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Video: Abendschau | 15.10.2020 | Antje Tiemeyer | Quelle: dpa/Bernd Wüstneck

Zwei Hoteliers wehren sich

Weiterer Eilantrag gegen Beherbergungsverbot in Brandenburg eingereicht

In immer mehr Bundesländern fällt das Beherbergungsverbot: Auch Bayern kündigte am Freitag an, nicht weiter an der umstrittenen Regelung festzuhalten. Brandenburger Hoteliers wollen das Beherbergungsverbot mit Eilanträgen vor Gericht stoppen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat am Mittwochabend einen weiteren Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten erhalten. Das teilt eine Sprecherin dem rbb am Donnerstag auf Anfrage mit.

Damit sind inzwischen zwei Eilanträge und eine Klage gegen die Verordnung beim OVG anhängig. Zwei Hoteliers aus Brandenburg - einer aus dem Kreis Ostprignitz-Ruppin, einer aus Oder-Spree - wehren sich gegen das Verbot, Urlauber aus Risikogebieten aufzunehmen. Sie halten die Regelung den Angaben zufolge für unverhältnismäßig und rechtswidrig. Nach Angaben der Gerichtssprecherin will der zuständige Senat über diese Fälle zügig entscheiden.

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Derweil will die Brandenburger Landesregierung an dem umstrittenen Beherbergungsverbot festhalten, obwohl es in mehreren Bundesländern inzwischen gekippt wurde. Das sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Donnerstag Brandenburg aktuell vom rbb.

Er betonte, Kontakte zu beschränken sei der einzige Weg, die Verbreitung des Virus zu stoppen. Dies könne nur bedeuten, Reisen auf das notwendige Maß zu beschränken, so Woidke. Er fürchte, dass in den kommenden Tagen und Wochen noch härtere Entscheidungen getroffen werden müssten - das Beherbergungsverbot sei ein relativ mildes Mittel.

Bayern schafft Regelung zu Samstag ab

Das Beherbergungsverbot kippt derweil in immer mehr Bundesländern. Am Freitag erklärte die bayerische Landesregierung, sie verzichte auf eine Verlängerung der Vorschrift. Damit gibt es ab Samstag in Bayern kein entsprechendes Verbot mehr.

Am Donnerstag hatte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Auch in Baden-Württemberg wurde das Beherbergungsverbot gerichtlich gekippt. Der Verwaltungsgerichtshof folgte den Argumenten einer Familie aus Nordrhein-Westfalen. Zweck und Intensität des Eingriffs stünden nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander. So seien trotz steigender Fallzahlen bisher keine Ausbrüche in Beherbergungsbetrieben bekannt, vielmehr seien Feiern Treiber der Pandemie [tagesschau.de].

Auch Sachsen und das Saarland hoben die Regelung am Donnerstag auf. Vorher hatten schon Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angekündigt, dass sie das Verbot nicht umsetzen werden. Andere Länder wie Thüringen und Berlin wollten ohnehin nicht mitmachen. In Brandenburg hingegen gilt die Regelung, dass Übernachtungen für Menschen aus Corona-Hotspots nicht gestattet sind.

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Müller gegen Beherbergungsverbot, Woidke dafür

Der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD)verteidigte die Maßnahme. "Ich fürchte, dass wir in den kommenden Tagen und Wochen härtere Entscheidungen treffen müssen. Ich bin der festen Überzeugung, dass dieses Beherbergungsverbot ein relativ mildes Mittel ist", sagte er am Donnerstag im rbb. Zuvor hatte er bedauert, dass das Beherbergungsverbot mit den Herbstferien in Berlin und Brandenburg zusammenfalle. "Aber wir müssen so viele physische Kontakte wie möglich vermeiden."

Die Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) bekräftige am Donnerstag im rbb, wenn Schulen und Kitas offen bleiben sollen, dann müsse an zwei Stellschrauben gedreht werden: private Feiern und Partys sowie Urlaubsreisen. "Ich glaube, in einigen Tagen, wenn unsere Zahlen so weiter ansteigen, dann wird das Beherbergungsverbot nur noch ein Nebenkriegsschauplatz sein", so die Ministerin.

Der Brandenburger Tourismusverband kritisierte, bei mehr als sieben Millionen Übernachtungen seit Jahresbeginn gebe es keine Hinweise, dass das Schlafen in Ferienunterkünften zu einem erhöhten Infektionsrisiko führte. Das Beherbergungsverbot müsse noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden.

Der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) stellt die Sinnhaftigkeit des Beherbergungsverbots infrage. So würden zwischen Berlin und Brandenburg Hunderttausende täglich pendeln, gab er am Wochenende in der ZDF-Sendung "Berlin direkt" zu bedenken: "Die begegnen sich im Einzelhandel, im Nahverkehr, auf der Arbeit. Und dann darf ein Berliner aber zwei Tage nicht im Spreewald übernachten. Das macht alles keinen Sinn."

Sendung: Antenne Brandenburg, 15.10.2020, 15 Uhr

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