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Video: Abendschau | 10.11.2020 | N. Siegmund | Quelle: imago images/Stefan Zeitz

Eilanträge abgelehnt

Berliner Verwaltungsgericht bestätigt Lockdown für Gaststätten

Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Dienstag Eilanträge gegen die neuen Corona-Verordnungen abgelehnt. Geklagt hatten neben Gastronomen auch ein Fitnessstudio und das Schlosspark-Theater von Dieter Hallervorden.

Mehrere Berliner Gastronomen sind mit Eilanträgen gegen die Schließung ihrer Lokale im November vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht wies die Anträge nach Angaben der Senatsverwaltung sowie der Beschwerdeführer am Dienstag ab. Die betroffenen Gaststätten bleiben damit zunächst geschlossen.

Die Verordnung des Berliner Senats, mit der die Schließung der Betriebe im November angeordnet worden war, beruhe "auf einer verfassungskonformen Rechtsgrundlage", begründete das Gericht seine Entscheidung. Das Verbot diene "dem legitimen Ziel der Bekämpfung der Krankheit Covid-19, die sich insbesondere in Berlin in kürzester Zeit dramatisch verbreitet" habe.

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Richter weisen Argumentation der Gastronomen zurück

Die Gastwirte fühlten sich vor allem ungleich behandelt, weil sie per Corona-Verordnung schließen müssen - Friseurbetriebe sowie der gesamte Einzelhandel aber weiterhin öffnen dürfen. Sie argumentierten zudem, ihre Gaststätten seien keine "Treiber der Pandemie".

Das wiesen die Richter jedoch zurück. "Die Aussage, Gaststätten trügen nicht wesentlich zur Verbreitung der Pandemie bei, sei nicht haltbar", gab ein Gerichtssprecher den Beschluss der Kammer wieder. "Auch wenn das Robert-Koch-Institut viele Ansteckungen auf den privaten Bereich zurückführe, ließen sich drei Viertel der Erkrankungen nicht mehr auf eine bestimmte Quelle zurückführen."

Im Bezirk Neukölln, wo drei der Antragsteller ihre Gaststätten betrieben, liege die Inzidenz aktuell mit 332 Fällen pro 100.000 Einwohnern bundesweit sogar an erster Stelle.

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"Wir werden uns das in Ruhe ansehen und überlegen, ob wir Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht einlegen", teilte Anwalt Niko Härting am Dienstag mit. Er hatte 22 Gastronomen vertreten.

Insgesamt waren gegen die Verordnung rund 100 Eilanträge eingegangen, knapp 80 davon von Gastronomen. Der aktuelle Beschluss gilt indes nur für 22 davon. Beschwerden kamen auch von einem Fitnessstudio und vom Schlosspark-Theater des Kabarettisten Dieter Hallervorden. "Warum dürfen Friseursalons öffnen und Bühnen müssen schließen?", fragte Hallervorden in einem Beitrag, der am Montagabend in der rbb-"Abendschau" gezeigt wurde.

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Weitere Eilanträge bereits gescheitert

Im Oktober waren mehrere Berliner Gastronomen noch mit Eilanträgen beim Verwaltungsgericht erfolgreich gewesen. Damals ging es um die Sperrstunde von 23 Uhr, die von den Richtern gekippt wurde. Bevor der Lockdown in Kraft trat, hatten Betreiber von rund 30 Lokalen gerichtlich durchgesetzt, dass sie sich nicht mehr an die Sperrstunde halten mussten.

Neben Theatern, Museen und Restaurants müssen auch Nagel-, Kosmetik-, Tattoo- sowie Massagestudios im November geschlossen bleiben. Auch hier wehrten sich die Betreiber mit Eilanträgen gegen die Verordnung. In der vergangenen Woche wurden mehrere davon bereits vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt.

Sendung: Abendschau, 10.11.2020, 19.30 Uhr

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