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Video: rbb|24 | 08.05.2020 | Quelle: dpa/Bernd Thissen

Corona-Maßnahmen

Brandenburg lockert Kontaktbeschränkungen - Spielplätze öffnen wieder

In Brandenburg werden ab Samstag die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gelockert. Künftig dürfen sich auch wieder mehrere Personen miteinander treffen - Partys und große Familientreffen sind aber weiterhin tabu.     

Die Brandenburger Regierung hat am Freitagnachmittag auf einer Pressekonferenz über die Lockerung der Corona-Maßnahmen informiert. Demnach gelten künftig folgende Regelungen, teilweise bereits ab Samstag, 9. Mai:

Öffentliche Orte:

Das Betreten öffentlicher Orte ist nicht mehr grundsätzlich untersagt. Das bedeutet: Man darf jetzt wieder öffentliche Wege, Straßen, Plätze und Parks auch ohne "triftigen Grund" betreten.

Kontaktbeschränkungen:

Menschen aus zwei unterschiedlichen Haushalten oder Familien können sich treffen - sie können auch aus einem anderen Bundesland kommen. Unerheblich ist dann, wie groß diese Gruppe insgesamt ist. Diese Treffen können in einem der Haushalte oder im Freien stattfinden. Dabei müssen aber die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

So kann beispielsweise eine Familie, die zusammen in einem Haushalt lebt, wieder die Großeltern besuchen, die ebenfalls zusammen in einem Haushalt leben. Und Großeltern dürfen in die Wohnung des Enkels, um dort auf es aufzupassen. Auch Übernachtungen von Personen aus zwei Haushalten sind erlaubt. Große Familientreffen und Feiern mit Freunden und Gästen aus mehr als zwei Haushalten sind aber weiter untersagt.

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) kündigte allerdings im rbb-Inforadio an, dass ab nächster Woche auch standesamtliche Hochzeiten wieder möglich sein sollen. Die Entscheidung darüber werde aber durch die Kreise und Städte getroffen. Denn nur die Standesbeamten vor Ort wüssten, ob in ihren Räumen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden können. Kirchliche Hochzeiten seien schon kommende Woche wieder möglich.

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Spielplätze:

Öffentliche Spielplätze werden ab Samstag, 9. Mai wieder geöffnet. Der Besuch und die Nutzung öffentlich zugänglicher Spielplätze und -flächen ist unter freiem Himmel durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gestattet. Notwendig ist, dass die Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregeln sichergestellt wird.

Kinderbetreuung:

Erzieherinnen und Erzieher können sich mit mehreren Kindern zum Beispiel auf Spielplätzen oder Parks aufhalten. Auch im Rahmen einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung kann jetzt eine Person auch wieder die Kinder von anderen betreuen.

Alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe können wieder öffnen, es sei denn, das zuständige Jugendamt widerspricht. Dies gilt jedoch nicht für die normale Krippen- und Kitabetreuung. Hierzu gibt es gesonderte Regelungen.

Ab dem 18. Mai ist es Kitas, Horten und Krippen erlaubt, mehr Kinder in einer Gruppe zu betreuen. Bisher ist die Gruppengröße auf fünf Kinder beschränkt. Im Bereich Krippe soll die maximale Gruppengröße auf sechs Kinder, in Kitas auf zehn Kinder und in Horten auf fünfzehn Kinder erweitert werden.  

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Ausbildung:

Ab dem 9. Mai ist mit bis zu fünf Personen der praktische Unterricht in Fahrschulen, Flugschulen und ähnlichen Einrichtungen wieder möglich.

Erlaubt ist mit jeweils mit bis zu fünf Schülerinnen und/oder Schülern private Nachhilfe, Instrumentalunterricht an Musikschulen oder durch selbständige Musikpädagoginnen und -pädagogen sowie der Unterricht an sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen und Volkshochschulen.

Einzelhandel:

Die Verkaufsbeschränkung von bis zu 800 Quadratmetern entfällt. Damit dürfen alle Geschäfte unter strikter Beachtung der erforderlichen Hygienestandards, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen und Menschenansammlungen auf engem Raum wieder öffnen. Die vorübergehend geschaffenen Möglichkeiten zum Verkauf an Sonn- und Feiertagen entfallen.

Behindertenwerkstätten:

Der Betrieb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und von entsprechenden Tagesförderstätten sowie Angebote anderer Leistungsanbieter sind nur zwecks Notbetreuung von Menschen mit Behinderungen zulässig. Das gilt entsprechend für die Tagespflege von Seniorinnen und Senioren. Dies setzt voraus, dass es für diese Personen keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt, insbesondere durch Angehörige oder in ambulanten oder besonderen Wohnformen. Werkstätten für Menschen mit Behinderung können diejenigen beschäftigen, die zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Betriebs in besonders wichtigen Teilbereichen erforderlich sind.

