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Audio: Inforadio | 04.05.2020 | Tilman Büttenbender | Quelle: dpa/Sebastian Gollnow)

Corona-Schutzvorschriften

Diese neuen Regeln gelten beim Friseur

Wochenlang konnten in Berlin und Brandenburg keine professionellen Haarschnitte gemacht werden. Diese Zeit ist vorbei - die Friseursalons haben wieder geöffnet. Allerdings ist es dort nicht mehr wie vorher - und manche Pflegemaßnahmen sind sogar verboten.

Ohne Mund- und Nasenschutz geht gar nichts mehr

Was im Einzelhandel und in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt, ist jetzt auch beim Friseur Vorschrift: Mund und Nase müssen bedeckt sein. Das gilt sowohl für die Kundin als auch für die Friseurin. Der Friseur soll nach dem Willen der Berufsgenossenschaft außerdem Einmalhandschuhe tragen - von der Begrüßung bis mindestens nach der Haarwäsche. Nach jeder Behandlung müssen die Werkzeuge gereinigt und desinfiziert werden.

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Abstand halten auch beim Friseur

Auch in Friseursalons gilt ein Mindestabstand von 1,50 Metern. Die Bereiche beispielsweise um Behandlungsstühle sind zumeist auf dem Boden gekennzeichnet und müssen eingehalten werden. Nur zwischen dem Kunden und dem Friseur, der ihn gerade behandelt, darf er unterschritten werden.

Kein Haarschnitt ohne Wäsche

Vor Corona konnte man auch einen Trockenschnitt bestellen - das ist jetzt nicht mehr möglich. Friseurinnen und Friseure sollen keine Behandlungen an ungewaschenen Haaren vornehmen, so sehen es die Regeln der Berufsgenossenschaft vor [bgw-online.de]. In der Brandenburger Corona-Verordnung vom 12. Juni ist dies nicht im Detail aufgeführt, es heißt eben, es seien "die von Branchen-, Berufs- und Fachverbänden für ihre Mitglieder erarbeiteten bereichsspezifischen Konzepte und Empfehlungen zur Verhinderung der Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu beachten".

Begleitung nicht erlaubt

Wer zum Friseur geht, muss auf Begleitung verzichten: Die Anzahl von Menschen im Friseursalon soll möglichst klein gehalten werden, damit die Abstandsregeln eingehalten werden können.

Keine Ausnahmen für Kinder

Die Vorschriften gelten für Kinder genauso wie für Erwachsene. Sie dürfen also nicht von Eltern begleitet werden, müssen Mundschutz tragen und sich die Haare waschen lassen.

Haare schneiden nur mit Termin

Friseure sollen zu viel Publikumsverkehr vermeiden und deshalb möglichst keine spontanen Termine vergeben. Geschnitten wird also nur mit Voranmeldung, und zwar nach Möglichkeit telefonisch oder digital. Das gilt auch für sogenannten Walk-in-Friseure, die normalerweise keine Termine vergeben.

Nicht früher zum Termin erscheinen

Wer sich beim Friseur gern die Zeit mit der Lektüre von Zeitschriften im Wartebereich vertreibt, muss sich umgewöhnen. In den meisten Friseursalons werden die Wartezonen abgeschafft. Denn es sollen sich möglichst wenige Menschen gleichzeitig im Laden aufhalten.

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Friseurbereich rechtzeitig planen

Um Vorschriften wie beispielsweise die Abstandsregeln einhalten zu können, müssen viele Salons einzelne Arbeitsplätze stilllegen und ihr Personal so einteilen, dass nicht zu viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleichzeitig im Geschäft sind. Insgesamt könnte es also zu einer Verknappung von Terminen kommen, die dann entsprechend schnell vergeben sind.

Bart und Augenbrauen müssen warten

Rasieren, Augenbrauenzupfen und Wimpernfärben sind körpernahe Dienstleistungen und dürfen derzeit aus Hygienegründen nicht ausgeführt werden. Beim Rasieren müsste der Kunde den Mund- und Nasenschutz zwangsläufig abnehmen, beim Zupfen und Färben kommt der Friseur dem Gesicht des Kunden sehr nahe. Das Infektionsrisiko werde damit erheblich erhöht, so die Berufsgenossenschaft.

Nagel- und Fußpflege bleibt erstmal außen vor

Wer auf eine baldige Maniküre oder Pediküre zu Verschönerungszwecken gehofft hatte, wird enttäuscht. Die Lockerung im Bereich der Körperpflege gilt zunächst ausdrücklich für Friseursalons. Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe – und dazu gehören auch Nagelstudios - dürfen weder in Berlin noch in Brandenburg für den Publikumsverkehr geöffnet werden oder ihre Dienste anbieten – zumindest bis zum 10. Mai. Ausnahmen gibt es nur, wenn bestimmte Maßnahmen ärztlich verordnet wurden.

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