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Quelle: dpa/Christophe Gateau

Weniger strenge Corona-Maßnahmen in Berlin

Besuchsregeln für Pflegeheime und Kliniken werden gelockert

Es gibt gute Nachrichten für alljene, die Sehnsucht haben nach ihren Angehörigen oder Freunden in Pflegeheimen und Krankenhäusern: Ab Samstag dürfen in Berlin Patienten täglich von einer Person besucht werden, auch die Dauer spielt keine Rolle mehr.  

Der Berliner Senat lockert mehrere Corona-Maßnahmen im Gesundheits- und Pflegebereich. So sollen Patienten in Krankenhäusern und Bewohner in Pflegeheimen täglich von einer Person besucht werden können. Die Regelung gilt auch für besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen. Schwerstkranke und Sterbende unterliegen demnach keinen Besuchsbeschränkungen, teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung am Freitag mit.

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Einschränkungen nur noch bei Covid-19-Infektion möglich

Im März war das Besuchsrecht in Krankenhäusern und Pflegeheimen in Berlin stark eingeschränkt worden. So durften etwa nur Patientinnen unter 16 Jahren und Schwerstkranke einmal am Tag für eine Stunde eine Person empfangen, ausgenommen waren Besucher mit Atemwegserkrankungen. Pflegeheimbewohner durften nur einmal am Tag Besuch empfangen, allerdings keine Kinder unter 16 Jahren oder Menschen mit Atemwegserkrankungen.

Einschränkungen in Heimen und den besonderen Wohnformen sind nach dem neuen Beschluss nur noch möglich bei einer bestätigten Covid-19-Infektion und "nach Maßgabe einer Gefährdungsabschätzung, an der das Gesundheitsamt mitwirkt". Sie müssen dann auch befristet sein.

Lockerungen der Maßnahmen auch in Krankenhäusern

Krankenhäuser, die an der Notfallversorgung teilnehmen, sollen laut Senatsverwaltung, soweit medizinisch vertretbar, grundsätzlich planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe weiterhin aussetzen. Bisher hatte es gehießen, dass sie diese aussetzen "müssten".

Auch die Sonderregelungen für die Begleitung Gebärender und den Besuch von Müttern und Neugeborenen fallen weg. In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen gilt laut Senatsverwaltung Mundschutzpflicht.

Die Entscheidungen erfolgten laut Senatsverwaltung auf Grundlage des Beschlusses aus der Schalte von Bund und Ländern am 6. Mai.

Sendung: Abendschau, 08.05.2020, 19:30 Uhr

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