Körpernahe Dienstleistungen:

Fußpflege, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoostudios, Sonnenstudios oder Massagesalons dürfen wieder öffnen, auch wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Behandlungen handelt. Wichtig: Alle Dienstleistungen, bei denen ein physischer Kundenkontakt stattfindet, haben geeignete Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Beachtung des Abstandsgebots zu beachten. Kunden und Beschäftigte müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Besuchsregelungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern:

Die Beschränkungen der Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen, Krankenhäusern und besonderen Wohnformen werden gelockert: Patienten und Bewohner können Besuch von einer Person bekommen, wenn der Zutritt gesteuert wird und unnötiger Kontakt zu Personal, den Besuchten und anderen Besuchern vermieden wird. Soweit möglich soll außerdem durch bauliche Maßnahmen ein wirksamer Infektions-Schutz gewährleistet werden. Die Beschränkungen gelten nicht für:

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) bat am Freitag darum, die Besuche zunächst zu "dosieren" und sich wenn möglich bei den Einrichtungen anzumelden.

Kulturveranstaltungen:

Öffentliche Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzertsälen sind bis zum 31. Juli 2020 nicht gestattet. Autokinos und vergleichbare Angebote wie "Autokonzerte" dürfen für den Publikumsverkehr öffnen.

Eine Öffnung von Kinos und Jahrmärkten sei derzeit noch nicht vorgesehen, sagte Innenminister Stübgen im Inforadio. Man habe Bedenken, dass sich hier die Infektionen zu schnell ausbreiten könnten.

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Unter Auflagen

Brandenburg will Gaststätten ab 15. Mai wieder öffnen

Brandenburg plant unter Auflagen eine Öffnung der Gaststätten ab 15. Mai - innen wie außen. Das ist nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ein Vorschlag für die nächste Kabinettssitzung.   

Ab Freitag, dem 15. Mai, gelten folgende neue Corona-Regelungen:

Gastronomie:

Restaurants, Cafés und Kneipen, die zubereitete Speisen anbieten, dürfen für den Publikumsverkehr von 6 bis 22 Uhr öffnen. Voraussetzung ist, dass die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sichergestellt wird. Möglichkeiten zur Reservierung und zur Kontaktnachverfolgung werden dringend empfohlen. Gäste können sowohl draußen als auch drinnen bedient werden.

Innenminister Michael Stübgen (CDU) betonte, dass nur Kneipen öffnen dürften, die Speisen zubereiten: "Eine Schokolade hinzulegen reicht nicht aus. Eine warm gemachte Bockwurst reicht aus."

Tourismus:

Erlaubt ist ab dem 15. Mai das Übernachten auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen, in Ferienwohnungen und Ferienhäusern und Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit, sofern diese über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. Damit ist auch Dauercamping wieder möglich. Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen müssen geschlossen bleiben.

Sportliche Betätigung:

Kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport ist erlaubt, wenn er im Freien stattfindet. Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Freibädern, Fitnessstudios, Tanzstudios sowie der Betrieb von Thermen, Wellnesszentren und ähnlichen Einrichtungen ist weiter untersagt. Ausnahmen sind mit dem Gesundheitsamt zu klären.

Ab Montag, dem 25. Mai, gelten folgende neue Corona-Regelungen:

Tourismus:

Sämtliche touristische Vermietungen sind wieder uneingeschränkt unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich. So können jetzt auch Hotels wieder Gäste beherbergen, Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote sind erlaubt.

Hochschulen:

Angebote der hochschulischen und beruflichen Bildung einschließlich der Aufstiegsfortbildung, der betrieblichen Qualifizierung sowie Unterrichtungen und Prüfungen nach dem Gewerberecht sind wieder erlaubt.

Nonnemacher: "Einzelne Gegenden gegebenenfalls lokal isolieren"

Woidke wies darauf hin, dass weiterhin das allgemeine Abstandsgebot gelte. Soziale Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden, außerdem seien Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin einzuhalten. Das Ziel der Normalität sei noch weit entfernt. Bis dahin seien alle aufgerufen, mit dem eigenen Verhalten dazu beizutragen, dass das Infektionsgeschehen nicht explodiert. Alle Lockerungen stünden unter dem Vorbehalt, dass die derzeit gute Situation gehalten werde.

Wenn eine Obergrenze von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen erreicht ist, soll es regional wieder Beschränkungen geben. Bisher liegen alle Kreise und kreisfreien Städte darunter.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher sagte im rbb, dass einzelene Gegenden oder Ortschaften gegebenenfalls lokal isoliert werden könnten, sollte es zu erhöhten Infektionszahlen kommen. "Wir haben bei unserem Landesamt die Möglichkeit, die Zahlen gemeindescharf darzustellen, und können frühzeitig gegensteuern und gezielt lokal vorgehen." Denkbar sei dies etwa bei einer Einrichtung oder einem Heim. Die Quarantäne eines ganzen Landkreises sei dagegen "die Notbremse - ich hoffe, dass es soweit nicht kommen muss.", so Nonnemacher.

Die Pressekonferenz können Sie auch auf unserer Facebook-Seite nachschauen.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 08.05.2020, 19:30 Uhr

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