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Video: Abendschau | 08.06.2020 | Andrea Everwien | Quelle: J. Henkelmann

Gerichtlich erzwungene Lockerung

Sperrstunde für Gastronomie in Berlin entfällt ab Mittwoch

Ab Mittwoch dürfen Restaurants, Bars und Kneipen wieder länger als bis 23 Uhr geöffnet haben. Die Lockerung hat der Senat gegenüber dem Oberverwaltungsgericht angekündigt. Denn dort hatte ein Gastronom geklagt - offenbar erfolgreich.

Restaurants, Bars und Kneipen in Berlin dürfen trotz der Corona-Einschränkungen künftig wieder länger als nur bis 23 Uhr öffnen. Eine entsprechende Erklärung gab der Senat in einem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) ab, wie das Gericht am Montag bestätigte. Zuerst hatte die "Berliner Morgenpost" berichtet.

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Klagender Gastronom darf ab sofort nach 23 Uhr offen haben

Nach rbb-Informationen hatte das Gericht in einem aktuell laufenden Verfahren bereits angedeutet, dass die Sperrstunde wohl nicht zu halten sei. Dagegen geklagt hatte der Betreiber des Berliner Restaurants "Il Calice", Antonio Bragato. "Ich bin der Meinung, dass eine derartige Bevormundung nicht notwendig gewesen wäre, wenn man grundsätzlich öffnen darf", sagte der Gastronom der rbb-Abendschau.

Bragatos Anwälte teilten am  Montag mit, dass der Senat vor Gericht eine Erklärung abgegeben habe, aus dem die Juristen auch zitieren. Demnach werden ab 10. Juni die Sperrfrist ausgesetzt - womit eine Entscheidung des Gerichts in der Sache nicht mehr nötig ist.

Anwalt: Urteil beendet Sperrstunde für alle Restaurants

In der Erklärung der Gesundheitsverwaltung an das OVG heißt es laut den Anwälten des Klägers [sammlerusinger.com] außerdem, dass die noch bis einschließlich 9. Juni geltende Sperrstunde sogar noch weiter aufgeweicht werde. Der Gastronom, der geklagt hatte, könne nämlich schon ab Montag länger als 23 Uhr geöffnet haben: Man werde das nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgen, so die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit. Das sei angesichts "der Gesamtsituation der Entwicklung der SARS-CoV-2 EindmaßnV und des Rechtsschutzersuchens der Antragstellerin bei Gericht sowie den Gesamtinteressen Berlins nicht angemessen", heißt es in der von der Kanzlei zitierten Erklärung der Verwaltung.

Laut Bragatos Anwalt, Claus-Peter Martens, bedeute das, "dass alle Gastwirte dieser Art von Gaststätten, wie sie unser Mandant betreibt, also Speisegaststätten, ohne Berücksichtigung der Sperrzeiten öffnen dürfen."

Sperrstunde gegen Bierseligkeit

Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) sagte auf Nachfrage von rbb|24 lediglich, sie wolle "einer Senatsentscheidung nicht vorgreifen", denn die stehe noch aus. Gemäß der Erklärung, die vor Gericht abgegeben wurde, müsste sie allerdings am Dienstag fallen.

Voraussichtlich werden aber weiterhin bestimmte Corona-Einschränkungen in den Restaurants und Kneipen gelten. Gäste dürfen nur an Tischen sitzen, sie müssen ihre Namen notieren lassen und es darf nicht zu voll werden.

Wegen der Corona-Ausbreitung mussten alle Kneipen, Restaurants und Clubs am 14. März schließen. Ab dem 15. Mai durften Restaurants wieder bis 22 Uhr öffnen. Ab dem 2. Juni konnten auch Kneipen wieder bis 23 Uhr geöffnet werden. Unbegrenzte Öffnungszeiten wollte der Senat zunächst nicht, weil er befürchtete, wenn mehr Alkohol getrunken werde, würden die Menschen sich unvernünftiger verhalten.

Viele Restaurantbesitzer kritisierten daraufhin, sie könnten so nicht wirtschaftlich arbeiten. Das Trinken verlagerte sich in den letzten Wochen und Tagen in vielen Nächten dann vor die sogenannten Spätis, die bis in die Nacht geöffnet und Tische draußen aufgestellt hatten. Dort saßen vor allem junge Menschen dann dicht beieinander.

Geschlossen bleiben in Berlin weiterhin die Clubs.

Sendung:  Inforadio, 08.06.2020, 16:00

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