzelhandel muss ab Mittwoch in großen Teilen geschlossen werden. Ausnahmen gelten für Supermärkte, Wochenmärkte, Apotheken und Drogerien, der Zeitungshandel und wie in Berlin Buchgeschäfte, Banken und Sparkassen, Reinigungen und Postfilialen. Bau- und Gartenmärkte dürfen für Handwerker und andere Unternehmer mit Gewerbeschein öffnen.

Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, wenn sie keine notwendige medizinische Behandlung darstellen. Frisörgeschäfte oder Kosmetikstudios müssen demnach schließen; Arztpraxen, Physiotherapen oder ähnliche nicht.

Der Verkauf von Pyrotechnik ist verboten. Vom Zünden wird dringend abgeraten. Ministerpräsident Woidke wies am Montag darauf hin, dass Böller und Raketen aus Polen generell nicht nach Deutschland gebracht werden dürfen.

Schulen und Kitas

Die Präsenzpflicht an den Brandenburger Schulen wurde bereits ab Montag ausgesetzt. Der Unterricht findet bis zum Beginn der Weihnachtsferien am Freitag statt, aber die Sorgeberechtigten entscheiden, ob ihre Kinder in die Schule ihm in der Schule folgen oder von zu Hause.

"Wir brauchen ein paar Tage um eine Notbetreuung zu organisieren", sagte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) dem rbb. "Wir entleeren die Schulen durch das Handeln der Eltern und dann im Januar ganz auf Distanz", sagt sie Brandenburg aktuell. Im neuen Jahr soll der Schulunterricht generell im Homeschooling stattfinden. Für die Abschlussklassen an den Mittelschulen, Gymnasien und Berufsschulen gelten andere Regeln, sie sollen weiterhin in Präsenz unterrichtet werden.

Kitas, Krippen und andere Vorschulbetreuungsangebote sollen offen bleiben, die Kinder aber wenn möglich zu Hause betreut werden. Eine Ausnahme ist der Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Aufgrund der hohen Zahl an Neuinfektionen mit Sars-CoV-2 dort werden die Kitas dort in dieser Woche geschlossen. Für bestimmte Berufsgruppen wird eine Notbetreuung organisiert.

Krankenhäuser und Pflegeheime

Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern sind nach Angaben von Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) nur noch für eine Person pro Tag und Patient möglich. Personen, die Symptome von Covid-19 zeigen, sind nach wie vor von Besuchen ausgeschlossen.

Die Beschäftigen sollen FFP-2-Schutzmasken tragen und sich pro Woche an mindestens zwei Arbeitstagen auf das Coronavirus testen lassen.

Grenzverkehr ins Ausland

Der sogenannte "kleine Grenzverkehr" - Aufenthalte bis zu 24 Stunden - sind nicht mehr grundsätzlich von der zehntägigen Quarantänepflicht befreit. Das betrifft insbesondere Menschen, die zum Einkaufen oder Tanken nach Polen fahren. Aber auch beim Grenzverkehr gelten Ausnahmen aus "triftigen Gründen": Berufspendler oder Schüler und Studenten, die im Nachbarland eine Bildungseinrichtung besuchen, müssen auch künftig nicht in Quarantäne.

Laut Brandenburger Landesregierung wurden die neuen Regelungen zum Grenzverkehr "eng mit Berlin abgestimmt" [brandenburg.de]. Allerdings wurde der entsprechende Passus noch nicht in die Berliner Eindämmungsverordnung übernommen.

Ob sich auch Menschen aus Berlin nach einem Kurzaufenthalt in Polen zum Zweck des Einkaufens in eine zehntägige Quarantäne begeben müssen, wollte der Sprecher der Senatsgesundheitsverwaltung gegenüber rbb|24 weder bestätigen noch dementieren. Auf den fehlenden Passus in der Berliner Verordnung angesprochen antwortete Behördensprecher Moritz Quiske: "Sollte sich es so verhalten und für verbesserungswürdig erachtet werden, gehen wir davon aus, dass dies an die politischen Verantwortungsträger herangetragen wird."

