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Quelle: imago images/Florian Gaertner

Bund und Länder

Kontaktbeschränkungen werden bis 5. Juni verlängert

Die Kontaktbeschränkungen werden in Deutschland bis zum 5. Juni verlängert, aber gleichzeitig gelockert. Auch andere Corona-Maßnahmen werden gelockert. Für den Fall, dass die Infektionszahlen steigen, einigten sich Bund und Länder auf eine Notbremse.

Die strengen Regeln in der Corona-Krise werden weiter gelockert. Bund und Länder einigten sich am Mittwoch darauf, dass sich künftig wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen - also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Unter Auflagen sollen nun alle Geschäfte wieder öffnen können, nicht nur die kleineren. Auch Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel soll wieder erlaubt sein. Jeder Schüler und jedes Vorschulkind soll vor dem Sommer noch mindestens einmal in die Schule oder die Kita gehen. Besuch in Pflegeeinrichtungen wird für eine bestimmte Person erlaubt.

Generell sollen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie angesichts der regional unterschiedlich hohen Infektionszahlen künftig wieder stärker vor Ort getroffen werden. Dabei sollen die Länder aber auch eventuell wieder nötige Verschärfungen garantieren. Sie sollen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen sofort wieder konsequente Beschränkungen umgesetzt werden. Wie die neuen Auflagen konkret aussehen, entscheiden die Länder selbst.

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Abstandsgebot von 1,5 Metern bleibt

Für Treffen mit Menschen aus einem anderen Haushalt gilt weiterhin, dass sie einen Abstand von 1,50 Metern zueinander einhalten sollen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder entschieden außerdem, die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen für die Bürger im öffentlichen Raum bis zum 5. Juni zu verlängern.

Seit dem 22. März galt die bundesweite Leitlinie, dass man sich in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes aufhalten soll. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen könne dies nun gelockert werden, hieß es. Die Regelung soll durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen ergänzt werden. Einzelne Länder hatten bereits Lockerungen beschlossen. So darf man sich in Sachsen-Anhalt bereits zu fünft treffen.

Alle Geschäfte sollen unter Auflagen wieder öffnen

Unter Auflagen - wie Maskenpflicht und Abstandsregeln - sollen deutschlandweit alle Geschäfte wieder öffnen können. Über eine schrittweise Öffnung von Restaurants, Cafés, Hotels und Ferienwohnungen sollen die Länder selbst entscheiden. Grundlage sollen gemeinsame Hygiene- und Abstandskonzepte der jeweiligen Fachministerkonferenzen sein. Brandenburg will Gaststätten ab dem 15. Mai wieder öffnen lassen.

Die ohnehin umstrittene Begrenzung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern gilt dann nicht mehr. Es soll nun Vorgaben geben, wie viele Kunden und Verkäufer sich im Laden aufhalten dürfen. Die Auflagen sollen sich nach der Verkaufsfläche richten, um die Ansteckungsgefahr zu verringern.

Die 800-Quadratmeter-Regel war in einigen Ländern bereits abgeändert worden, zudem hatten Länder weitere Schritte angekündigt. So dürfen in Bayern ab kommendem Montag alle Geschäfte unabhängig von ihrer Größe wieder öffnen. Für Buchhandlungen, Baumärkte, Auto- oder Fahrradhändler hatte es schon Ausnahmen gegeben. Beim Einkaufen gilt in allen Ländern bereits eine Mundschutzpflicht, wie auch im öffentlichen Personennahverkehr, also in Bussen, S- und U-Bahnen.

Ebenfalls selbst entscheiden sollen die Länder über den Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, die Öffnung von Musikschulen, Bars, Clubs und Diskotheken, Messen, Fahrschulen, Kosmetikstudios sowie Schwimmbädern und Fitnessstudios. Die Wirtschaftsminister der Länder hatten empfohlen, das Gastgewerbe zwischen dem 9. und 22. Mai wieder bundesweit zu öffnen.

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Schulen und Kitas sollen wieder für alle öffnen

Jeder Schüler und jedes Vorschulkind soll vor den Sommerferien zurück in die Schule oder in die Kita - Einzelheiten sollen die Länder aber individuell festlegen. Vereinbart wurde, dass die Notbetreuung in den Kitas spätestens ab dem 11. Mai überall ausgeweitet wird.

Besuchsrecht in Pflegeeinrichtungen für eine bestimmte Person

Für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden die Einschränkungen der Besuchsregeln bundesweit gelockert.

Demnach soll jedem Patienten oder Bewohner wiederkehrender Besuch durch eine bestimmte Person ermöglicht werden. Voraussetzung ist, dass es aktuell "kein aktives Infektionsgeschehen" in der jeweiligen Einrichtung gibt. Nordrhein-Westfalen und Bayern hatten schon am Dienstag die Auflagen gelockert.

Nur kontaktloser Sport erlaubt

Erlaubt wird auch kontaktloser Sport im Freien - mit einer Distanz von 1,5 bis 2 Metern zwischen den Sportlern. Richtige Fußball- oder Basketballspiele sind damit weiterhin tabu. Außerdem müssen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, eingehalten werden. Für die einzelnen Sportarten und Disziplinen haben die Spitzenverbände des Deutschen Sportbundes Konzepte mit Übergangsregeln entwickelt, die noch besseren Schutz bieten sollen.

Ab der zweiten Maihälfte dürfen auch die erste und zweite Fußball-Bundesliga wieder starten - mit Geisterspielen ohne Zuschauer. Womöglich könnte der Ball bereits ab dem Wochenende am 16. und 17. Mai wieder in den Stadien rollen. Die Deutsche Fußball Liga hat dafür ein umfassendes Hygiene- und Sicherheitskonzept vorgelegt.

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Maßnahmen zur Eindämmung mit regionalen Unterschieden

Bund und Länder vereinbarten nach dpa-Informationen auch, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie angesichts der regional unterschiedlich hohen Infektionszahlen künftig wieder stärker vor Ort getroffen werden sollen. Dabei sollen die Länder aber auch eventuell wieder nötige Verschärfungen garantieren. Sie sollen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen sofort wieder konsequente Beschränkungen umgesetzt werden. Wie die neuen Auflagen konkret aussehen, entscheiden allerdings die Länder selbst.

In der Schaltkonferenz von Bund und Ländern hatte es zuvor heftige Diskussionen gegeben, weil vor allem die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen diese Obergrenze nicht akzeptieren wollten. Die Kritiker der Zahlenvorgabe warnten, dann werde möglicherweise aus Angst vor neuen Beschränkungen einfach weniger getestet. Merkel habe sich jedoch schließlich mit ihrem Vorschlag durchgesetzt.

Gerade bei weitreichenden Öffnungen steige wieder die Gefahr einer dynamischen Entwicklung, die schon zu Beginn der Pandemie häufig von lokalen Ereignissen ausging und dann weiterverbreitet wurde, hieß es. Deshalb müsse ab einer gewissen Relevanz auf regional hohe Neuinfektionszahlen sofort mit Beschränkungen reagiert werden.

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