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Audio: Antenne Brandenburg | 08.04.2020 | O-Ton Landrat Reinhardt | Quelle: imago images

Nach Gerichtsentscheid

Ostprignitz-Ruppin hebt Einreiseverbot auf

Nach geballter Kritik aus Politik und rechtlichen Bedenken des Oberverwaltungsgerichts hat der Landkreis Ostprignitz-Ruppin nun eingelenkt: Am Karfreitag wird das Einreiseverbot aufgehoben. Der Landrat hofft, dass Ausflügler trotzdem fernbleiben.

Nach dem Nein des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum Einreiseverbot in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin wird die entsprechende Regelung nun wieder aufgehoben. Das teilte Landrat Ralf Reinhardt (SPD) dem rbb am Mittwochmittag mit.

Der Landkreis hatte als einziger in Brandenburg eine Verfügung erlassen, nach der touristische Einreisen in das Gebiet von Ostprignitz-Ruppin aus privatem Anlass untersagt sind. Mit diesem generellen Einreiseverbot war die Verwaltung am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) jedoch bereits zum zweiten Mal gescheitert.

In der Sache ging es um zwei Fälle von Berlinern, denen das Potsdamer Verwaltungsgericht trotz der Verfügung das Recht zugesprochen hatte, an ihren Zweitwohnsitz in dem Landkreis zu reisen. 

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Aus der Pressestelle des Landkreises hieß es am Mittwochmittag, dass die Aufhebung am Karfreitag offiziell in Kraft tritt, bis dahin werde von jeglichen Vollzugsmaßnahmen Abstand genommen. Danach gelte im Landkreis allein die Verordnung des Landes Brandenburg über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus, heißt es in der Mitteilung weiter.

Landrat Ralf Reinhardt ruft die Menschen in Berlin und Brandenburg zudem dazu auf, auch nach dem Aufheben der "Allgemeinverfügung Reisen" auf Reisen und Ausflüge nach Ostprignitz-Ruppin zu verzichten. "Was zählt, sind weiterhin Solidarität und Verantwortungsbewusstsein. Dabei muss jeder Verzicht üben. Nur wenn alle dazu bereit sind, können wir diese Zeit gut überwinden. Dazu zählt auch, nur dringend notwendige und erforderliche Wege zurückzulegen, um eine weitere und schnelle Verbreitung des Virus zu verhindern", wird Reinhardt in der Mitteilung zitiert.

Am Donnerstag werde er die Aufhebung der Verfügung nochmals genauer erläutern, hieß es weiter. Klar sei: Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts seien "unanfechtbar".

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Woidke und Stübgen kritisierten Landkreis

An dem Vorgehen des Landkreises hatte es scharfe Kritik aus der brandenburgischen Landesregierung gegeben. "Ich halte es rechtlich für fragwürdig und ich halte auch den Alleingang nicht für gut", sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) kurz nach der Entscheidung des Landkreises im rbb-Fernsehen. Er habe zwar ein gewisses Verständnis von Sorgen bei Bürgermeistern in der Region. Das Verbot sei aber nicht genug abgewogen worden.

Am Mittwoch legte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen im Inforadio des rbb nach und sagte, das Land habe "bewusst entschieden, Brandenburg nicht nach Berlin abzuschotten oder die neue Berliner Mauer zu bauen". Dies sei nicht notwendig, wenn sich alle maßvoll verhielten. Touristische Aktivitäten seien derzeit ohnehin nicht erlaubt. Grundsätzlich sollte sich jeder in der Nähe seines Wohnumfeldes aufhalten, betonte der Innenminister: "Kleinere Ausflüge kann jeder machen, auch nach Brandenburg."

Zum Landkreis Ostprignitz-Ruppin gehören die bei Touristen beliebten Ausflugsziele Neuruppin und Rheinsberg. In Rheinsberg laboriert derzeit die Stadtverwaltung selbst am Coronavirus: Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow wurde positiv auf das Virus getestet. Laut Kreisverwaltung befindet er sich für 14 Tage in häuslicher Quarantäne. Auch rund 30 Mitarbeiter der Verwaltung und drei Amtsleiter gelten als Kontaktpersonen und wurden vorläufig in die häusliche Isolation geschickt. Im Rathaus von Rheinsberg gibt es damit nur noch einen Notbetrieb.

Sendung: Antenne Brandenburg, 08.04.2020, 14.00 Uhr

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