Alkoholverbot, Ausgangsbeschränkungen, Versammlungsverbot

Landesweit ist der Konsum von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum untersagt. Angebote wie "Glühwein to go" sind deshalb verboten.

Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gelten nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Während dieser Zeit sind die Bürger dazu angehalten sich in ihrem eigenen Zuhause aufzuhalten, keine Freunde aufzusuchen oder zu joggen. Arbeitswege, Pflegebesuche, Versorgung von Tieren und einige andere Ausnahmen sind weiterhin erlaubt - zusammengefasst kann man diese als nicht verschiebbare Situationen beschreiben, die keinen freizeitlichen oder anderen privaten Zweck beinhalten. An Heiligabend gelten die Ausgangsbeschränkungen erst ab 2 Uhr nachts am 25. Dezember, an Silvester erst ab 2 Uhr nachts Neujahr.

An Silvester und Neujahr gilt außerdem ein Versammlungsverbot, auch Demonstrationen sind dann untersagt.

Korrekturhinweis: In der vorherigen Fassung dieses Berichts schrieben wir, dass die neuen Quarantäne-Regelungen für den "Kleinen Grenzverkehr" zu Polen auch für Menschen aus Berlin gelten. Allerdings haben wir dafür noch keine Bestätigung der Berliner Senatsgesundheitsverwaltung bekommen. Wir haben wegen dieser Unklarheit die Formulierung des entsprechenden Textabsatzes geändert. Wir bemühen uns weiter um eine Klarstellung dieses Sachverhaltes.

Die Pressekonferenz zum Nachschauen auf Facebook

Sendung: Brandenburg aktuell, 14.12.2020, 19.30 Uhr

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162 Kommentare

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  1. 162.

    Vielen Dank für den Link! Damit konnte ich meine Frage beantworten :)

  2. 161.

    Wenn Sie als Brandenburger Einwohner jetzt nach Polen fahren, müssen Sie sich danach in 10-tägige Quarantände begeben, das würde ich mir sehr gut überlegen, dann fällt Weihnachten nämlich für Sie flach.
    Der Berliner darf hingegen nach Polen und von Polen wieder zurück nach Berlin.
    Nachzulesen ist die Regelung für den Schwager hier: https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/12/berlin-brandenburg-corona-pandemie-regel-polen-quarantaene-einkaeufe-grenzverkehr.html
    und hier: https://www.rbb24.de/politik/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/12/brandenburg-berlin-kleiner-grenzverkehr-corona-pandemie.html

  3. 160.

    PS: Noch ein Nachtrag, ich hatte geschrieben, unter corona.brandenburg,de "Fragen und Antworten". Damit meinte ich aber nicht den Reiter "Fragen und Antworten" oben rechts, sondern die Startseite selber. Wenn man da ein bisschen runterscrollt, sieht man die meistgestellten Fragen und Antworten.

  4. 159.

    Wenn Sie den Heiligen Abend bei und mit ihren Lieben verbringen, dürfen Sie sogar bei 2:00h am 25.12. da bleiben, das gilt auch für den Neujahrsmorgen, ansonsten, JA, müssen Sie dort bleiben.
    Mein Tipp: www.corona.brandenburg.de aufrufen, unter "Fragen und Antworten" ist das nochmal aufgedröselt.

  5. 158.

    Liebe Redaktion.
    Sie wollten den aktuellen Stand mitteilen. Wie ist der jetzt? Ich will morgen nach Polen fahren, tanken und zum Friseur und wohne in Neuhardenberg. Was gilt denn nun? Mein Schwager aus Hellersdorf wollte auch kommen. Wir treffen uns einmal im Monat. Was muss er denn jetzt beachten? Hier sieht doch keiner mehr durch und ihr seid auch keine Hilfe.

  6. 157.

