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Quelle: rbb/Krüger

Verwaltungsgericht

Quarantäne-Anordnung für Cottbuser Familie aufgehoben

Eine Cottbuser Familie musste in Qurantäne, weil in der Kita eines der Kinder ein Corona-Fall entdeckt worden war. Dagegen hat sie sich gewehrt - und nun vor Gericht einen Erfolg erzielt: Die Quarantäne-Anordnung wurde aufgehoben - allerdings nicht für alle.

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Qurantäne-Anordnung gegen eine Familie nach einem Corona-Fall in einer Kita aufgehoben. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, wurde dem Widerspruch der Cottbuser Familie mit Beschluss vom 18. Februar stattgeben.

Die vom Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch (CDU) angeordnete Quarantäne wurde dadurch außer Kraft gesetzt.

Es ist der erste Fall, in dem das Verwaltungsgericht Cottbus eine Quarantäne-Anordnung gekippt hat.

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Corona-Fall in Kindergarten des Sohnes

Nach Auskunft des Gerichts war im Kindergarten des Sohnes Mitte Februar ein anderes Kind positiv auf Corona getestet worden. Weil der Sohn Kontakt zu diesem Kind hatte, wurde für ihn und seine Eltern sowie ein weiteres Geschwisterkind durch den Oberbürgermeister häusliche Quarantäne angeordnet.

Gegen diese Anordnung hatte die betroffene Familie vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Cottbus gesucht, nachdem der Sohn zwei Tage nach dem Besuch des Kindergartens negativ getestet worden war.

Quelle: dpa/Patrick Pleul

Sohn muss in Quarantäne bleiben

Das Verwaltungsgericht Cottbus hob allerdings nur die Quarantäne-Anordnung für die Eltern und das Geschwisterkind auf. Der Sohn dagegen muss in häuslicher Quarantäne bleiben, da "aufgrund der schwer zu überblickenden Kontaktsituation in einer Kita-Gruppe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist", dass er Krankheitserreger aufgenommen habe, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beendet eine negative Testung die Quarantäne bei fehlender Symptomatik erst zehn Tage nach dem Kontakt.

Gegen den Beschluss des Verwaltuzngsgerichtes Cottbus steht den Beteiligten die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.

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