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Audio: Inforadio | 14.12.2020 | Jan Menzel | Quelle: dpa/Matthias Tödt

Zünden nach wie vor erlaubt

Grüne Kapek fordert Nachschärfungen beim Böllerverbot

Kaufen darf man Böller in diesem Jahr nicht - anzünden wohl. Darauf hat die Berliner Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek im rbb hingewiesen. Sie befürchtet, dass nun Pyrotechnik aus dem Ausland beschafft oder gar selbst gebastelt wird.

Die Berliner Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) aufgefordert, beim Böllerverbot nachzuschärfen. Im rbb wies Kapek darauf hin, dass die Bund-Länder-Runde sich am Sonntag zwar auf ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik geeinigt habe - nach wie vor sei es jedoch erlaubt, noch vorhandenes, selbstgebasteltes oder Feuerwerk aus dem Ausland abzubrennen.

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Seehofer müsse die Sprengstoffverordnung anpassen, um diese Lücke zu schließen, sagte Kapek. Ziel sei ein umfassenderes Kauf-, Verkaufs- und Zündverbot.

Kapek hatte schon vor Wochen für ein weitreichendes Böller-Verbot gefordert. Sie argumentierte, die Kliniken könnten in Zeiten der Corona-Pandemie keine weiteren Patienten verkraften. An Silvester würden jedes Jahr wieder viele Menschen durch Pyrotechnik schwer verletzt.

Ähnliche Pläne hatten die Grünen schon in den vergangenen Jahren. Damals wurden die Überlegungen meist mit Umweltschutz und Feinstaub begründet.

Quelle: SVEN SIMON

Verkaufsvervbot - aber kein Böllerverbot

Bund und Länder hatten sich am Sonntag darauf verständigt, den Verkauf von Feuerwerk vor Silvester zu verbieten. Silvester und Neujahr soll ein bundesweites An- und Versammlungsverbot gelten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür regelt der Bund.

Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf besonders belebten Plätzen, Details legen die Kommunen fest. In Berlin sind zwei Böller-Verbotszonen rund um die Pallasstraße in Schöneberg und am Alex geplant. An allen anderen Stellen in der Stadt darf jedermann böllern, wenn er noch Bestände aus dem Vorjahr hat oder sich via Internet Knallkörper oder Raketen aus dem Ausland besorgt. Das darf aber nicht in größeren Gruppen geschehen. Über den Jahreswechsel gilt ab 31. Dezember um 14.00 Uhr zudem ein Alkoholverkaufsverbot.

Sendung: Inforadio, 14.12.2020, 07.00 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 15.12.2020 um 7:35 Uhr geschlossen

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