    Liebe Redaktion, ich habe eine Nachfrage, die ich mir mit meiner Recherche nicht beantworten konnte. Könnten Sie einen Hinweis geben? Wie verhält es sich, wenn ich, von Berlin kommend, zu Weihnachten Familie in Brandenburg (ca. 10 km hinter der Berliner Grenze) besuche: Wenn es in Brandenburg eine strikte Ausgangssperre ab 22 Uhr (oder so) gibt - müsste ich dann in Brandenburg übernachten, oder dürfte ich auch nach 22 Uhr noch zurück nach Berlin fahren (mit ÖPNV)? Wo finde ich entsprechende Informationen? Vielen Dank!

  7. 156.

    Moin, es geht nicht darum das irgendeine Branche schuldig ist. Man versucht die Kontakte zu minimieren. Natürlich läuft dabei nicht alles rund und es werden Fehler gemacht aber die Situation ist ja auch einmalig bisher.
    Fußball und andere Sportarten im TV sollen die Bürger auf die Couch "fesseln" damit sie nicht durch die Gegend rennen!
    Allerdings wurde es im Sommer versäumt vernünftige Konzepte auszuarbeiten denn jeder wusste doch das es im Herbst/Winter ohne Impfung problematisch wird. Dann hätte der Bürger gewusst was bei steigenden Infektionszahlen 50-100-200 passiert. Wollen wir hoffen das es bald besser wird.

  8. 155.

    Die Lock-Down-Maßnahmen, die seit dem 16.12. in Kraft getreten sind, sind meines erachtens nicht der richtige Weg.
    Seit Wochen ist der Gastronomie-und Hotelbereich geschlossen. Trotzdem sind die Coronaerkrankungen gestiegen. Warum wird das bewusste Sterben dieser Branche zugelassen.
    Wir haben in unserem Land eine Schulpflicht. Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung. Unsere Schulen werden geschlossen.
    Für uns werden Ausgangssperren errichtet, an die Bußgelder für eine Zuwiderhandlung ist auch gedacht worden.

    Der Profifussball spielt und die Formel 1 fährt. In dieser Branche wird besonders intensiv auf Coroan getestet, was an Schulen absolut nicht möglich ist.

    Den dicht gedrängten öffentlichen Verkehr zu nutzen, mit Mund-und Nasenschutz. Um danach, beim Einkaufen, auf einen Mindestabstand achten zu müssen.

    Einer Maskenfplicht nachzukommen ,die zum Anfang dieser Pandemie als nutzlos betrachtet wurde.


  9. 154.

    Wie war das jetzt mit den Kita's, die Kinder sollen nach Möglichkeit zuhause bleiben? Naja, bei denen die arbeiten gehen, wundert man sich immer wieder wie die es schaffen ihre Kinder zuhause oder bei Oma und Opa zu lassen. Die welche den ganzen Tag zuhause sind, da heißt es aber sehr oft: "Ich kann mein Kind nicht zuhause lassen, weil..." Da sind oft strenge Worte seitens der Kita-Leitung nötig. Und selbst dann versuchen die noch zu tricksen und ihre Kinder doch irgendwie in die Kita los zu werden. Meiner Meinung nach, funktioniert die Kita-Betreuung auf Basis der Frewilligen Zuhausebetreuung nicht wirklich. Viel besser wäre es gewesen, die Kitas wieder ausschließlich für Eltern in systemrelevanten Berufen zu öffnen. Im Frühjahr war Corona deutlich harmloser und es wurde alles dicht gemacht. Und jetzt, wo massenhaft Leute sterben, wurde der LockDown-Light lediglich in ein LockDown-Medium geändert. Prima. Was wir brauchen, ist ein LockDown-XXL um wirklich etwas zu bewirken.

  10. 153.

