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Quelle: imago images/T.Seeliger

Berliner Gastronomen wehren sich

Verwaltungsgericht liegen erste Eilanträge gegen Schließung vor

Gegen die Sperrstunde haben sich Berliner Gastronomen schon erfolgreich vor Gericht gewehrt, jetzt wollen sie auch dem ab Montag gültigen Shutdown zu Leibe rücken: Beim Verwaltungsgericht sind bereits Eilanträge eingegangen.

Am Berliner Verwaltungsgericht sind die ersten Eilanträge gegen die für kommende Woche angeordneten Schließungen von Restaurants, Kneipen und Bars eingegangen. "Stand jetzt gibt es vier Eilanträge rund um den Komplex des am Montag beginnenden Lockdowns", teilte das Gericht am Freitag auf Anfrage mit. Weitere 19 Anträge seien angekündigt, bislang aber noch nicht eingegangen. Wann über die Eilanträge entschieden werde, sei zunächst nicht absehbar.

Der Berliner Senat hatte am Donnerstag die Umsetzung der Corona-Beschlüsse aus der Bund-Länder-Konferenz vom Mittwoch beschlossen. Demnach müssen von kommender Woche an Gastronomen für mindestens vier Wochen ihre Innenräume schließen - Auslieferungen bleiben aber möglich. Geschäfte, Schulen und Kitas bleiben geöffnet.

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Anwalt sieht gute Chancen auf Erfolg

Zuletzt hatten bereits mehr als 30 eingereichte Eilanträge von Berliner Gastronomen gegen die noch geltende Sperrstunde Erfolg. Es sei nicht ersichtlich, dass die Sperrstunde für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens erforderlich sei, urteilten die Richter des Berliner Verwaltungsgerichts. Daraufhin konnten mehr als 30 Bars und Kneipen wieder länger als 23 Uhr öffnen, dürfen danach aber weiterhin keinen Alkohol ausschenken.

Vertreten werden die Berliner Gastronomen auch jetzt wieder von Anwalt Niko Härting. Er rechne auch den Eilanträgen gegen den Lockdown im November gute Chancen ein, sagte Härting am Mittwochabend im rbb-Fernsehen.

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Jeder fünfte Gastronomiebetrieb vor dem Aus

Die Gastro-Branche war schon in der ersten Hochphase der Corona-Krise im Frühjahr besonders hart von Einschränkungen betroffen. Zunächst mussten Restaurants und Kneipen vollständig schließen. Im Sommer durften sie dann unter strengen Auflagen wieder öffnen. Dazu gehörten etwa Listen für die Kontaktnachverfolgung und Abstandsregelungen.

Die Wirtschaftsauskunftei Crif Bürgel warnt angesichts der Corona-Krise vor einer Pleitewelle in der Gastronomie. Stand Ende Oktober seien mehr als 8.300 Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés in Deutschland insolvenzgefährdet, heißt es in einer Analyse von Donnerstag, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das seien 14,5 Prozent der untersuchten Betriebe. Die Situation vieler Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés dürfte sich noch deutlich verschlimmern, schätzt Crif Bürgel. "Im 1. Quartal 2021 könnte jedes fünfte Unternehmen aus der Gastronomie insolvenzgefährdet sein", sagte Geschäftsführer Frank Schlein.

Derweil sollen Gastronomiebetriebe große Teile ihres Umsatzausfalls vom Bund ersetzt bekommen. Konkret sollen Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern ihre Umsatzausfälle im Umfang von 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 ersetzt bekommen. Die Bundesregierung plant dafür noch einmal Nothilfen in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro.

Sendung: Abendschau, 30.10.2020, 19:30 Uhr

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