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Audio: Antenne Brandenburg | 20.01.2022 | Carl Winterhagen | Quelle: dpa/Britta Pedersen

Trotz freier Plätze

Südbrandenburger Pflegeheime nehmen keine neuen Bewohner mehr auf

Ungeimpfte Mitarbeiter dürfen ab Mitte März nicht mehr in Pflegeheimen arbeiten, was zu großem Personalmangel führen könnte. Diese fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. Der Schritt, den die Heime nun gehen, ist deswegen drastisch.

Ab Mitte März gilt für Beschäftigte im Gesundheitswesen eine Impfpflicht. Das stellt viele Pflegeheime, vor allem Südbrandenburg, schon jetzt vor Probleme. Einige Einrichtungen in Cottbus und Umgebung haben einen Aufnahmestopp für neue Bewohner ausgesprochen, obwohl es dort freie Plätze gibt. Das ergaben Nachfragen des rbb bei insgesamt 17 Südbrandenburger Pflegeheimen.

Fragen und Antworten

Das bedeutet die Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen

Der deutsche Bundestag hat am Freitag eine Impfpflicht für Menschen beschlossen, die in Kliniken, Praxen oder Pflegeheimen arbeiten. Die Pflicht soll ab Frühjahr gelten. Eine Übersicht, was das für Beschäftigte in Berlin und Brandenburg bedeutet.

Der Aufnahmestopp betrifft vor allem Pflegeheime, die schon jetzt unter einem Mangel an Pflegekräften leiden. Damit wolle man sich für die ungewisse Personalsituation im Frühjahr wappnen, heißt es. Ab 16. März dieses Jahres müssen alle Beschäftigten in Pflegeheimen gegen Corona geimpft sein. Laut Brandenburger Gesundheitsministerium sind das im Moment 84 Prozent.

Die Regel gilt auch für Dienstleister wie Friseure oder Wäschereien, die in den Heimen tätig sind. Dort liege die Impfquote mit rund 63 Prozent deutlich niedriger. Von Heimen, die im Moment noch neue Bewohner aufnehmen heißt es, man wisse nicht, wie viele Mitarbeiter dann noch übrig blieben. Man fühle sich im Stich gelassen und bereite sich auf 12-Stunden-Schichten vor.

Sendung: Antenne Brandenburg, 20.01.2022, 17.30 Uhr

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