    Fernsehen. Ich sehe viele Magazinsendungen und Talkshows, wo auch immer wieder Wissenschaftler eingeladen sind. Mehrfach wurde das gesagt. Von wem genau und wo, weiß ich aber nicht mehr. Allerdings habe ich gerade mal "KInder keine Pandemietreiber" gegoogelt und div. Artikel gefunden, die dies unterstreichen (Tagesspiegel, N24, SWR, Auslandmedien). Allerdings auch einen vom BR, der verschiedene Studien anführt, jedoch auch Prof. Drosten, der sagte: "..keinerlei Hinweise, dass Kinder NICHT genau so infektiös seien wie Erwachsene." Insofern herrscht darüber wohl doch nicht unbedingt Konsens, es scheint jedoch einen bedeutsamen Anteil vertrauenswürdiger Datenerhebungen und wissenschaftlicher Aussagen zu geben, die diese Theorie stützen. PS: Sie dürfen gern das nächste Mal etwas höflicher sein. In einem vernünftigen Ton ist das Miteinander deutlich angenehmer. Was ist denn Ihr Kenntnisstand in der Frage, und worauf berufen Sie sich? Vielleicht wissen Sie genauer, was aktueller Stand ist?

  11. 152.

    "Joggen verboten"
    Ja, zwischen 22-5 Uhr!
    Ansonsten siehe Text: "Sport treiben allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt im Freien ist weiterhin erlaubt."

  12. 151.

    Joggen verboten....An dieser Maßnahme haben die Herrschaften sicher lange nachgedacht. Ein so kluger Einfall....und sicher sehr wirksam bei der Eindämmung des Virus..... Was haben wir für eine verantwortungsvolle Regierung, ich bin ganz gerührt....

  13. 150.

    Wenn ich Profifußballer wäre, dann dürfte ich mich mit 22 Haushalten treffen.

  14. 149.

    Merkwürdigerweise waren heute, wie schon das gesamte Jahr 2020, immer tausende zur Arbeit, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, mit ihren Fahrzeugen zur Arbeit und in den Geschäften unterwegs! Hut ab in der tödlichsten Pandemie aller Zeiten und dem zweiten Lockdown! Das ist wahre Staats und Steuertreue, da spielt das VIRUS keine Rolle!

  15. 148.

    Besuch bei Verwandten 1. Grades ist ein trifftiger Grund. Hat Herr Woidke im Livestream so gesagt.

  16. 147.

    Präsenzpflicht an Schulen ist ausgesetzt... heißt an unserer Schule (Jahrgang 11), Kinder die zu Hause bleiben, um zur Senkung des Infektionsgeschehens beizutragen, müssen zusehen, wie sie an den Unterrichtsstoff dieser Woche kommen. Der muss bei den anwesenden Mitschülern erfragt werden. Also, finde denjenigen, der in deinem Kurs anwesend ist und auch noch mitschreibt, vorausgesetzt man hat überhaupt alle Kontakte der Kursteilnehmer, was nicht der Fall ist. Den Lehrern ist es nicht zuzumuten, sich um beide Gruppen zu kümmern. Schön, wenn diejenigen bestraft werden, die den Vorgaben des Landes folgen....

  17. 146.

    Sehr geehrtes rbb24-Team,
    ist es wirklich wahr, was Sie schreiben? Wenn ja, bitte ich um Nennung der Quelle.
    Ist ein Besuch bei Verwandten 1. Grades (z.B. Sohn) wirklich ein triftiger Grund zum Betreten des öffentlichen Raumes? In der 3. SARS-CoV-2-EindV vom 15.12.2020 steht das nicht.

  18. 145.

    Nach Auskunft der Brandenburger Landesregierung gilt diese Regelung auch für Menschen aus Berlin. Tatsächlich ist das so aber nicht in der Berliner Corona-Verordnung enthalten. Wir werden den Berliner Senat mit dieser Ungereimtheit konfrontieren und Sie alle alsbald darüber informieren.

  19. 144.

    Im Kommentar #120 hatte ich einem neunmalklugen Berliner, nach ellenlanger Debatte, die Rechtslage erleutert. Ich weiß, dass solche Kontrollen bisher jedes Jahr durchgeführt wurden und hoffe, dass man daran festhalten wird.

  20. 143.

    An die Damen und Herren im Bildungsministerium:

    Nehmt endlich die Abschlussklassen aus dem Präsenzunterricht raus...das ist unverantwortlich!!!

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