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Audio: rbb 88.8 | 03.04.2020 | Jan Menzel | Quelle: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Mindestabstände und Desinfektionen

Für Abschlussprüfungen an Berliner Schulen gelten strenge Regeln

Abitur, Mittlerer Schulabschluss, Berufsschulabschluss - die Prüfungen werden nach den Osterferien auf jeden Fall durchgeführt. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich allerdings auf zahlreiche Regeln einstellen.  

Dass in Berlin und Brandenburg so wie im übrigen Bundesgebiet die Schulabschlussprüfungen trotz der Corona-Pandemie weiter stattfinden sollen, hat die Kultusminister der Länder bereits Ende März beschlossen. Wie die Prüfungen konkret durchgeführt werden, hat Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) am Freitag festgelegt. Per Rundschreiben an die Schulleiter in Berlin teilte sie mit, wie genau der Infektionsschutz auch während der Prüfungen gewährleistet werden muss.

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Maximal zehn Prüflinge in einem Raum

Demnach sollen alle Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss und zum Abitur und alle Prüfungen an den beruflichen Schulen ab dem 20 April starten. Wann genau geprüft wird, entscheiden die Schulleiter.

Die Prüfungsräume müssen so eingerichtet werden, dass nicht mehr als acht - in Ausnahmefällen bei zeitgleicher Prüfung eines ganzen Jahrganges z.B. beim Mittleren Schulabschluss - maximal zehn Personen gleichzeitig in einem Raum sitzen. In kleineren Räumen, beispielsweise in Vorbereitungsräumen für die Abiturprüfungen, sei die Anzahl der Personen entsprechend zu reduzieren, heißt es in dem Rundschreiben. Die Arbeitsplätze der Schülerinnen und Schüler müssten jeweils einen Abstand von zwei Meter umfassen. Der Mindestabstand von 1,5 Meter müsse gewährleistet sein.

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Reiserückkehrer dürfen nicht teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler sollen zudem zeitversetzt zum jeweiligen Prüfungstermin eintreffen. Während der Prüfungen dürfen keine Plastiktüten auf den Arbeitsplätzen für Abfälle benutzt werden. Alle Räume, Türgriffe, Möbel und Toiletten müssen vor den Prüfungen intensiv desinfiziert werden.

Nicht an den Prüfungen teilnehmen dürfen jene, die innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind, in Kontakt zu Rückkehrenden oder Infizierten standen, Erkältungssymptome aufweisen oder zu einer Risikogruppe gehören. Auch bei einer erhöhten Körpertemperatur (höher als 37 Grad) dürfen Schülerinnen und Schüler nicht an den Prüfungen teilnehmen. Betroffene erhalten einen separaten Prüfungstermin.

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Keine Experimente in den Naturwissenschaften

Auch für einige Fachrichtungen gelten besondere Regeln: So müssen bei Musikprüfungen die benutzten Musikinstrumente vor jeder Nutzung durch eine neue Person desinfiziert werden. Im Prüfungsfach Sport sind nur Disziplinen zugelassen, die einen Mindestabstand von 1,50 Metern zueinander gewährleisten. In den Fächern Chemie und Physik entfallen Experimente, sie werden durch andere Aufgaben ersetzt.

Die Bildungsverwaltung empfiehlt den gymnasialen Oberstufen, wegen des engen Zeitkorridors zwischen Oster- und Sommerferien auf eine Zweitkorrektur im Abitur zu verzichten. Darüber müsse allerdings noch in der Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder beraten werden, heißt es in dem Rundschreiben.

Komplett ausfallen werden die vergleichenden Arbeiten zur Erlangung der Berufsbildungsreife (BBR). In diesem Schuljahr wird der Abschluss BBR in den Jahrgängen 9 und 10 an den Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen auf der Grundlage der Jahrgangsnote erteilt, heißt es in dem Rundschreiben der Bildungssenatorin.

Sendung: radioeins, 03.04.2020, 16.30 Uhr

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